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12.05.2006




 


Trauer um Alexander Böhm

 

Am 12. Mai 2006 ist infolge eines Verkehrsunfalles Professor Alexander Böhm gestorben.


Wir bedauern den unerwarteten Tod von Herrn Böhm sehr. Über viele Jahre hat uns Herr Böhm mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Er war nicht nur ein renommierter Rechtswissenschaftler sondern auch ein Mensch mit viel Humor.

Alexander Böhm (* 14. Juni 1929 in Berlin; † 12. Mai 2006 in Oppershofen) studierte Rechtwissenschaften in Freiburg im Breisgau, Basel und Frankfurt am Main, wo er 1951 das erste und 1956 das zweite juristische Staatsexamen ablegte. 1957 wurde er an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt mit einer von Wolfgang Preiser betreuten Arbeit über Die Rechtspflicht zum Handeln bei den unechten Unterlassungsdelikten promoviert.

Von 1957 bis 1974 war Böhm im öffentlichen Dienst des Landes Hessen im Bereich des Strafvollzugs tätig, zuletzt als Leiter der Jugendanstalt Rockenberg.

1974 nahm Böhm einen Ruf auf einen Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Strafvollzug an der Universität Mainz an. Ab 1988 war Böhm zudem im Nebenamt Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken.

In der Fachwelt ist Böhm durch zahlreiche krimonologische und (jugend-) strafrechtliche Veröffentlichungen bekannt (u.a. Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, Lehrbuch zum Jugendstrafrecht, Mitarbeit und Fortführung der Kriminologie von Göppinger). Er leitete die Kommission des Bundesjustizministeriums, die von 1976 bis 1980 einen Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz erarbeitete.

Böhm war auf verschiedene Weise ehrenamtlich tätig, so u.a. im Fliedner-Verein Rockenberg und in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. Er war seit 1962 Mitglied der DVJJ und lange Zeit Vorsitzender der Landesgruppe Hessen, deren Arbeit er bis zu letzt aktiv begleitete.