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Aktuelles
25.03.2004




 


Autor/in
Bernd-Rüdeger Sonnen

Einschränkungen der Jugendhilfeleistungen für Heranwachsende unterlaufen Erziehungsauftrag des Jugendstrafrechts
Zu den Gesetzentwürfen des Bundesrates und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zur Änderung des SGB VIII

 

Hannover – Der Vorsitzende der DVJJ, Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Hamburg, erklärt:
Die DVJJ lehnt Einschränkungen der Leistungen der Jugendhilfe, wie sie vom Bundesrat und der Bundestagsfraktion von CDU und CSU vorgeschlagen werden, ab.


Hannover – Der Vorsitzende der DVJJ, Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Hamburg, erklärt:

Die DVJJ lehnt Einschränkungen der Leistungen der Jugendhilfe, wie sie vom Bundesrat und der Bundestagsfraktion von CDU und CSU vorgeschlagen werden, ab. Die vorgeschlagenen Beschränkungen würden den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts unterlaufen. Nach den Vorschlägen könnten bei jungen Erwachsenen keine Angebote der Jugendhilfe durchgeführt werden, die nach Eintritt der Volljährigkeit beginnen. Dies würde bei Heranwachsenden das in Frage kommende Spektrum der Rechtsfolgen erheblich einschränken und vielfach Möglichkeiten effektiver und nachhaltiger Reaktionen unmöglich machen.

Die DVJJ hat eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahren abgegeben.

Stellungnahme

Gesetzentwürfe
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Drittes SGB VIII-Änderungsgesetz – 3. SGB VIII-ÄndG) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch – (SGB VIII) des Bundesrates