Da die Kommunen in diese Lücke nicht einspringen wollen, wird diese Sparorgie bei mehreren Projekten zur Einstellung der Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen führen. Sollte der Sparbeschluss umgesetzt werden, wird es in Hessen demnächst nur noch wenige Soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich-Projekte und sozialpädagogisch begleitete Arbeitsprojekte geben. Richter werden dann nicht mehr die Möglichkeit haben, die im Jugendgerichtsgesetz vorgesehen Weisungen zu verhängen, weil sie nicht mehr angeboten werden.
Damit bleiben diese gefährdeten Jugendlichen unbetreut und sich selbst überlassen. So trägt die Landesregierung dazu bei, dass solche jungen Leute weiter in die Kriminalität abgleiten. Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen(DVJJ) – Regionalgruppe Hessen - warnt die verantwortlichen Politiker der Landesregierung vor einer solchen unbedachten und in der Wirkung unüberschaubaren Aktion.
Die DVJJ appelliert nachdrücklich an die Landesregierung, die Jugendstraffälligenhilfe, die ohnehin in den letzten Jahren schon einige Kürzungen verkraften musste, weiter zu fördern.
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