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KOOPERATIONSPARTNER
Deutscher Richterbund
Universität Magdeburg, Institut für Erziehungswissenschaften, Prof. Dr. Michael Dick
Universität Hamburg, Institut für Kriminalwissenschaften, Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen

KURZBESCHREIBUNG als pdf-Datei
Netzwerk
Jugendakademie: Kurzbeschreibung

Netzwerk Jugendakademie

 

Entwicklung von Kompetenz, Qualität und Profession in der Jugendkriminalrechtspflege


Das Jugendstrafverfahren kann Weichen im Leben junger Menschen stellen. Die Begehung von Straftaten kann Ausdruck massiver Lebenskrisen, schwerwiegender Problemlagen oder erzieherischer Defizite sein. Art und Weise der Verfahrensgestaltung und der strafrechtlichen Reaktion können einen nachhaltigen Einfluss auf die zukünftige Lebensführung des Jugendlichen haben und entscheiden daher auch darüber, ob eine Integration des Jugendlichen gelingt oder sich deviante Verhaltensweise fortsetzen oder gar verfestigen.

Das Netzwerk: Jugendakademie ist eine Kooperation der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, des Deutschen Richterbundes, der Universität Hamburg (Institut für Kriminalwissenschaften) und der Universität Magdeburg (Institut für Erziehungswissenschaften).

Ziel der Initiative ist es, den Beitrag, den die Jugendstrafrechtspflege zu einer Verminderung von Jugendkriminalität leisten kann, zu optimieren. Dabei kommt es entscheidend auf die Qualität des Jugendstrafverfahrens und die Kompetenzen der beteiligten Institutionen an. Weil sie im Jugendstrafverfahren die - im Wortsinne - entscheidenden Professionen sind, liegt die Priorität zunächst bei der Förderung von Qualität und Kompetenz in den Gerichten und Staatsanwaltschaften.



1 | Ziele
Das Netzwerk: Jugendakademie verfolgt einen Ansatz der professionellen Weiterbildung mit folgenden Zielen:

Schaffung einer positiven Fortbildungskultur: Die sich stetig verändernden sozialen Problemlagen und jugendspezifischen Lebensstile, aber auch die verschlungenen Pfade justizieller Karrieren führen dazu, dass eine regelmäßige berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung zur Selbstverständlichkeit werden muss. Mit diesem Ziel ist die Erwartung verbunden, mehr als die bislang schon fortbildungsinteressierten Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.

Kompetenz-Orientierung: Für die Qualität des Jugendstrafverfahrens und einen angemessenen Umgang mit dem straffälligen Jugendlichen ist nicht nur die juristische Qualifikation erforderlich; für die gesetzlich geforderte "erzieherische Befähigung" und einen produktiven kooperativen Umgang mit allen Verfahrensbeteiligten sind vor allem auch individuelle Handlungskompetenzen entscheidend. Im Zentrum eines zeitgemäßen Weiterbildungsansatzes muss daher auch die Kultivierung erfahrungsbezogenen Wissens stehen.

Teilnehmer-Orientierung: Jeder Teilnehmer einer Weiterbildung ist der beste Experte für seine berufspraktischen Erfahrungen, Schwierigkeiten und Potenziale. Dieses Expertenwissen muss aktiv genutzt werden. Weiterbildungen sollen daher Problemlösungen partizipativ erarbeiten. Es geht um die Entwicklung und Anwendung berufsadäquater und arbeitsplatzbezogener Lehr- und Lernformen.

Implementierung der Erkenntnisse aus der Erwachsenenbildung: Auch die berufsbegleitende Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten ist Erwachsenenbildung. In vielen Bereichen hat die Erwachsenenbildung und Berufspädagogik in den vergangenen Jahren neue Erkenntnisse gewonnen und große Fortschritte erzielt. Diese sollen systematisch auch für die justizbezogenen Weiterbildungen genutzt werden.

Wirkungsorientierung: Gute Weiterbildung kostet Geld und ist kein Selbstzweck. Es liegt in der Natur der Sache, auch nach der Wirksamkeit der Weiterbildungen zu fragen. Dazu ist ein aussagekräftiges Evaluationssystem zu erarbeiten und anzuwenden.



2 | Schritte
Es gibt viel zu tun, um diese Ziele zu erreichen. Das Netzwerk: Jugendakademie hat sich daher die folgenden Schritte vorgenommen.

Arbeitsforschung: Um diese Ziele erreichen zu können, müssen wir mehr wissen: Wie arbeiten Richter und Staatsanwälte? Wie sehen die institutionellen Rahmenbedingungen aus? Welche Motive haben Menschen, wenn sie Richter oder Staatsanwalt werden? Was kann dazu motivieren, an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen? Mit diesen Fragen beschäftigen sich zur Zeit mehrere Diplom- und Dissertationsprojekte an den Universitäten Magdeburg und Hamburg.

Entwicklung von Qualitätskriterien: Was macht einen "guten" Jugendrichter oder Jugendstaatsanwalt aus? Wir meinen: Qualitätskriterien dürfen nicht von oben verordnet, sondern sollen aus der betroffenen Profession heraus entwickelt werden. Deshalb wollen wir im laufenden Jahr mehrere Pilot-Workshops mit Jugendrichtern und -staatsanwälten veranstalten. Den ersten werden im Juni die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, der Deutsche Richterbund, das Justizministerium Sachsen-Anhalt und die DVJJ in Magdeburg veranstalten. Zwei weitere Workshops sollen noch folgen.

Förderantrag: Die bislang laufenden und erst recht die noch geplanten Aktivitäten haben einen Umfang, der mit den Bordmitteln der beteiligten Organisationen nicht geleistet werden kann. Wir beabsichtigen daher mittelfristig einen Projektantrag für eine Laufzeit von drei Jahren und zur Finanzierung von zwei halben Forschungs- und Koordinierungs-Stellen zu stellen.

Interdisziplinärer Austausch & internationale Vernetzung: Das Jugendstrafverfahren selbst, aber auch die hier skizzierte Weiterbildungskonzeption ist interdisziplinär angelegt. Wir möchten daher im Frühjahr 2007 ein interdisziplinäres Symposium veranstalten. Auch in vielen anderen europäischen Ländern steht die Diskussion um die Qualität im Rechtswesen und die Qualifizierung der Mitwirkenden auf der Tagesordnung. Wir möchten unsere Erfahrungen und Eindrücke mit den beteiligten Kolleginnen und Kollegen austauschen und unsere Konzepte so fortentwickeln.

[Stand: April 2006]

 

Letzte Änderung dieser Seite: 26.10.2009