Kassel – Am heutigen Freitag ging in Kassel der 6. Bundeskongress der Jugendgerichtshilfe zuende. Die rund 170 Teilnehmer/-innen wiesen in einer Resolution auf die besondere Verantwortung der Jugendhilfe hin, die diese in der Arbeit mit straffälligen Jungendlichen hat. In der Resolution betonen die Teilnehmer, dass die sozialpädagogischen Maßnahmen und Hilfen (bspw. Soziale Trainingskurse, sozial-pädagogische Betreuung, Täter-Opfer-Ausgleich) in Sachen Resozialisierung die wirkungsvollsten Reaktionen auf Jugendkriminalität seien. Damit werde erneuter Straffälligkeit am besten vorgebeugt. Dies sei inzwischen vielfältig wissenschaftlich belegt.
Sie fordern ein, dass Länder und Kommunen ihrer Verantwortung bei der Ausstattung von Justiz und Jugendhilfe gerecht werden müssen. Es könne nicht sein, dass Jugendrichter auf Sanktionen zurückgreifen müssen, die erzieherisch wesentlich unwirksamer und durch hohe Rückfallquoten gekennzeichnet sind (bspw. Arrest), weil die erforderlichen Leistungen der Jugendhilfe nicht ausreichend verfügbar sind.
Der Gesetzgeber wird in der Resolution aufgefordert, für eine bessere Abstimmung zwischen Jugendstrafrecht und Jugendhilferecht zu sorgen. Zwischen beiden Institutionen gebe es Reibungsverluste, weil Kompetenzen und Zuständigkeiten in verschiedenen Gesetzen unklar geregelt seien.
Der Kongress wurde von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) veranstaltet und stand unter dem Motto: Respektlose Jugend – Respektierte Jugend. Jugend werde häufig als respektlose Jugend wahrgenommen und dargestellt. Zugleich, konstatierte Henry Stöss, Sprecher der BAG Jugendgerichtshilfe, dass der Jugend von Seiten der Gesellschaft wenig Respekt entgegengebracht werde. Er erinnerte exemplarisch an die schlechten Ergebnisse der PISA- und anderer Studien für das deutsche Bildungssystem und die mangelhafte Integration Jugendlicher in das Arbeitsleben.
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