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Aktuelles
18.04.2012




 


Kabinettssitzung u.a. zur Erweiterung der jugendrichterlichen Handlungsmöglichkeiten: Einführung des sogenannten Warnschussarrests und Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe

 

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine „Formulierungshilfe zur Erweiterung der jugendrichterlichen Handlungsmöglichkeiten“ beschlossen, die Grundlage eines Gesetzentwurfs sein wird, den die Koalitionsfraktionen voraussichtlich in der kommenden Woche in den Bundestag einbringen werden.


Danach kann das Jugendgericht neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe einen Jugendarrest von bis zu vier Wochen anordnen. Darüber hinaus sieht der Entwurf die Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe für Heranwachsende auf 15 Jahre vor.

Zahlreiche namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Fachwelt und Verbänden haben sich ebenso wie die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) stets gegen diese schon lange diskutierten Verschärfungen des Jugendstrafrechts ausgesprochen.

Ablehnend zur Einführung des sogenannten Warnschussarrestes haben sich angesichts der aktuellen Diskussion in den letzten Wochen unter anderem folgende Institutionen bzw. Experten geäußert:

  • Die Kriminologen Prof. Dr. Wolfgang Heinz, Prof. Dr. Arthur Kreuzer sowie Prof. Dr. Christian Pfeiffer
  • Der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Jörg M. Fegert
  • Der Deutsche Caritas-Verband
  • Der Deutsche Richterbund
  • Die Gewerkschaft der Polizei
  • Die Humanistische Union

Auch Vertreter der Parteien äußern Kritik an den Plänen der Bundesregierung, u.a.:
  • Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht
  • Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck
  • Die Justizminister der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Brandenburg sowie die Justizsenatoren aus Bremen und Hamburg
  • Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)

Eine aktuelle Pressemitteilung der DVJJ zum Entschluss des Koalitionsausschusses zur Verschärfung des Jugendstrafrechts finden Sie hier:
Pressemitteilung v. 05.03.2012

Damit werden die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe und die Einführung des Warnschussarrests umgesetzt, gegen die sich die DVJJ bereits im Oktober 2009 mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen ausgesprochen hatte:
Pressemitteilung v. 16.10.2009

Die Vorsitzende der DVJJ, Prof. Dr. Theresia Höynck, hat sich kürzlich in einem Gastbeitrag für die Thüringer Allgemeine Zeitung kritisch mit dem Warnschussarrest auseinandergesetzt:
Thüringer Allgemeine Zeitung - Gastbeitrag Prof. Dr. Theresia Höynck

 

Letzte Änderung dieser Seite: 30.05.2012