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16.12.2005




 


Fach- und Berufsverbände für Strafvollzug fordern Jugendstrafvollzugsgesetz

 

Hannover - Zusammen mit anderen Fach- und Berufsverbänden des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugs hat sich die DVJJ in einem Schreiben an die neue Bundesregierung gewandt und die Notwendigkeit betont, zügig in die Gesetzgebungsarbeiten für ein Jugendstrafvollzugsgesetz einzutreten. Dabei sehen die Verbände in dem Referentenwurf des Bundesjustizministeriums eine geeignete Grundlage, um erneut in das Gesetzgebungsverfahren einzutreten.



An die Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel
An den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Herrn Franz Müntefering
An die Bundesministerin der Justiz, Frau Brigitte Zypries
An den Fraktionsvorstände der SPD- und der CDU/CSU-Fraktionen im Bundestag
An die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages

Hannover,
13. Dezember 2005

Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug;
Jugendstrafvollzugsgesetz




Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem nun die Legislaturperiode begonnen und die Regierung ihre Arbeit aufgenommen hat, liegen vor Ihnen wichtige rechtspolitische Entscheidungen. Für das Jugendstrafrecht sind die gesetzlichen Weichenstellungen, die den Jugendstrafvollzug betreffen, von besonderer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns mit dem folgenden drei Forderungen an Sie.

1. Die Gesetzgebungskompetenz für den (Jugend-) Strafvollzug muss Bundeskompetenz bleiben.

Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug und den Vollzug der Untersuchungshaft muss beim Bund bleiben. Auf europäischer Ebene werden immer weitere Mindeststandards für Rechtsstaatlichkeit, insbesondere auch für den Strafvollzug erarbeitet und Staaten, die der EU beitreten wollen, werden auf diese verwiesen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass in Deutschland das bewährte Strafvollzugsgesetz zerschlagen und die Kleinstaaterei eingeführt wird. Gleiches gilt für die Untersuchungshaft. Wir sehen uns in diesem Zusammenhang in völliger Übereinstimmung mit den Unterzeichnern des Appells vom 28. Oktober 2005 (Deutscher Richterbund et al.). Wir verweisen zudem auf den Protest, den in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche Strafrechtswissenschaftler und Vollzugspraktiker gegen die Pläne der Föderalismuskommission zum Ausdruck gebracht haben. Wir fordern daher eindringlich, von einer Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug und die Untersuchungshaft auf die Länderebene Abstand zu nehmen.

2. Der Jugendstrafvollzug muss endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Seit nunmehr rund 30 Jahren wird die Jugendstrafe in Deutschland gesetzlos vollzogen. Dies ist nach fast einhelliger Meinung in Wissenschaft und Praxis nicht nur ein ungesetzlicher, sondern auch ein verfassungswidriger Zustand. Durch die Verabschiedung einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug würde eine Übereinstimmung zu wichtigen völkerrechtlichen Konventionen hergestellt (z.B. Art. 9 Abs. 1 Internationaler Pakt über bürgerliche und private Rechte, Art. 5 Abs. 1 EMRK, Art. 37 UN-Kinderrechtskonvention). Die neue Bundesregierung, der 16. Deutsche Bundestag, aber auch die Bundesländer, stehen daher in der Verantwortung, nun endlich ein Jugendstrafvollzugsgesetz zu erarbeiten und zu beschließen.

3. Wir sind der Überzeugung, dass der in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegte Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium eine gute Grundlage ist, um erneut in dieser Sache in das Gesetzgebungsverfahren einzutreten.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen

Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner
Präsident des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik

Marius Fiedler
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Jugendstrafanstalten und der Besonderen Vollstreckungsleiter

Marian W. Janke
Sprecher der Arbeitsgruppe Jugendstrafvollzug der Konferenz der katholischen Seelsorge bei den Justizvollzugsanstalten in der Bundesrepublik Deutschland

Nobert Tillmannshöfer
Sprecher der Arbeitsgruppe Jugendstrafvollzug der Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland

Jürgen Taege
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Vollzug

Renate Engels
Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffällligenhilfe e.V.