Deutscher Jugendgerichtstag: Alle drei Jahre veranstaltet die DVJJ den Deutschen Jugendgerichtstag. Fast 850 Teilnehmer aus Praxis und Wissenschaft waren auf dem 27. Deutschen Jugendgerichtstag, der unter dem Motto Fördern – Fordern – Fallenlassen – im September 2007 in Freiburg stattfand. Erstmals haben wir diese Tagung zusammen mit der Schweizer Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege und der Fachgruppe Jugendrichter im Österreichischen Richterverein veranstaltet.
ZJJ - Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe: Die ZJJ ist die einzige interdisziplinäre Fachzeitschrift speziell zum Jugendstrafrecht und zur Arbeit mit straffälligen Jugendlichen. Sie erscheint vierteljährlich und kostet im Abo 65 €. Für Mitglieder ist die ZJJ im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Fachtagungen und Fortbildungen: Mit der Veranstaltung von Fachtagungen und Fortbildungen bietet die DVJJ Gelegenheiten für Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Weiterbildung. Als Mitglied erhalten Sie auch hier günstige Konditionen.
Schriftenreihe: In der Schriftenreihe der DVJJ erscheinen Monografien und Sammelbände zu aktuellen Fragen der Jugenddelinquenz. Mitglieder erhalten sie zu Vorzugspreisen.
www.dvjj.de: Aktuelle Informationen, Stellungnahmen, Dokumente und Materialien finden sich auf der Homepage der DVJJ. Sie sind so für jedermann leicht zu erreichen.
Mitglied in der DVJJ: kann jede natürliche Person werden. Juristische Personen, d.h. Behörden, Vereine, Projektträger etc. können nach unserer Satzung die Mitgliedschaft nicht erwerben, sondern müssen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter bestimmen, die/der die Mitgliedschaft wahrnimmt.
Das Beitrittsformular können Sie als pdf-Datei herunterladen und uns als Fax oder Brief zukommen lassen.
Die Mitgliedsbeiträge wurden während der Mitgliederversammlung am 17. September 2007 in Freiburg neu festgelegt und wie folgt beschlossen:
- Geringverdiener-Tarif € 50
Die Einstufung erfolgt nach Einkommenssituation aufgrund freiwilliger Selbsteinschätzung.
Als Orientierung gilt:
Gutverdienende mit einem monatlichen Nettoeinkommen von € 2.500 oder mehr sollten den Solidaritäts-Tarif zahlen; wer weniger als € 1.000 netto monatlich verdient, kann den Geringverdiener-Tarif in Anspruch nehmen. Der Studierenden-Tarif wird wie bisher bei Vorlage der Studienbescheinigung gewährt.
Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der DVJJ haben und hoffen Sie bald als Mitglied begrüßen zu dürfen!
Letzte Änderung dieser Seite: 19.04.2010
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