Über den Verband
BAGen | Regionalgruppen
Presse
Stellungnahmen
ZJJ / DVJJ Journal
Nachrichten
Themenschwerpunkte
Aus der Praxis
Veranstaltungen
Materialservice
Links
Jugendgerichtstage
 Nachrichten  |  Home 

Aktuelles
01.02.2006




 

 
Lesen Sie hierzu auch die Erklärung von Professor Horst Viehmann:
PDF
Erklärung Viehmann

Autor/in
Bernd-Rüdeger Sonnen

Hamburger Justizsenator auf dem Weg ins 19. Jahrhundert
Forderung zur Abschaffung des Jugendstrafrechts eine absurde Entgleisung

 

Hannover – Zu der Forderung des Hamburger Justizsenators Kusch, das Jugendstrafrecht abzuschaffen, erklärt der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V., Professor Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Hamburg:
„Herr Kusch will offenbar wieder zurück in vorletzte Jahrhundert. Anstatt seriöse Fachpolitik zu betreiben, inszeniert er Tabubrüche des Spektakels wegen. Wie lange lässt sich der Erste Bürgermeister der zweitgrößten deutschen Stadt solche Eskapaden noch gefallen?“


Die Forderung, das Jugendstrafrecht abzuschaffen hält Sonnen für absurd. Wenn es Kusch wirklich um eine Verminderung der Rückfälligkeit ginge, solle er zur Kenntnis nehmen, dass harte Sanktionen eher dazu beitragen, kriminelle Karrieren zu verfestigen, als sie zu beenden. Dafür gibt es seit Jahren empirisch gesicherte Erkenntnisse aus der kriminologischen Forschung.

Als Justizsenator stehe Kusch jedoch für eine Politik blindwütiger Verschärfungen, der viele erfolgreiche Ansätze für Resozialisierung geopfert wurden.

Sonnen weist darauf hin, dass sich das Jugendstrafrecht im Alltag entgegen der Darstellung von Kusch sehr bewährt habe. „Das Jugendstrafrecht bietet ein breites Reaktionsspektrum, um sowohl mit schweren Fällen wie mit typischer Jugenddelinquenz umzugehen. Es bietet bessere Möglichkeiten, sich den Täter und die Hintergründe einer schweren Straftat genau anzugucken und dann angemessen zu reagieren.“

„Und wie will Kusch mit Schulhofkonflikten unter 16-Jährigen, oder mit einer 14-Jährigen, die zum erstenmal im Kaufhaus geklaut hat, umgehen?“, fragt Sonnen. Derartige Fälle stellten immer noch den ganz überwiegenden Hauptteil jugendlicher Straftaten dar.

Sonnen weiter: „Ich halte es im übrigen für sehr zweifelhaft, dass die Vorschläge des Senators den Opfern von Straftaten wirklich einen Gefallen tun. Richtiger wäre es, die aktive Mitwirkung von Verbrechensopfern durch eine Ausweitung des Täter-Opfer-Ausgleichs zu stärken.“

Kusch sollte auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Fachwelt, bspw. auf dem 64. Deutschen Juristentag 2002 in Berlin, einhellig für eine Beibehaltung des Erziehungsgedankens ausgesprochen hat und das JGG insgesamt als Erfolgsmodell einstuft. Das Jugendgerichtsgesetz wurde 1923 eingeführt, nach dem zweiten Weltkrieg 1953 erneut beschlossen. „Das waren schwere Zeiten,“ so Sonnen, „das JGG ist kein Kuschel-Gesetz für Schönwetterperioden, sondern eine zivilisatorische Errungenschaft.“