Migration und Jugendgewalt: DVJJ für Forschung, aber gegen Erhebung in der PKS
Hannover – Zu dem Bund-Länder-Bericht der Innenministerkonferenz zur Jugendgewalt erklärt der Vorsitzende der DVJJ, Professor Bernd-Rüdeger Sonnen, Hamburg: „Der Vorschlag, zukünftig in der Polizeilichen Kriminalstatistik bei deutschen Tatverdächtigen den Migrationshintergrund abzubilden, ist ein untauglicher kriminalpolitischer Schnellschuss.
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Hannover – Zu dem Bund-Länder-Bericht der Innenministerkonferenz zur Jugendgewalt erklärt der Vorsitzende der DVJJ, Professor Bernd-Rüdeger Sonnen, Hamburg:
„Der Vorschlag, zukünftig in der Polizeilichen Kriminalstatistik bei deutschen Tatverdächtigen den Migrationshintergrund abzubilden, ist ein untauglicher kriminalpolitischer Schnellschuss. Es ist richtig, dass wir Erkenntnisse über Integrationsprobleme brauchen. Auch der Zusammenhang von Migration und Kriminalität muss beobachtet werden. Hierfür brauchen wir geeignete Forschungsprojekte – die PKS taugt dazu nicht.“
Sonnen bezweifelt, dass über die Staatsbürgerschaft hinaus zuverlässig Herkunftsangaben erhoben werden können: „Soll der Vernehmungsbeamte jeden (deutschen) Tatverdächtigen nicht nur nach seiner Staatbürgerschaft, sondern auch nach Herkunft von Vater und Mutter oder gar den Großeltern fragen? Das geht über die Pass-Daten hinaus, die ein Beschuldigter im Strafverfahren zu seiner Person machen muss. Mich würde auch interessieren, was die Datenschützer zu einer solchen Praxis sagen würden.“
Im Übrigen mache das Vorhaben nur Sinn, wenn am Ende zuverlässige Aussagen über die Kriminalitätsbelastung getroffen werden könnten – das werde jedoch nicht möglich sein, da es jenseits der Staatsbürgerschaft keine Vergleichsdaten bspw. über den Anteil der Deutschen mit bspw. einer griechischen oder italienischen Mutter oder einem französischen oder türkischem Vater gibt.
„Im Übrigen begrüße ich den Bericht, der jedenfalls bei seinen Handlungsempfehlungen ein differenziertes Bild zeichnet. Wichtig ist die Erkenntnis, dass vor allem die Jugend- und Familienhilfe sowie die Schule Beiträge zur sozialen Integration junger Menschen leisten können und die primär verantwortlichen Institutionen sind. Sie brauchen für ihre Aufgabe Hinweise der Polizei, das Strafrecht ist jedoch nachrangig. Der Bericht hebt sich damit wohltuend von manchem aktionistischen Vorschlägen aus der letzten Zeit ab.“ resümiert Sonnen.
Letzte Änderung dieser Seite: 23.06.2008
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