Bundesregierung legt 2. Periodischen Sicherheitsbericht vor
Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Zu diesem Ergebnis kommt der am 15. November vom Bundeskabinett verabschiedete Zweite Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung (2. PSB). Erarbeitet hat ihn ein Gremium aus namhaften Wissenschaftlern und Vertretern von Bundesbehörden sowie der Kriminologischen Zentralstelle.
Der rund 700 Seiten starke Bericht zeichnet ein umfassendes Bild der Kriminalitätslage und -entwicklung in Deutschland. Der Bericht fasst aktuelle Erkenntnisse aus amtlichen Datensammlungen - insbesondere der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und den Strafrechtspflegestatistiken - zusammen, verknüpft diese mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zu Erscheinungsformen, zum Dunkelfeld und zu Ursachen von Kriminalität und ergänzt sie um Erkenntnisse aus der Opferperspektive. So breit angelegt, schafft die Untersuchung eine ausgezeichnete Grundlage für eine empirisch fundierte Diskussion über die Kriminal- und Strafrechtspolitik der nächsten Jahre.
In sieben Kapiteln gibt der 2. PSB nicht nur einen Überblick über die Kriminalität in Deutschland, sondern zieht dabei auch erstmals internationale Vergleiche. Auch wenn methodische Unterschiede in der statistischen Erfassung die Vergleichbarkeit erschweren, lässt sich doch festhalten, dass Deutschland weltweit zu den sichersten Ländern gehört.
Einzelne Kapitel sind ausgewählten Gruppen gewidmet, so etwa „Kinder und Jugendliche als Täter und Opfer“. Besonders beleuchtet wird die Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
Der wissenschaftlichen Darstellung der einzelnen Kriminalitätsbereiche schließt sich jeweils ein Abschnitt „Maßnahmen und Perspektiven“ der Bundesregierung an. Zeitlich konzentriert sich die Untersuchung auf die Kriminalitätsentwicklung seit 1999.
Kinder- und Jugenddelinquenz
Der Bericht bestätigt die Auffassung der Bundesregierung, dass sich das geltende Jugendstrafrecht bewährt hat. Nach wie vor gilt, dass die meisten straffällig gewordenen jungen Menschen nur kurzzeitig und nicht schwerwiegend gegen Normen verstoßen. Auch wenn das Einstiegsalter bei Drogendelinquenz gesunken ist - die Befunde zeigen ein Absinken des Alters bei erstmaligem Konsum von Cannabis von 17,5 im Jahr 1993 auf 16,4 im Jahr 2004 - und die Quote junger Menschen mit Drogenerfahrungen zugenommen hat, handelt es sich mehrheitlich nicht um langfristige Drogenkarrieren, sondern um vorübergehende Episoden von Probierverhalten. Dessen ungeachtet unternimmt die Bundesregierung erhebliche Präventionsanstrengungen (s.o. Drogendelinquenz), um junge Menschen von Drogen fernzuhalten.
Entgegen dem Eindruck, der gelegentlich in der Öffentlichkeit durch Fälle sogenannter jugendlicher Intensivtäter entsteht, geben weder die Justizdaten noch Dunkelfeldstudien Anhaltspunkte dafür, dass wir insgesamt mit einer zunehmenden Brutalisierung junger Menschen konfrontiert sind. Richtig ist, dass es eine kleine Gruppe früh auffälliger, sozial hoch belasteter Jugendlicher gibt. Hier bieten frühpräventive Maßnahmen die beste Aussicht auf Erfolg. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des BMJ hat jüngst Vorschläge erarbeitet, wie die vorhandenen Möglichkeiten der Frühintervention durch die Familiengerichte besser genutzt und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendämtern, Jugendhilfe und Familiengerichten verbessert werden kann. Dafür notwendige Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch wird die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen.
Sicherheitsgefühl
Neu aufgenommen in den 2. PSB wurde ein Kapitel zur "gefühlten Kriminalität". Das Gefühl in Sicherheit zu leben, trägt entscheidend zu einem positiven Lebensgefühl der Menschen bei. Aktuelle Studien belegen, dass sich Bürgerinnen und Bürger seit Mitte der 1990er Jahre zunehmend sicherer fühlen. Andere Sorgen wie die Sorgen um Gesundheit, Arbeitsplatz und Alterssicherung überlagern die Kriminalitätsfurcht. Dennoch ist es kein Zufall, dass die Zufriedenheit mit der Inneren Sicherheit in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre deutlich angestiegen ist. Auch im Vergleich zu anderen Ländern ist das Sicherheitsempfinden der Menschen in Deutschland überdurchschnittlich hoch. Dafür dürfte unter anderem ausschlaggebend sein, dass in den letzten 15 Jahren die Aktivitäten zur Prävention von Kriminalität und Gewalt deutlich verstärkt worden sind.
Festzustellen ist aber auch, dass Bürgerinnen und Bürger den Anteil der schweren Delikte im Hinblick auf die realen statistischen Daten deutlich überschätzen.
Kriminalitätsbekämpfung durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte
Gut die Hälfte aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige wird derzeit wegen fehlenden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit eingestellt. Nur ein gutes Viertel erreicht als Anklage oder Strafbefehlsantrag die Gerichte. Die Staatsanwaltschaften haben mit den Einstellungen wegen Geringfügigkeit mit und ohne Auflagen auf den Anstieg der polizeilich registrierten Kriminalität adäquat reagiert. Das belegt den rechtsstaatlich gebotenen maßvollen Umgang mit Kleinkriminalität. Erfreulich ist auch, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer im Wesentlichen konstant geblieben ist. Die weit überwiegende Zahl aller erstinstanzlichen Verfahren wird von den Amtsgerichten erledigt. Vier von fünf Verfahren werden innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. In der Praxis bewährt hat sich der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich. Opfer und Täter sind in hohem Maße bereit, sich auf diese Konfliktbereinigung einzulassen.
Der Bericht zeigt, dass Sanktionen ohne Freiheitsentzug mit einer geringeren Rückfallwahrscheinlichkeit verbunden sind als Haftstrafen. Werden Haftstrafen verhängt, so muss der Strafvollzug im Interesse von Staat und Gesellschaft auf die Resozialisierung des Täters ausgerichtet sein. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten - den Entlassenen zu einem straffreien Leben zu befähigen, ist zugleich Opferschutz.
Der Bericht steht als Kurz- und als Langfassung zur Verfügung und kann über das Internet abgerufen werden [Quelle: Pressemitteilung des BMJ]
www.bmj.bund.de, -> Themen -> Strafrecht -> Kriminologie
www.bka.de -> Berichte und Statistiken -> Periodischer Sicherheitsbericht
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