Sicherungsverwahrung: Koalition und SPD stimmen für Reform
Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung ist heute Vormittag im Rechtsausschuss angenommen worden. Nach dem Entwurf soll die nachträgliche Sicherungsverwahrung weitgehend entfallen, die vorbehaltene Sicherungsverwahrung auf schwerste Straftaten beschränkt bleiben. Vorgesehen ist, über ein Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter die Möglichkeit zu schaffen, eine sichere Unterbringung von Personen zu ermöglichen, bei denen die Gefahr erneuter Straffälligkeit bestehe. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass aus der Sicherungsverwahrung Entlassene in bestimmten Fällen so genannte elektronische Fußfesseln tragen müssen.
|
"Nach einer Anhörung im Rechtsausschuss entschloss sich die Koalition am Mittwoch, einen Änderungsantrag vorzulegen, den sie im Ausschuss auch durchsetzte konnte. So soll der Katalog, was Taten betrifft, die eine Sicherungsverwahrung nach sich ziehen, noch weiter eingeschränkt werden. Bei Vermögensstraftaten oder ”gemeingefährlichen Straftaten“ (beispielsweise Brandstiftung oder Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion) ist Sicherungsverwahrung nach Willen des Ausschusses künftig nicht mehr möglich. CDU/CSU und FDP entschlossen sich weiterhin, die sogenannte Rückfallverjährung (also den Zusammenhang zwischen begangener Straftat und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) von zehn auf 15 Jahre zu verlängern.
Die CDU/CSU betonte, die Reform der Sicherungsverwahrung sei ”gelungen“, auch im Hinblick darauf, dass man einem Schutzauftrag gegenüber der Bevölkerung nachkommen müsse. Die FDP hob hervor, man solle die Sicherungsverwahrung auf die wirklich schweren Fälle beschränken. Union und Liberale machten übereinstimmend deutlich, wenn man die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen wolle, müsse man die vorbehaltene auch deutlich ausbauen. Die SPD wandte gegen die Möglichkeit, Jugendliche in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Auch wies sie darauf hin, dass die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung Sache der Länder sei. Hier gelte es, die notwendigen Gespräche zu führen.
Linksfraktion und Grüne wandten sich gegen die Initiative. Sie wiesen besonders darauf hin, dass sie die ”Umetikettierung psychisch Kranker“ (Die Linke) im Rahmen des vorgesehenen Therapiegesetzes ablehne. Das Bundesverfassungsgericht werde sich vermutlich damit zu beschäftigen haben, so die Auffassung der Grünen."
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 396 vom 01.12.2010
Letzte Änderung dieser Seite: 01.12.2010
|