Jugendstrafvollzugsgesetz I: Der Weg zum Bundesverfassungsgericht
Den Anfang bildet ein Text zur Entwicklung im Jugendstrafvollzug von Joachim Walter, Leiter der Vollzugsanstalt Adelsheim (2002).
Es folgt ein Vorlagebeschluss des Amtsgericht Herfort zur Verfassungswidrigkeit der Verhängung der U-Haft, der durch den nachfolgend dokumentierten Beschluss des BVerfG als unzulässig zurückgewiesen wurde.
Es folgen die Vorlagenbeschlüsse der Amtsgerichte Rinteln und Herford zur Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzuges sowie eine Anmerkung von Joachim Walter. Diese wurden bislang vom BVerfG nicht zurückgewiesen, das Vorlageverfahren ist anhängig.
Hieran schließen verschiedene Stellungnahmen an, die zur Problematik der Verfassungswidrigkeit der Jugendstrafe im Rahmen des Vorlageverfahren vor dem BVerfG abgegeben wurden an.