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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe - ZJJ - Heft 1/05
Im Folgenden finden Sie das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 1/2005. Einzelne Artikel können Sie (gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten) über die Geschäftsstelle erhalten.
Schwerpunkt: Kriminalitätsopfer im Jugendstrafrecht
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Editorial (S. 1)
F A C H B E I T R Ä G E
Schwerpunkt Kriminalitätsopfer im Jugendstrafrecht
Höynck, T.: Opfer im Jugendstrafverfahren – Einführung in den Schwerpunkt (S. 4)
Böttger, A., Lobermeier, O. & Strobl, R.: Kinder und Jugendliche als Opfer rechtsextremer Gewalt - Konzeption und erste Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojekts (S. 7)
Im Rahmen der kontrovers und oft dramatisierend geführten Diskussion und Berichterstattung über Jugend und Gewalt ist jugendlichen Opfern gewalttätiger Übergriffe bisher zu wenig Aufmerksamkeit zuteil geworden. Der vorliegende Text stellt ein empirisches Forschungsprojekt des arpos Instituts Hannover vor, das sich den Opfern rechtsextremistisch motivierter Gewalthandlungen aus einer biografischen Perspektive zuwendet, indem es untersucht, wie der Übergriff von den Betroffenen jeweils erlebt wurde und ob es durch ihn zu individuellen oder sozialen Stabilitätsverlusten gekommen ist. Darüber hinaus wird in dem Projekt empirisch nachgezeichnet, welche Strategien von den Betroffenen gewählt werden, um ggf. eine Restabilisierung zu erreichen, wie die entsprechenden Kompetenzen hierzu biographisch erworben wurden, welche gesellschaftlichen Bedingungen bzw. Institutionen sich bei Restabilisierungsprozessen als hilfreich erwiesen haben und welche sie eher erschweren. Im ersten Teil des Textes werden das theoretische Fundament sowie die methodische Konzeption des Forschungsprojekts grob umrissen. Der zweite Teil präsentiert sodann erste empirische Ergebnisse in Bezug auf Kinder und Jugendliche als Opfer rechtsextremer Gewalt, die im Rahmen der noch andauernden Analysearbeiten mit Hilfe einer Zwischenauswertung gewonnen wurden und als solche im Sinne vorläufiger, schlaglichtartiger, wenngleich im Einzelnen empirisch fundierter Erkenntnisse zu verstehen sind.
 | Hosser, D., Raddatz, S.: Opfererfahrungen und Gewalthandeln – Befunde einer Längsschnittuntersuchung junger Straftäter (S. 15)
Während in Öffentlichkeit und Medien Täter und Opfer häufig noch als komplementäre Gruppen angesehen werden, zeigen empirische Studien, dass insbesondere im Jugendalter Täter- und Opfererfahrungen oftmals identischen Personen betreffen. Dies gilt vor allem für den Bereich der Gewaltkriminalität. Erlebte Gewalt kann das Risiko späteren Gewalthandelns erhöhen, eigenes Gewalthandeln birgt wiederum ein erhöhtes Risiko selber Verletzter und damit Opfer in einer gewalttätigen Auseinandersetzung zu werden. Bei delinquenten Jugendlichen finden sich entsprechend häufig Biographien, die durch mehrfache Opfer- und Tätererfahrungen gleichermaßen geprägt sind. Anhand einer längsschnittlichen Untersuchung junger Strafgefangener wird untersucht, in welchem Maße und unter welchen Umständen sich bei dieser Risikogruppe frühkindliche Gewalterfahrungen einerseits und Opfererfahrungen im Jugendalter andererseits in späterem Gewalthandeln niederschlagen. Die Ergebnisse zeigen, dass Personen, die als Kind misshandelt wurden, im Jugendalter ungefähr doppelt so häufig zum Opfer wiederholter Gewalt werden. Mehrfache Opfererfahrungen aufgrund von Gewaltdelikten im Jugendalter sind nicht nur ein Indikator für Gewalthandeln im Dunkelfeld, sondern sagen auch Gewaltdelinquenz im Hellfeld voraus. Die Wahrscheinlichkeit Gewaltdelikte zu begehen, nimmt mit der Häufigkeit von Gewalterfahrungen im Jugendalter zu. Die Ergebnisse werden im Hinblick auf ihre Implikationen für die Jugendhilfe diskutiert.
