KASSEL – Mit der Forderung nach einer besseren Schwerpunktsetzung zugunsten der Jugendhilfe beim Umgang mit straffälligen Jugendlichen endete der 5. Bundeskongress der Jugendgerichtshilfe in Kassel. „Die Jugendgerichtshilfe hat sich als eine effektive Hilfe für straffällig gewordene junge Menschen bewährt und muss als Fachdienst erhalten bleiben“, heißt es in der Resolution, die die rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Schluss der dreitägigen, von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ e.V.) organisierten Veranstaltung verabschiedet haben. Täter-Opfer-Ausgleich, Soziale Trainingskurse, Anti-Gewalt-Seminare und intensive Einzelbetreuung dürften nicht dem Rotstift zum Opfer fallen, da ihre präventive Wirksamkeit inzwischen wissenschaftlich erwiesen sei.
„Die nun vorliegenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik geben keinen Anlass für Verschärfungen im Jugendstrafrecht. Insgesamt sind Anzeichen für einen Rückgang der Jugendkriminalität im vergangenen Jahr festzustellen“, führte der DVJJ-Vorsitzende Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen (Uni Hamburg) in seinem Hauptreferat aus. „Der überwiegende Teil aller Straftaten, die Jugendliche und Heranwachsende begehen, sind leichte oder mittlere Straftaten. Daher kommen unterstützenden und sozialpädagogischen Maßnahmen im Jugendstrafverfahren eine eminent wichtige Bedeutung zu.“
Weiter heißt es in der Resolution: „Angesichts gesellschaftlicher Veränderungsprozesse und bundesweit leerer Kassen für Investitionen im Bereich sozialer Leistungen haben sich enorme soziale Schwierigkeiten für junge Menschen entwickelt.“ Es gebe viel zu wenige Ausbildungsplätze, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt würden immer geringer. In Zeiten leerer Kassen komme der richtigen Schwerpunktsetzung bei Verteilung der knappen Mittel eine zentrale Bedeutung zu. Es sei falsch, wenn einerseits die Mittel der Jugendhilfe reduziert werden, während gleichzeitig mehr Haftplätze – die teuer sind – geschaffen und die geschlossene Unterbringung neu aufgelegt werden soll.
Die Ergänzung der Jugendhilfe um Extra-Stellen für den Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem zwischen Täter und Opfer außergerichtlich geschlichtet wird, um den Konflikt zu bereinigen, sei sinnvoll und führe zu vermehrter Anwendung der Vermittlung/Mediation, führte Susanne Zinke, stellvertretende Vorsitzende der DVJJ aus. "Dies ist aktive Opferhilfe, die auch dem Täter hilft, seine Verantwortung den Geschädigten gegenüber wahrzunehmen", so Zinke. Abbau von Stellen sei hier kontraproduktiv und erhöhe letztlich volkswirtschaftlich die Gesamtkosten. “Prävention ist kostengünstiger, humaner und effektiver als Einsperren”.
Dr. Rene Bendit vom Deutschen Jugendinstitut in München ging im Rahmen des Eröffnungsvortrags am Mittwoch auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Erwartungen an die Jugend in den verschiedenen europäischen Ländern ein. „Gesichert weiß man über die Jugend nur eins: Sie geht vorüber“ war sein lakonischer Befund im Hinblick auf die Unterschiede. Angleichungstendenzen sind Europa übergreifend festzustellen: in ganz Europa verlängere sich bspw. die Jugendphase durch längere Ausbildungszeiten. Die Notwendigkeit von Bildung als Voraussetzung für das Berufsleben wird in allen Ländern von Jugendlichen anerkannt. Erschreckend ist, dass die deutsche Jugend in Punkto Toleranz gegenüber Minderheiten am unteren Ende der Skala liege. Insgesamt lasse sich eine Korrelation zwischen einem die Jugend fördernden und integrierenden Gesellschaftsmodell und deren gesellschaftlichem Engagement feststellen.
In fünf Arbeitsgruppen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die aktuellen Probleme und Herausforderungen der Jugendhilfe im Strafverfahren.
[AK1] Einig waren sich die Hamburger Psychologin Dr. Charlotte Köttgen und Monika Stier, Leiterin der Jugendhilfeeinrichtung „Kleiner Bärenberg“ in Wolfenhagen, dass die Aufrechterhaltung stabiler und verlässlicher Beziehungen gerade bei schwierigen Jugendlichen mit „verletzten Biographien“ von existenzieller Bedeutung ist. Insofern seien Projektansätze, die Jugendliche nach mehrmaligen Regelverstößen ausschließen, auch problematisch.
[AK3] Positive Entwicklungen seien bei der Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs zu verzeichnen. Dies attestierte der Tübinger Staatsanwalt Christian Solte, der die Eignung des TOA als wirksame und produktive Rechtsfolge im Jugendstrafrecht betonte. Eine viel größere Akzeptanz und ausgesprochen günstige Rahmenbedingungen hat der sog. Außergerichtliche Tatausgleich (ATA) in Österreich, wie Norbert Koblinger vom ATA Wien erläuterte. Der Einsatz hauptamtlicher Professioneller sei der Einbeziehung von Ehrenamtlichen vorzuziehen. Ahrend Hüncken von der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA, legte die Wichtigkeit der Erarbeitung einheitlicher und überprüfbarer Standards dar.
[AK4] Ob Erziehung um jeden Preis stattfinden müsse und was die Ansatzpunkte und Voraussetzungen für eine sinnvolle pädagogische Intervention sind diskutierten Olaf Emig vom Amt für Soziale Dienste Bremen und Michael Weiß, Leiter des U-Haft-Vermeidungsprojektes Stutensee in Baden-Württemberg. Ein zentraler Ansatzpunkt für eine erfolgsversprechende Arbeit der Jugendhilfe mit devianten Jugendlichen sei die Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten in den Familien der Jugendlichen.
[AK5] „Wir müssen da hingehen wo sie sind“ – das war die gemeinsame Kernaussage von Rudolf Giest-Warsewa, Berthold Wesseler und Eugen Pinsker für die Arbeit mit jugendlichen Spätaussiedlern. Wesseler und Pinsker stellten das Projekt „Perspektive“ aus Osnabrück vor, Giest-Warsewa berichtete von seiner alltagsbegleitenden Arbeit mit jungen Aussiedlern in Reutlingen.
[AK6] Sehr kontrovers wurden die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Polizei und Jugendhilfe diskutiert. Als ein aus seiner Sicht sehr erfolgreiches Kooperationsmodell stellte Rainer Diett vom PP Wuppertal, den sog. Diversionstag vor („Remscheider Modell“), der sich an Ersttäter im Bagatellbereich richtet und durch eine örtliche Zusammenführung von Polizei, Jugendhilfe und Staatsanwalt erreichen will, dass für entsprechend ausgewählte und vorbereitete Fälle die staatsanwaltliche Diversionsentscheidung im Laufe eines Tages getroffen werden kann. Prof. Dr. Hans-Joachim Plewig – aber auch weitere Teilnehmer – kritisierten an diesem Modell, dass ihm die Tendenz zur Überreaktion und zur Ausweitung sozialer Kontrolle im Bagatellbereich eigen ist. Jugendhilfe müsse sich selbstbewusster an derartigen Kooperationen beteiligen und dürfe die Definitionsmacht nicht der Polizei überlassen.
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