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21.09.2007




 

 
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Stellungnahme der DVJJ zum Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

„Sicher an der Sicherungsverwahrung ist der Irrtum“

 

DVJJ lehnt Ausweitung der Sicherungsverwahrung in das Jugendstrafrecht ab | Zu den heutigen Beratungen des Bundesrates


Hannover – Zu den heutigen Beratungen des Bundesrates über die Ausweitung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung erklärt der Vorsitzende der DVJJ, Professor Bernd-Rüdeger Sonnen (Hamburg):

„Sicher an dieser Ausweitung der Sicherungsverwahrung ist nur der Kulturbruch. Die reale Sicherheit wird durch das vorliegende Gesetz nicht verbessert werden. Die Prognosesicherheit, von der der Gesetzentwurf ausgeht, gibt es einfach nicht. Im Jugendstrafrecht hat die Sicherungsverwahrung nichts zu suchen.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Verurteilte, die am Ende ihrer Haftzeit weiterhin für gefährlich gehalten werden, trotz der vollen Verbüßung ihrer Strafe weiter inhaftiert werden können. Voraussetzung ist u.a. eine Verurteilung zu mindestens sieben Jahren Jugendstrafe wegen bestimmter schwerer Verbrechen.

Dazu Sonnen: „Der Gesetzentwurf setzt voraus, dass sich die zukünftige Entwicklung von Menschen sicher prognostizieren lässt. Diese Sicherheit gibt es nicht, noch dazu, wenn es um junge Menschen geht, die sich noch in der Entwicklung befinden und wenn sich die Prognose wesentlich auf das Verhalten in der extremen Sondersituation der Inhaftierung stützen soll. Es wird falsche Einschätzungen geben. Zu befürchten ist, dass mehr Menschen aufgrund solcher Fehleinschätzungen weggesperrt werden, als wirklich gefährliche. Diese schweren Kosten für den Rechtsstaat werden leicht vergessen.“

Zu der Empfehlung des Bundesrates, die Höhe der Anlassverurteilung auf fünf Jahre festzulegen, sagt Sonnen: „Die Forderung, die Nachträgliche Sicherungsverwahrung schon bei Verurteilungen zu fünf Jahren Jugendstrafe anordnen zu können, ist völlig unannehmbar. Statt mit solchen bedenklichen Vorschlägen zu hantieren, sollten die Länder alles daran setzen, die Resozialisierungsvoraussetzungen im Jugendstrafvollzug zu verbessern und insbesondere für eine ausreichende Personalausstattung sorgen. Das würde der realen Sicherheit viel mehr zugute kommen.“


 

Letzte Änderung dieser Seite: 21.09.2007