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Aktuelles
08.01.2000




 


Autor/in
Bernd-Rüdeger Sonnen

Wagner im strafrechtlichen Vorgestern
Fachverband für das Jugendstrafrecht lehnt kriminalpolitische Vorstellung von Hessens Justizminister Wagner als völlig ungeeignet ab.

 

Die Vorstellungen des hessischen Justizminister stehen im Widerspruch zu den Erkennissen der Kriminologie und der Strafrechtswissenschaften. Sie sind nicht geeignet, die Gesellschaft sicherer zu machen, sondern fördern Ausgrenzung und verfestigen kriminelle Karrieren.


HANNOVER – Anlässlich der gestern vom hessischen Justizminister Christean Wagner in Umlauf gebrachten Vorstellungen von Änderungen im Strafrecht erklärt der Vorsitzende der DVJJ, Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Hamburg:

"Die von Wagner vorgestellten Änderungsvorschläge sind ein gedanklicher Rückfall in längst überwundene Zeiten des Strafrechts. Sie setzen sich über die Erkenntnisse der Kriminologie und der Strafrechtswissenschaften aus den letzten Jahrzehnten hinweg. Die Vorschläge erwecken den Eindruck, dass es dem Minister weniger um eine nachhaltige Senkung der Kriminalität und den Aufbau einer sicheren und lebenswerten Gesellschaft, als um die Stimulierung niederer Instinkte aus wahltaktischen Gründen geht.

Die Vorschläge entstammen einer Gedankenwelt, die auf Ausgrenzung und Repression setzt. Keiner der Vorschläge ist geeignet, die Gesellschaft sicherer zu machen oder Kriminalität abzubauen. Im Gegenteil: Da sie Chancen auf eine Re-Integration in die Gesellschaft verbauen, fördern sie Ausgrenzung, Erschweren sie einen Ausstieg aus Kriminalitätskreisläufen und verfestigen kriminelle Karrieren.

Wesentlich sinnvoller und für eine sichere Gesellschaft wirkungsvoller ist der Ausbau der Mittel und Möglichkeiten der Jugendhilfen. Wo rechtzeitig mit Unterstützung und Förderung angesetzt wird, kann manche kriminelle Karriere verhindert werden. Dies kann das Bundesland Hessen sofort und in eigener Verantwortung umsetzen – im Gegensatz zu den Gesetzgebungsvorschlägen des Ministers, die in die Kompetenz des Bundes fallen.“

Zu den Vorschlägen im Einzelnen:

  • Ausweitung der DNA-Analyse: Wagner irrt, wenn er meint, dieses Ermittlungsinstrument enthalte kein Missbrauchspotenzial. Die DNA-Analyse ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Sie zur Aufklärung allgemeiner Kriminalität (z.B. Ladendiebstahl) einzusetzen, ist völlig verfehlt und unverhältnismäßig.
  • Streichung der Halbstrafenregelung: Die Möglichkeit, nach Verbüßung der Hälfte der Strafe den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, setzt positive Resozialisierungstenden-zen beim Verurteilten voraus. Wer sein Verhalten entsprechend ändert, kann die Möglichkeit zur Bewährung erhalten. Dieser Ansatz ist sinnvoll und fördert die Re-Integration von Straffälligen.
  • Erhöhte Mindeststrafe für Rückfalltäter: Jeder „Rückfall“ ist anders. Eine schematische Gleichbehandlung verbietet sich. Im Übrigen ist eher eine verstärkte Arbeit an den Ursachen, als die erwiesenermaßen zur Straftatenverhütung unwirksame Erhöhung von Strafrahmen angesagt.
  • Die zeitige Höchststrafe von 15 Jahren ist völlig ausreichend. Höhere Freiheitsstrafen erzielen nachweislich keine stärkere Abschreckungswirkung. Schon jetzt kann gesagt werden: Die Strafrahmenanhebung wird keine einzige Straftat verhindern. Das gleiche gilt für eine Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe sowie die Ver-längerung der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre. Es ist schon erstaunlich, dass das Strafbedürfnis des Hessischen Justizministers offenbar höher ist als das des Gesetzgebers von 1923 (vgl. § 9 JGG 1923: höchstens 10 Jahre Gefängnis, selbst wenn für eine Tat nach allgemeinem Strafrecht Todesstrafe oder lebenslanges Zuchthaus angedroht wäre). Im europäischen Vergleich gehört Deutschland zu den Ländern mit den höchsten Strafrahmen. Kriminologen und Strafrechtswissenschaftler fordern seit Jahren die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe.
  • Auch die Einführung des sog. „Warnschussarrestes“ bei Jugendlichen ist ungeeignet, um positive Effekte zu erzielen: Der Arrest erzielt bei Jugendlichen keinen nachhaltigen Abschreckungseindruck. Auch das ist mittlerweile empirisch belegt. Im Gegenteil: er stigmatisiert und verfestigt negative Selbstbilder anstatt die notwendige Unterstützung anzubieten. Auch der Deutsche Juristentag hat im September die Einführung des „Warnschussarrestes“ abgelehnt.
  • Desgleichen hat sich der Deutsche Juristentag dafür ausgesprochen, Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) grundsätzlich in das Jugend- und nicht in das Erwachsenenstrafrecht einzubeziehen. Den Vorstellungen Wagners hat er eine deutliche Absage erteilt.

 

Letzte Änderung dieser Seite: 14.07.2011