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Aktuelles
26.08.2003




 


Autor/in
Thomas Trenczek, Beate Ulrich

Kriminalpolitischer Kahlschlag auf Kosten straffälliger Jugendlicher - Niedersächsische Landesregierung streicht Mittel für Ambulante Maßnahmen
Resolution auf dem 13. Niedersächsischen Jugendgerichtstag verabschiedet

 

Die Landesregierung hat geplant, die Förderung für 61 Einrichtungen der sogenannten „Neuen ambulanten Maßnahmen“ in Niedersachsen zu streichen. Das Finanzvolumen der gestrichenen Fördermittel umfasst 1,8 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt und zusätzlich 0,5 Millionen Euro aus Spielbankmitteln. Die Einrichtungen haben sich seit zwanzig Jahren erfolgreich für die Integration jugendlicher Straftäter und die Interessen von Geschädigten eingesetzt. Dies betrifft jährlich ca. 5000 Jugendliche und deren Opfer.


Die Teilnehmenden des 13. Niedersächsische Jugendgerichtstag am 26.08.2003 in Hannover, Richter, Staatsanwälte, Sozialpädagogen und Polizeibeamte, schließen sich dieser Presseerklärung an.

Das Land Niedersachsen förderte seit 1991 Maßnahmen, die das Jugendgerichtsgesetz vorsieht, um junge Menschen in Konfliktsituationen zu unterstützen. Zu diesen „Neuen ambulanten Maßnahmen“ zählen Betreuungsweisungen, Soziale Trainingskurse und betreute gemeinnützige Arbeitsleistungen. Im Täter-Opfer-Ausgleich werden insbesondere auch die Interessen der Opfer berücksichtigt.

Durch die Streichung

  • kann die Justiz nicht mehr angemessen auf Straftaten reagieren. Es bleiben nur Einstellung der Verfahren oder das Einsperren. Haftplätze sind in jedem Fall teurer als Ambulante Betreuungen.
  • ist zu befürchten, dass sozial erheblich desintegrierte junge Menschen ohne adäquate Betreuung bleiben und weiter abzugleiten drohen.
  • setzt die Landesregierung ca. 120 Arbeitsplätze von qualifiziertem Fachpersonal aufs Spiel. Damit gehen dem Land kompetente Kooperationspartner in der Kriminalprävention verloren.

Was also bewegt die Landesregierung eine kostengünstige und wirksame Alternative ersatzlos zu streichen?

Die „Neuen Ambulanten Maßnahmen“ haben sich seit 20 Jahren im Sanktionsspektrum der Jugendgerichtsbarkeit etabliert. Hierin ist sich das teilnehmende Fachpublikum des Niedersächsischen Jugendgerichtstages in Hannover einig. Deshalb wird die Landesregierung aufgefordert, die Finanzierung dieser Maßnahmen eindeutig zu klären und sicherzustellen.

Hannover, den 26.08.2003

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Landesgruppe Niedersachsen
und
Landesarbeitsgemeinschaft für Ambulante sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht e.V.

v.i.S.d.P.G.: Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek (DVJJ), Beate Ulrich (LAG – Vorstand)