Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. Nordrhein,
Neue Richtervereinigung &
Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltvereins e. V.
Stellungnahme zur Ermordung eines heranwachsenden Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Siegburg
Köln/Bonn: Die grausame Mißhandlung und Ermordung eines jungen Mannes in der Justizvollzugsanstalt Siegburg in der Nacht vom 11. auf den 12. November 2006 durch Mitgefangene hat schlagartig die unheilvollen und skandalösen Zustände in deutschen Jugendstrafanstalten ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt. Überbelegte Haftanstalten, ein überforderter, personell unterbesetzter Vollzugsdienst und junge Menschen, deren Aggressions- und Gewaltpotential keine Skrupel mehr kennt, haben deutlich gemacht, dass der Jugendstrafvollzug weder dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft entspricht noch der staatlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Gefangenen gerecht wird. Es ist inakzeptabel, dass die staatlich verordnete Freiheitsentziehung für die Betroffenen zum tödlichen Risiko wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31.05.2006 die von der Verfassung gebotene Ausrichtung des Jugendstrafvollzugs auf das Vollzugsziel der sozialen Integration betont. Von diesem Ziel sind Haftanstalten wie die Justizvollzugsanstalt in Siegburg weit entfernt. Die Anstalt ist mit 120% überbelegt. Der Personalabbau geht rapide voran und wird auch in diesem Jahr zu weiteren Stellenreduzierungen führen.
Die Situation in der Haftanstalt hat offensichtlich ein Klima der Gewalt und des Hasses erzeugt, das erst den atmosphärischen Nährboden für eine solche Tat bereitet hat. Zu befürchten ist, dass es sich hierbei lediglich um die Spitze eines Eisberges handelt und dass Übergriffe von Gefangenen gegenüber Mitgefangenen an der Tagesordnung sind.
Eine Vorbereitung auf ein Leben ohne Straftaten nach der Entlassung ist unter den Bedingungen eines Verwahrvollzuges, wie er in Siegburg herrscht, nicht möglich. Menschen, die solche Taten begehen und die sie erleiden, werden sich nach der Entlassung in die Freiheit nicht oder nur mit großem therapeutischen Aufwand sozial integrieren lassen.
Es ist dringend an der Zeit, die politisch Verantwortlichen auf ihre Pflicht hinzuweisen, die Vorgaben der Verfassung endlich umzusetzen und dementsprechend die Zustände in den Jugendstrafvollzugseinrichtungen zu ändern. Die bis zum 31.12.2007 durch die Länder zu erlassenden Jugendstrafvollzugsgesetze dürfen das Vollzugsziel der Resozialisierung nicht als bloßes Lippenbekenntnis vor sich hertragen, sondern müssen ein konkretes Konzept enthalten, das diesem Anspruch gerecht wird. Dazu gehören Sicherungen mit Augenmaß und ein Wohngruppenvollzug in überschaubaren Formen und mit festen Ansprechpartnern.
Gerade weil kurzfristige Abhilfe bei den völlig unzulänglichen Bedingungen des Jugendstrafvollzuges unrealistisch ist, müssen die Vorkommnisse eine Mahnung sein, Freiheitsentzug als ultima ratio anzusehen. In dem Maße, wie Alternativen zum Jugendstrafvollzug finanziert und vorgehalten werden, ergeben sich Freiräume dafür, sich den verbleibenden Inhaftierten sorgfältiger zuzuwenden.
Prof. Dr. Michael Walter | Vorsitzender DVJJ Nordrhein
StA Dr. Sebastian Trautmann | NRV, Sprecher FG Strafrecht
RA Lukas Pieplow | Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltvereins
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