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Autor/in
Jochen Goerdeler
Ein Netzwerk der Unkenntnis: Was dabei rauskommt, wenn Innenpolitiker sich um das Jugendstrafrecht kümmern
Hannover – Zu der Mitteilung des Hamburger Innensenators Nagel zur „Eindämmung der Jugendgewalt“ erklärt der Vorsitzende der DVJJ, Professor Bernd-Rüdeger Sonnen, Hamburg:
„Der Ausflug von Hamburgs Innensenator Udo Nagel in das Jugendstrafrecht war wohl eher eine Bauchlandung."
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"Wer den sog. Warnschuss als Maßnahme zur Reduzierung von Jugendgewalt vorschlägt, offenbart eher Unkenntnis als Expertentum. Die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe weist eine Rückfallquote von 60% auf. Der Arrest weist eine Rückfälligkeit von 70% auf. Wie durch zusätzlich Arrestverhängung die Bewährungsstrafe wirksamer gemacht werden soll, bleibt wohl ein Expertengeheimnis.“
Ähnlich merkwürdig sei der Vorschlag, Rückfallkriminalität durch die Einbeziehung der Herwachsenden (18 bis 20-jährigen) in das Erwachsenenstrafrecht „einzudämmen“.
Sonnen: „Nagel stellt ein zentrales Gütemerkmal unseres Jugendstrafrechts in Frage: Wenn junge Erwachsene grundsätzlich nach Allgemeinem Strafrecht behandelt werden, können nur noch Freiheitsstrafe und Geldstrafe verhängt werden – das differenzierte Instrumentarium des Jugendstrafrechts wäre dann nicht mehr anwendbar. Wem ist damit geholfen, wenn ich bspw. gegen die Teilnehmer einer Pausenhofschlägerei Geldstrafen verhänge (die meistens dann die Eltern bezahlen)? Ein Anti-Gewalt-Kurs oder ein Sozialer Trainingskurs kann nach Allgemeinem Strafrecht nicht verhängt werden.“
Das Jugendstrafrecht sei mitnichten das mildere Recht – es ermögliche, differenzierter zu reagieren, verlange den Verurteilten aber tendenziell mehr ab, gerade auch an aktiver Auseinandersetzung mit ihrer Tat und dem Opfer. Sonnen: „Es mögen einige gute Vorschläge bei der Konferenz entstanden sein. Nagel diskreditiert sie aber durch die populistischen und kriminalpolitisch kontraproduktiven ‚Gassenhauer’, die er vorschlägt.“
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