Ambivalente Bewertung des "KICK" - Auswirkungen auf effektives Jugendstrafrecht
Hannover – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) verabschiedet. Der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen (Universität Hamburg), sieht Auswirkungen auf ein effektives Jugendstrafrecht.
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Hannover – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) verabschiedet. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen (Uni Hamburg):
„Das KICK hat Auswirkungen auf das Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht kann nur effektiv sein, wenn für leichtere und mittlere Kriminalität auch erzieherische Maßnahmen als Alternativen zu Jugendarrest und Jugendstrafe möglich sind. Hier besteht die Gefahr, dass die pädagogischen Hilfen für straffällige Jugendlichen wegen des Spardrucks noch weiter heruntergefahren werden.“
Zukünftig sind pädagogische Maßnahmen nur mit einem zustimmenden Beschluss des Jugendamtes möglich.
Sonnen: „Der pädagogische Sachverstand der Jugendhilfe muss auch im Jugendstrafverfahren genutzt werden. Ich halte aber die Ausgestaltung des KICK nicht für glücklich. Es ist wichtig, dass in der Gerichtsverhandlung geklärt wird, welche erzieherischen Angebote der Jugendliche in Anspruch nehmen soll und kann. Das stellt das Gesetz nicht sicher. Hier muss nachgearbeitet werden.“
Eine Ausnahme sei nur möglich, wenn das Jugendamt Vereinbarungen mit den Trägern abschließt, die die Maßnahmen umsetzen. Sonnen: „Die Gerichte sind gut beraten, darauf zu dringen, dass solche Vereinbarungen abgeschlossen werden.“
Die Bewertung des KICK sei insgesamt ambivalent. „Zu begrüßen ist, dass die Arbeit der Jugendhilfe an vielen Stellen auf eine verbesserte Rechtsgrundlage gestellt wird. Das KICK beseitigt bspw. endlich Unklarheiten beim Datenschutz in der Jugendgerichtshilfe.“
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