Über den Verband
BAGen | Regionalgruppen
Presse
Stellungnahmen
ZJJ / DVJJ Journal
Nachrichten
Themenschwerpunkte
Aus der Praxis
Veranstaltungen
Materialservice
Links
Jugendgerichtstage
 Nachrichten  |  Home 

Aktuelles
05.03.2000




 


Autor/in
Frank Weyel

Hessischer Landesgruppe geht Regierungsentwurf zum Jugendstrafvollzugsgesetz nicht weit genug
Stellungnahme des Vorsitzenden der Landesgruppe Hessen der DVJJ, Frank Weyel

 

Wiesbaden – Der hessische Justizminister Banzer legte am 5. März 2007 seinen Entwurf für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz vor. Bekanntlich müssen infolge der Föderalismusreform und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes alle Bundesländer ihren Jugendstrafvollzug gesetzlich selbst regeln.


"Resozialisierung in Sicherheit" könnte man das Motto des hessischen Gesetzesentwurfes nennen, dass schon in den siebziger Jahren vom damaligen SPD-Minister Günther propagiert wurde. Der geschlossene Vollzug ist der Regelvollzug, der offene Vollzug nach wie vor die Ausnahme. Allerdings sollen innerhalb der Mauern durchaus bemerkenswerte Verbesserungen umgesetzt werden. Fünf Millionen will das Land für 90 neue Sozialarbeiter- und Soziologenstellen ausgeben. Die Gefangenen sollen rund um die Uhr intensiv betreut werden, auch am Wochenende, wo bisher wenig lief.

Die Entlassungsvorbereitung wird verstärkt. Mindestens sechs Monate vor Ende der Haftzeit sollen die Bewährungshilfe und die Jungendgerichtshilfe regelhaft einbezogen werden. Auch bei der Aufstellung des Förderplans am Anfang sollen JGH und andere soziale Dienste mitwirken. Arbeit und Ausbildung erhalten eine hohe Verbindlichkeit.

Nach der Entlassung setzt der Minister auf die Fußfessel, obwohl deren Wert fraglich ist. Gerade bei jungen Menschen geht es um Beziehungsaufbau, statt um elektronische Kontrolle. Eine personelle Verstärkung der Bewährungshilfe wäre hier aus unserer Sicht effektiver.

Ein Ombudsmann(-frau), wie zunächst angedacht, soll es nicht mehr geben. Auch bei der blauen Anstaltskleidung soll es bleiben.

Der hessische Entwurf will mit seinem Entwurf zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: optimale Sicherheit und optimale Förderung. Ob dies eine Illusion ist, wird sich zeigen. Denn ein straffreies Leben zu führen, muss in der Freiheit gelernt werden. Und ohne Beziehung gibt es keine gelungene Erziehung. Der Mikrokosmos einer Haftanstalt hat wenig mit dem wirklichen Leben zu tun, auch wenn die Betreuung intensivst ist. Gerade der total geregelte Vollzugsalltag, wie er jetzt noch mehr als vorher zu erwarten ist, entbindet den Gefangenen davon, eigene Entscheidungen zu treffen, seine Grenzen zu erkennen und sich mit den Beschwernissen eines ganz "normalen" und straffreien Lebens auseinanderzusetzen.

Sicher ist es oftmals erforderlich, dass massiv straffällig gewordene junge Menschen für ein paar Monate "aus dem Verkehr gezogen" werden, insbesondere wenn es sich um Gewalttäter handelt. Er ist gut und richtig, dass man mit ihnen basale Verhaltensweisen erlernt. Aber etwa nach sechs Monaten bis zu einem Jahr sollten die Schritte in Richtung Öffnung des Vollzuges gehen. Wie sonst soll der betroffenen junge Mensch die Disziplin aufzubringen lernen, morgens ohne Appell aufzustehen, zur Arbeitsagentur zu gehen, sich immer wieder zu bewerben, sich vorzustellen und mit wenig Geld ein straffreies und eigenverantwortliches Leben zu führen

Solche Lernmöglichkeiten wird es bei Umsetzung des hessischen Gesetzesentwurfes erst nach der Entlassung geben, denn hier wird die geschlossene Unterbringung als die Regel betrachtet.

Der hessische Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil der die Qualität des Jugendstrafvollzuges voraussichtlich verbessern wird, und damit hoffentlich auch die viel zu hohe Rückfallquote.

Ein mutiger Schritt ist es dennoch nicht, zeigen doch andere Erfahrungen, in Deutschland oder auch im Ausland, etwa in der Schweiz, dass gerade ein offener Vollzug in Bezug auf das vielgepriesene Erziehungsziel "Legalbewährung" effektiver ist.

Rückfragen an: Frank Weyel, Tel. 0170 2326947

Landesgruppe Hessen der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ)
63571 Gelnhausen

www.dvjj-hessen.de

 

Letzte Änderung dieser Seite: 08.07.2011