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Aktuelles
15.11.2007




 


Autor/in
Frank-Heiner Weyel

Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet

 

Der Hessische Landtag hat am Mittwoch, 14.11., das neue Hessische Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet.



Die DVJJ Hessen sieht das neue Gesetz als qualitativen Fortschritt für die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzuges in Hessen, teilt der Vorsitzende der Landesgruppe Hessen der DVJJ, Frank H. Weyel, mit. Die Betreuung der Gefangenen, die Ausbildung und die Entlassungsvorbereitung sollen deutlich verbessert werden. Bedauerlich ist allerdings, dass der Offene Vollzug eher eine marginale Rolle spielt.

Bekanntlich müssen infolge der der Föderalismusreform und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes alle Bundesländer ihren Jugendstrafvollzug gesetzlich selbst regeln.

"Resozialisierung in Sicherheit" könnte man das Motto des hessischen Gesetzesentwurfes nennen, dass schon in den siebziger Jahren vom damaligen SPD-Minister Günther propagiert wurde. Der geschlossene Vollzug ist der Regelvollzug, der offene Vollzug nach wie vor die Ausnahme. Allerdings sollen innerhalb der Mauern durchaus bemerkenswerte Verbesserungen umgesetzt werden. Fünf Millionen will das Land für 90 neue Sozialarbeiter- und Soziologenstellen ausgeben. Die Gefangenen sollen rund um die Uhr intensiv betreut werden, auch am Wochenende, wo bisher wenig lief. 75% der Arbeitsplätze in der Haft sollen sich der beruflichen Qualifizierung der Gefangenen widmen.

Die Entlassungsvorbereitung wird verstärkt. Mindestens sechs Monate vor Ende der Haftzeit sollen die Bewährungshilfe und die Jungendgerichtshilfe regelhaft einbezogen werden. Auch bei der Aufstellung des Förderplans am Anfang sollen JGH und andere soziale Dienste mitwirken. Arbeit und Ausbildung erhalten eine hohe Verbindlichkeit.

Nach der Entlassung setzt der Minister auf die Fußfessel, obwohl deren Wert fraglich ist. Gerade bei jungen Menschen geht es um Beziehungsaufbau, statt um elektronische Kontrolle. Eine personelle Verstärkung der Bewährungshilfe wäre hier aus unserer Sicht effektiver.

Ein Ombudsmann(-frau), wie zunächst angedacht, soll es nicht mehr geben. Auch bei der blauen Anstaltskleidung soll es bleiben.
Das hessische Gesetz will zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: optimale Sicherheit und optimale Förderung. Ob dies eine Illusion ist, wird sich zeigen. Denn ein straffreies Leben zu führen, muss in der Freiheit gelernt werden. Und ohne Beziehung gibt es keine gelungene Erziehung. Der Mikrokosmos einer Haftanstalt hat wenig mit dem wirklichen Leben zu tun, auch wenn die Betreuung intensivst ist. Gerade der total geregelte Vollzugsalltag, wie er jetzt noch mehr als vorher zu erwarten ist, entbindet den Gefangenen davon, eigene Entscheidungen zu treffen, seine Grenzen zu erkennen und sich mit den Beschwernissen eines ganz "normalen" und straffreien Lebens auseinanderzusetzen.

Sicher ist es oftmals erforderlich, dass massiv straffällig gewordene junge Menschen für ein paar Monate "aus dem Verkehr gezogen" werden, insbesondere wenn es sich um Gewalttäter handelt. Er ist gut und richtig, dass man mit ihnen basale Verhaltensweisen erlernt. Aber etwa nach sechs Monaten bis zu einem Jahr sollten die Schritte in Richtung Öffnung des Vollzuges gehen. Wie sonst soll der betroffenen junge Mensch die Disziplin aufzubringen lernen, morgens ohne Appell aufzustehen, zur Arbeitsagentur zu gehen, sich immer wieder zu bewerben, sich vorzustellen und mit wenig Geld ein straffreies und eigenverantwortliches Leben zu führen.

Solche Lernmöglichkeiten wird es bei Umsetzung des hessischen Gesetzes erst nach der Entlassung geben, denn hier wird die geschlossene Unterbringung als die Regel betrachtet.
Das neue hessische Jugendstrafvollzugsgesetz ist ein großer Schritt nach vorne, weil es die Qualität des Jugendstrafvollzuges voraussichtlich verbessern wird, und damit hoffentlich auch die viel zu hohe Rückfallquote. Wünschenswert wäre eine weitere Öffnung gewesen, zeigen doch andere Erfahrungen, in Deutschland oder auch im Ausland, etwa in der Schweiz, dass gerade ein offener Vollzug in Bezug auf das vielgepriesene Erziehungsziel "Legalbewährung" effektiver ist.


Frank Heiner Weyel
Vorsitzender der Landesgruppe Hessen der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ)
www.dvjj-hessen.de
www.dvjj.de
Tel. 0170-2326947

 

Letzte Änderung dieser Seite: 16.11.2007