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30.08.2005




 

 
Stellungnahme: PEBB§Y - Bewertung von Jugendsachen bei Staatsanwaltschaft und Gericht

DVJJ fordert Anpassung von "PEBB§Y"

 

Hannover - Der Vorsitzende der DVJJ, Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, und der Sprecher der BAG Justiz und Anwaltschaft in der DVJJ, Jugendrichter Christian Scholz, haben sich in einer Stellungnahme an die Landesjustizminister gewandt.


Mit Schreiben vom 29. August 2005 wurde den Justizminister der Länder eine Stellungnahme der DVJJ übermittelt. In der Stellungnahme werden Anpassungen im Personalbedarfsberechnungssystem PEBBSY für den Bereich des Jugendstrafverfahrens vorgeschlagen.

Die Bedeutung des Erziehungsgedankens und die gesetzlichen Sonderregelungen für das Jugendstrafverfahren seien in der Gewichtung nicht ausreichend zu Ausdruck gekommen.

Die einheitliche Bewertung der staatsanwaltlichen Erledigungen (Einstellungen/ Diversion/Anklage) sei tendenziell diversionsfeindlich, da sie den teilweise erheblichen Mehraufwand nicht widerspiegele, der bspw. mit einer Einstellung in Verbindung mit erzieherischen Maßnahmen gegenüber der Anfertigung einer Anklageschrift verbunden ist.

Deshalb fordern Sonnen und Scholz u.a. eine höhere Bewertung von Jugendsachen, entweder pauschaliert oder im Einzelfall, wenn besondere, jugendrechtstypische Verfahrensgestaltungen für Mehraufwand sorgen.

Außerdem schlagen sie eine differenzierte Behandlung von Einstellungen, Diversionen und Anklagen vor.