Über den Verband
BAGen | Regionalgruppen
Presse
Stellungnahmen
ZJJ / DVJJ Journal
Nachrichten
Themenschwerpunkte
Aus der Praxis
Veranstaltungen
Materialservice
Links
Jugendgerichtstage
 Nachrichten  |  Home 

Aktuelles
23.04.2007




 


Anti-Folter-Komitee: Zustände im Jugendstrafvollzug unzureichend
Bemühungen zur Gewaltvermeidung müssen intensiviert werden

 

Die Zustände in den Jugendanstalten Hameln und Weimar-Ichtershausen sind nach Meinung des Komitees des Europarates zur Verhinderung der Folter und unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung unzureichend. Das geht aus einem Bericht hervor, den das so genannte Anti-Folter-Komitee kürzlich in Straßburg veröffentlicht hat.


Nach dem Jahr 2000 hatte das Komitee vom 20. November bis 2. Dezember 2005 erneut die Justizvollzugsanstalten in der Bundesrepublik besucht - Polizeistellen, Gefängnisse, Anstalten des Maßregelvollzuges sowie die Jugendanstalten in Hameln und Weimar-Ichtershausen. Dabei fiel dem Komitee nur wenig Erfreuliches ins Auge. Lang ist dagegen die Mängelliste im Jugendstrafvollzug.

Bei der Befragung der Inhaftierten in Weimar-Ichtershausen und Hameln wurde festgestellt, dass Erpressungen, Prügeleien und sexuelle Nötigungen keine Einzelfälle sind. Aus diesem Grund, so die Empfehlung des Komitees, müssten die Bemühungen zur Verhinderung der gewaltsamen Übergriffe dringend intensiviert werden.

Im strafprozessualen Bereich wird bemängelt, dass die Beschuldigten nur unzureichend nach der Festnahme belehrt würden. Hier hat die Bundesregierung erwogen, Änderungen an §§ 127, 127b StPO vorzunehmen. Bei der Vernehmung Minderjähriger sollen aber keine Änderungen der Rechtslage erfolgen. Der Bericht hatte beanstandet, dass den minderjährigen Beschuldigten häufig nicht oder nur in juristisch verklausulierter Weise erläutert werde, welche Rechte sie haben; insbesondere würden sie nicht darauf hingewiesen, dass ihre Eltern bei der Vernehmung anwesend sein dürfen, weil dies aus vernehmungstaktischer Sicht opportun sei. Das Anti-Folter-Komitee empfiehlt deshalb, gesetzlich die zwingende Anwesenheit der Erziehungsberechtigten und/oder eines Anwalts festzuschreiben.

Um darüber hinaus dem Bewegungsbedarf besser zu genügen, schlägt das Komitee speziell für die Jugendanstalt Hameln vor, die Personalstärke zu erhöhen und den Inhaftierten mehr Freiraum zu gewähren. Dies sieht das Niedersächsische Justizministerium offenbar anders: Nach Informationen des Bundesjustizministeriums wurde der Anstaltsleitung die Lösung des Problems durch eine bessere Personaleinteilung auferlegt.


Die Stellungnahme der Bundesregierung des Anti-Folter-Komitees (in englischer Sprache)

Der komplette Bericht (in deutscher Sprache)

 

Letzte Änderung dieser Seite: 23.04.2007