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24.11.2009




 


Koalitionsvertrag: Einführung des Warnschussarrests und Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei Mord

 


Am 25. Oktober 2009 haben die Parteispitzen von CDU/CSU und FDP den gemeinsamen Koalitionsvertrag unterzeichnet.

Dort ist zu lesen, die neue Bundesregierung wolle „Jugendkriminalität mit wirksamen Maßnahmen begegnen und alle Anstrengungen unternehmen, um ihren Ursachen entgegenzuwirken“. Eine Antwort auf die Frage, welche Maßnahmen dabei denn wirksam sein sollen, wird im Koalitionsvertrag gleich mit geliefert: Einerseits soll „zur Erweiterung und Verbesserung der pädagogischen Reaktionsmöglichkeiten“ der Warnschussarrest eingeführt werden, andererseits soll die Höchststrafe für Mord von zehn auf fünfzehn Jahre Jugendstrafe erhöht werden. Dass das proklamierte Ziel damit erreicht werden kann, darf mit gutem Grund bezweifelt werden.

Die DVJJ hat sich bereits in einer Pressemitteilung gegen die Einführung des Warnschussarrests und die Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe ausgesprochen, als diese Punkte als Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe Recht / Innere Sicherheit präsentiert wurden: Pressemitteilung Oktober 2009

 

Letzte Änderung dieser Seite: 24.11.2009