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Rettet das Strafvollzugsgesetz! Veranstaltung in Berlin
Über 200 Fach- und Führungskräfte aus dem deutschen Strafvollzug, von den Sozialen Diensten der Justiz, von der Freien Straffälligenhilfe, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, Wissenschaftler und Hochschullehrer haben sich bei der Veranstaltung am 8. März 2006 im Rathaus Berlin-Schöneberg einheitlich und einstimmig gegen die beabsichtigte Übertragung der Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder ausgesprochen.
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Die 4 Hauptreferenten (Prof. Dr. Horst Schüler-Springorum, Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Klaus Lange-Lehngut und Martin Faber) trugen aus unterschiedlichen Sichtweisen gebündelt die Gegenargumente vor:
- Drohender Verwahrvollzug statt Behandlungsvollzug
- Weiterer Anstieg der Gefangenenzahlen
- Gefährdung der Sicherheit der Bürger
- Verfassungswidrige Regelungen
- Aufgeben der Rechtseinheit von Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollzugsrecht
- Beendigung der länderübergreifenden Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen des Strafvollzuges
- Gefährden der Motivation des Personals im Strafvollzug
- Populistisches Reagieren auf die Berichterstattung von Einzelfällen in den Medien
Deutlich wurde der Zusammenhang zu den geplanten Einsparmaßnahmen der Länder kritisiert. Befürchtet wurden Qualitätsabsenkungen und ein „Schäbigkeitswettbewerb“!
Auch die Vertreter von insgesamt 12 Fachorganisationen aus den Bereichen Strafvollzug, Ambulante Dienste, Freie Straffälligenhilfe, Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Rechtsanwaltschaft waren sich einig in der Ablehnung der Pläne der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten. Neben den o.g. Argumenten kritisierten sie vor allem das „undemokratische Verfahren“, das bisher ohne Beteiligung der Praxis und der Fachverbände gewählt wurde.
„Die Diskussion hat erst begonnen“, „die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich im Umgang mit dem Strafvollzug“: Dies waren die Kernsätze des abschließenden Resümees.
Weitere Rückfragen bitte an:
Prof. Dr. Bernd Maelicke: 0171 6030609
Dr. Wera Barth: 030 4436-2430
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