Opfer-Rechte stärken - ohne Nebenklage!
Nebenklage verhärtet Fronten und widerspricht dem Erziehungsziel

Zur Anhörung zum 2. Justizmodernisierungs-Gesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bezieht der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Professor Bernd-Rüdeger Sonnen, Stellung.
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„Dem Opfer im Jugendstrafverfahren die angemessene Beachtung zu verschaffen, ist ein wichtiges und richtiges Anliegen der Bundesregierung. Die Einführung der Nebenklage in das Jugendstrafverfahren – wie vom Bundesrat gefordert – ist aber der falsche Weg. Sie ist den Opferinteressen nicht dienlich und wird eher die Fronten verhärten als zu einer Verantwortungsübernahme durch den Angeklagten beitragen.“
Durch das von der Bundesregierung vorgelegte 2. JuMoG soll die Stellung des Geschädigten im Jugendstrafverfahren verbessert werden, in dem diesem insbesondere ein Opfer-Anwalt sowie erweiterte Anwesenheits- und Informationsrechte – wie dem Nebenkläger im Allgemeinen Strafrecht – zuerkannt werden.
An der Anhörung des Rechtsausschusses nimmt auch der DVJJ-Vorsitzende als Sachverständiger teil.
„Schaut man sich einmal die bekannten Befragungen an, dann wird klar, dass Opfern vor allem wichtig ist, ihre Seite des Geschehens ausreichend darstellen zu können sowie Informationen über das Verfahren und eine kompetente Begleitung zu erhalten. Das alles bietet der Regierungsentwurf bereits. Der größte Wunsch ist regelmäßig, dass der Täter erkennt, was er angerichtet hat, und Verantwortung dafür übernimmt,“„ so Sonnen weiter. „Aber das kann nur durch eine behutsame Verhandlungsführung erreicht werden.“
Beweisantragsrechte und eigene Rechtsmittel fördern dies nicht, sondern stehen im Gegensatz zum Erziehungsgrundsatz des Jugendstrafrechts. Sonnen will daher den Täter-Opfer-Ausgleich fördern, dessen Finanzierung gegenwärtig oftmals ungesichert ist.
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