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Aktuelles
13.11.2002




 


Autor/in
Jochen Goerdeler

Eine pädagogische Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs verringert Rückfallquoten
2. Praktikertagung des Jugendstrafvollzugs verabschiedet Resolution

 

Schöntal / Adelsheim. Mit einer Resolution endete heute die 2. Praktikertagung Jugendstrafvollzug, die vom 11. bis 13. November im Kloster Schöntal und der JVA Adelsheim (Baden-Württemberg) stattfand und an der etwa 100 Teilnehmer/innen aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen haben.


Die folgende Erklärung wurde einstimmig von den Vollzugspraktikern verabschiedet:

„Die Lage im Jugendstrafvollzug in Deutschland hat sich in den letzten Jahren besorgniserregend verschlechtert: Während einerseits die Überbelegung immer weiter zugenommen hat und zugleich die Zusammensetzung der jungen Insassen schwieriger geworden ist, führen andererseits Sparmaßnahmen und Stellenkürzung dazu, dass vielerorts ein sinnvolles pädagogisches Arbeiten mit jungen Strafgefangenen kaum noch möglich ist.

Dabei ist die pädagogische Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs ein effektiver und nachhaltiger Beitrag zur Senkung der Jugendkriminalität und zur Verbesserung der Sicherheit. Je besser junge Strafgefangene auf ihr Leben nach dem Vollzug vorbereitet werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls. Umgekehrt ist nachweisbar, dass ein durchgehend geschlossener Vollzug oder gar „Verwahrvollzug“ ohne therapeutische, schulische, pädagogische und berufsfördernde Angebote die Gefahr erneuter Straffälligkeit der Jugendlichen nach der Entlassung aus dem Gefängnis beträchtlich erhöht.

Der – längst überfälligen – Verabschiedung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Der seit drei Jahrzehnten bestehende gesetzlose und verfassungswidrige Zustand muss in dieser Legislaturperiode beendet werden. Ein solches Jugendstrafvollzugsgesetz muss bundesweit verbindliche Mindeststandards entsprechend den gegenwärtigen Erkenntnissen der Straffälligenpädagogik festschreiben. Wir fordern Bund und Länder auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um ein solches Jugendstrafvollzugs-gesetz baldmöglichst in Kraft zu setzen.“


Übereinstimmend waren die Konferenzteilnehmer der Ansicht, dass es einer realistischen Wahrnehmung der Vollzugsarbeit in der Öffentlichkeit bedarf und ermunterten sich dazu, auch die Erfolge ihrer Arbeit ins Blickfeld zu rücken.


...


In Referaten, Workshops und einer ganztätigen Exkursion in die Justizvollzugsanstalt Adelsheim wurden interdisziplinär die aktuellen Probleme und die Anforderungen an einen zeitgemäßen Jugendstrafvollzug erörtert.
An der Veranstaltung nahmen auch zwei Referenten aus Polen teil: Richard Makowski, Anstaltsleiter aus Ostroleka und Katarszyna Sawicka, Professorin an der Universität Warschau, kamen zu dem provokativen Resumée, dass in Polen die materielle Ausstattung für einen pädagogischen Jugendvollzug besser und das öffentliche Klima hierfür günstiger seien als in Deutschland.

Professor Dr. Heinz Müller-Dietz, Universität des Saarlandes, resumierte als Ziel, dass man von derzeitigen Ein- und Ausschluss zum Aufschluss kommen müsse. Er konnte darauf verweisen, dass seit 1955 von der internationalen Fachöffentlichkeit die Einführung des offenen Vollzugs als Regelvollzug gefordert werde. Der Vollzug brauche „Menschen statt Mauern, aber keine Menschen, die mauern.“