*erschienen in: Strafverteidiger 10/2007, S. 553-558 sowie in Jochen Goerdeler/Philipp Walkenhorst (Hrsg.): Jugendstrafvollzug in Deutschland. Neue Gesetze, neue Strukturen, neue Praxis? Forum Verlag Godesberg, MG 2007, S. 135-154
Völkerrechtliche Vorgaben oder internationale Standards für den Jugendstrafvollzug
Aus dem Aufsatz „Internationale Standards gegen föderalen Wildwuchs. Neue Perspektiven für das Jugendstrafvollzugsrecht nach der BVerfG-Entscheidung“ von Dr. Helmut Pollähne (BRIK)*
„Auf eine den grundrechtlichen Anforderungen nicht genügende Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse oder auf eine den grundrechtlichen Anforderungen nicht entsprechende Gewichtung der Belange der Inhaftierten kann es hindeuten, wenn völkerrechtliche Vorgaben oder internationale Standards mit Menschenrechtsbezug, wie sie in den im Rahmen der Vereinten Nationen oder von Organen des Europarates beschlossenen einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen enthalten sind (...), nicht beachtet beziehungsweise unterschritten werden.“ (BVerfGE 116, 69 Abs. 63)