Angesichts der in diesem Jahr bevorstehenden Wahlen hat die CSU auf ihrer Klausurtagung in Wildbath Kreuth erneut zur "Bekämpfung der Jugendkriminalität" die Einführung des umstrittenen sog. "Warnschussarrestes" gefordert.
Der innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Mayer sagte: "Wir müssen jugendlichen Straftätern frühzeitig die Folgen von Kriminalität vor Augen führen. Deshalb sollten wir Arrest als Warnschuss für zwei bis maximal vier Wochen als zusätzliche Nebenstrafe bei Jugendlichen ermöglichen." Wenn junge Kriminelle zusätzlich zu einer Geld- oder eine Bewährungsstrafe noch für einige Wochen hinter Gitter säßen, könne diese Erfahrung eine zusätzliche abschreckende Wirkung haben.
Die DVJJ hat - ebenso wie der 64. Deutsche Juristentag 2002 in Berlin - die Forderung nach der Einführung des Wanrschussarrestes bereits mehrfach abgelehnt. Der behauptete Abschreckungseffekt lässt sich nicht belegen. Zudem würde die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe durch einen zusätzlichen Arrest eher "verschlimmbessert": die Rückfälligkeit nach einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe liegt bei rund 60%, nach einem vollzogenem Jugendarrest aber bei 70%.
 | Stellungnahme: Für ein rationales Jugendstrafrecht!
Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens" v. 19.04.2004
Letzte Änderung dieser Seite: 16.01.2009
|