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Aktuelles
20.03.2006




 


Arbeitshilfen und Homepage zum Schutzauftrag der Jugendhilfe

 

Auf www.kinderschutz.de finden Sie jetzt Expertisen sowie die Endfassung der Arbeitshilfe "Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Jugendamt und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe".


Auf www.kinderschutz.de finden Sie jetzt Expertisen sowie die Endfassung der Arbeitshilfe "Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Jugendamt und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe".

Am 01.10.2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurden substantielle Änderungen des SGB VIII vorgenommen, die insbesondere den "Schutzauftrag" der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls betreffen.

Ein effektiverer Schutz des Kindeswohls soll insbesondere durch

  • die Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes (§ 8a SGB VIII),
  • die Neuordnung der vorläufigen Maßnahmen bei Krisenintervention (§ 42 SGB VIII),
  • eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls beim Sozialdatenschutz (§§ 61 ff. SGB VIII) und
  • der verschärften Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen (§ 72a SGB VIII)
erreicht werden:

Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen bestehen vieler Orts noch Unsicherheiten im Hinblick auf die veränderten Anforderungen sowie das Verfahren im Umgang bei Kindeswohlgefährdungen.

Um diesen neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, werden verschiedene Projekte und Veranstaltungen zu diesem Thema vom Institut für soziale Arbeit e.V., Münster, durchgeführt. Auf dieser Internetseite werden Sie aktuell und kontinuierlich über den Stand der juristischen und fachlichen Diskussionen informiert. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, spezielle Fortbildungsangebote wahrzunehmen, die Sie auf die Anforderungen und fachlichen Standards im Umgang bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung vorbereitet und ausbildet.

Die Expertisen zum Kinderschutzauftrag und die Arbeitshilfe des ISA wurden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gefördert.