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Aktuelles
19.09.2002




 


Autor/in
Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen,

Juristentag spricht sich für Reformen des Jugendstrafrechts aus
DVJJ begrüßt die Empfehlungen des 64. Deutschen Juristentages

 

Berlin – Anlässlich der Beratungsergebnisse des 64. Deutschen Juristentages zum Jugendstrafrecht erklärt der Vorsitzende der DVJJ, Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Hamburg:


Die Empfehlungen des Juristentages sind ein wichtiges Signal für den Reformbedarf im Jugendstrafrecht. Mit seinen fachlich fundierten Empfehlungen hat er populistischen und unreflektierten Forderungen nach mehr Härte beim Umgang mit Jugendlichen eine klare Absage erteilt. Aus den Empfehlungen spricht ein hohes Maß an Besonnenheit und der Wille zu einem jugendadäquaten Umgang mit dem Phänomen Jugendkriminalität. Die bestätigen die Ansicht der DVJJ, dass der Gesetzgeber sich in der nächsten Legislaturperiode mit Reformen im Jugendstrafrecht befassen muss. Die Beschlüsse des DJT gehen in die richtige Richtung.

Die 2. Jugendstrafrechtsreform-Kommission der DVJJ hatte zum Juristentag ihren Abschluss vorgelegt. In den Empfehlungen des Juristentages spiegeln sich viele Anregungen der DVJJ wieder.

Der Juristentag hat sich mit deutlicher Mehrheit für eine generelle Einbeziehung der Heranwachsenden in das Jugendstrafrecht und fast einstimmig für die Beibehaltung des Erziehungszieles ausgesprochen. Einstimmig wurde beschlossen, die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren beizubehalten. Dagegen wurde der sogenannte Einstiegsarrest mit sehr großer Mehrheit abgelehnt
Auch die von Jugendstrafrechtlern schon lange vertretene Forderung nach einer Abschaffung der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen wurde vom Juristentag aufgegriffen, ebenso wie die Forderung der DVJJ-Reformkommission, 14- und 15-Jährige nur noch bei schwersten Gewaltverbrechen gegen eine Person zu einer Jugendstrafe zu verurteilen.
„Die beschlossene Empfehlung nach einer Ausweitung der Fälle der notwendigen Verteidigung im Jugendstrafverfahren ist in unserem Sinne und geeignet, Fehlentwicklungen in der Praxis des Jugendstrafrechts entgegenzuwirken." so Sonnen.

„Wir freuen uns auch, dass der DJT unseren immer wieder gemachten Vorschlag nach Einrichtung einer Jugendakademie fast einstimmig aufgegriffen hat. Die DVJJ ist gerne bereit, beim Aufbau einer solchen Einrichtung mit ihren Möglichkeiten mitzuwirken.