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Aktuelles
27.11.2002




 


Autor/in
Klaus Boers

Reformstau oder Gestaltungswille im Umgang mit der Jugendkriminalität?
2. Westfälischer-Lippischer Jugendgerichtstag

 

Münster (lwl). Wenn man den seit einiger Zeit geführten kriminalpolitischen Debatten zum Umgang mit Jugendlichen zuhört, glaubt man oft seinen Ohren nicht trauen zu können: Es geht um geschlossene Heime, das Erwachsenenstrafrecht soll auch für für Heranwachsende gelten und sogar Zwölfjährige sollen strafmündig werden.


„Diese in der Regel von Wegschließimpulsen initiierten Vorschläge offenbaren vor allem eines: Die erwachsene Hilflosigkeit gegenüber jugendlichen Problemen, Provokationen und Eigenwilligkeiten. Sicherlich, in der Sanktionspolitik drohen hierzulande keine "amerikanischen Verhältnisse". Anders als in manchen Bundesstaaten der USA wird es eine generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei jugendlichen Straftätern nicht geben, und in Meinungsumfragen wird eine solche Kriegserklärung der Gesellschaft an ihre Zukunft nicht von zwei Dritteln der Bevölkerung unterstützt“, so umriss Prof. Dr. Klaus Boers, Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften der Universität Münster und Vorsitzender der Regionalgruppe Westfalen-Lippe der Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) beim 2. westfälisch-lippischen Jugendgerichtstag am Mittwoch (27.11.) in Münster die Probleme bei der anstehenden Reform des Jugendstrafrechts.

Beruhigenderweise seien auch die jüngsten Beschlüsse des 64. Deutschen Juristentages, dem über hundertjährigen „Standesparlament der Juristen“, zum Jugendstrafrecht in Berlin in diese Richtung gegangen. Dort seien Versuche einer Hardliner-Profilierung in der Jugendkriminalpolitik einstweilen chancenlos gewesen, so Boers weiter.

„Es ist zu hoffen, dass die Gesetzgebung dem mehrheitlich folgen wird und sich die öffentliche Diskussion jenseits aller Strafreflexe differenziert mit den Hintergründen und achtsam mit praktischen Lösungsmöglichkeiten auseinandersetzt“, blickt Boers auf die anstehende Reform des Jugendstrafrechts. Zu den Grundlagen einer solchen rationalen Kriminalpolitik trug der 2. Westfälisch-Lippische Jugendgerichtstag bei, den der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gemeinsam mit der westfälischen Regionalgruppe der DVJJ, dem interdisziplinären Fach- und Berufsverband auf dem Gebiet des Jugendkriminalrechts, veranstaltete.

Zu den Referenten vor rund 200 Richtern, Staatsanwälten, Bewährungshelfern, Jugenpsychiatern, Vertretern der Jugendämter, der Jugendhaftanstalten, der Polizei und der Wissenschaft gehörten namhafte Juristen wie Prof. Dr. Heribert Ostendorf, ehemaliger schleswig-holsteinischer Generalstaatsanwalt und Professor für Jugendrecht an der Universität Kiel. Der bedeutende juristischer Kommentator stellte die Vorschläge zur Reform des Jugendstrafrechts vor, an denen er in einer Kommission der DVJJ mitgearbeitet hat. Dabei ging es zum Beispiel darum, dass Jugendliche für leichte Delikte wie den ersten Ladendiebstahl nicht mehr bestraft werden, sondern den Schaden wieder gut machen sollen. 14- und 15-jährige Straftäter, die mehr auf dem Kerbholz haben, sollen in Tageszentren intensiv betreut werden, statt im Heim oder gar im Gefängnis weggeschlossen zu werden.

Prof. Horst Viehmann, Ministerialdirigent a.D., war langjähriger Referent für das Jugendstrafrecht im Bundesministerium der Justiz und hat die Entwicklung des Jugendstrafrechts in den letzten zwanzig Jahren wesentlich mitgeprägt. Er kommentiert gemeinsam mit Bernd Schulte-Eversum, Jugendrichter am Amtsgericht Dortmund, Klaus Schmitz, Rechtsanwalt aus Dortmund, und Jürgen Kußerow, Diplom-Sozialarbeiter aus Waltrop, die Reformvorschläge mit Blick auf die Situation in der Alltagspraxis kritisch.