 | Hüls, S.: Die Rolle des Opferzeugen im Strafverfahren gegen Jugendliche (S. 22)
Sind die Rechte des Opferzeugen im Strafverfahren gegen jugendliche Beschuldigte reformbedürftig? Der Beitrag beleuchtet die Situation der Opferzeugen im Strafverfahren gegen Jugendliche aus zwei Perspektiven: Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme der gesetzlich gewährten Rechte, die Opfern jugendlicher Straftäter zustehen. Hier ist festzustellen, dass die rechtliche Situation des Opferzeugen im Jugendstrafverfahren im wesentlichen der des Opferzeugen im Strafverfahren gegen Erwachsene entspricht. Uneingeschränkt anwendbar sind die gesetzlich verankerten Opferschutzrechte; Einschränkungen erfahren allerdings zum Teil Informations- und Teilhaberechte der Opfer, und zwar insoweit, als diese im Konflikt mit dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafverfahrens stehen. Da also die den Opfern gesetzlich gewährten Rechte im Jugendstrafverfahren weitestgehend den Rechten der Opfer von erwachsenen Beschuldigten entsprechen, ist die zweite, die rechtstatsächliche Perspektive besonders interessant: Werden Opfer jugendlicher Beschuldigter im Strafverfahren nach dem JGG in der Praxis anders behandelt als Opfer erwachsener Beschuldigter? Eine Untersuchung zur Umsetzung der gewährten Opferrechte im Strafverfahren gegen Jugendliche steht leider noch aus, so dass hier bislang nur der Forschungsbedarf aufgezeigt werden kann. Da aber erst die Kenntnis der rechtstatsächlichen Situation eine Beurteilung der Rolle des Opferzeugen im Strafverfahren gegen Jugendliche erlaubt, besteht dringender Bedarf für eine empirische Untersuchung zur Implementierung der Opferrechte im Jugendstrafverfahren.
 | Rössner, D.: Täter-Opfer-Ausgleich – Förderung der sozialen Verantwortung und Integration durch Opferbezug im Jugendstrafvollzug (S. 30)
Der Beitrag weißt auf die Möglichkeit hin, auch im Rahmen des Jugendstrafvollzuges auf einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer hinzuwirken. Der Auseinandersetzung mit der Tat und der Verletzung des Geschädigten sowie der Übernahme von Verantwortung werden eine wichtige Rolle bei der Förderung der sozialen Verantwortung des Täters sowie der Verwirklichung des Vollzugszieles beigemessen. Dem Täter werde damit auch eine Chance zur Reintegration eröffnet. Der Vollzug biete bereits in seiner bestehenden Form zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Umsetzung einer solcher Arbeit mit jugendlichen oder heranwachsenden Strafgefangenen. Dabei plädiert der Autor dafür, die Auseinandersetzung mit dem Opfer und eine evtl. Wiedergutmachung nicht autoritativ im Behandlungsplan festzusetzen, sondern nach Möglichkeit im Wege eines Vollzugsvertrages, also auf Grundlage einer Vereinbarung zu erreichen.
Höynck, T.: Stärkung der Opferrolle im Jugendstrafverfahren? Zur aktuellen Debatte um die Stellung des Opfers im JGG (S. 34)
Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Debatte um die Rolle des Opfers im Jugendstrafverfahren. Im Zentrum steht hierbei die Vereinbarkeit eines am Erziehungsgedanken orientierten Verfahrens mit der – wie auch immer ausgestalteten - Einbeziehung des Opfers als weiterem Verfahrensbeteiligten. Die Diskussion um die Notwendigkeit und ggf. die Einzelheiten einer Reform werden auf der Grundlage eines Überblicks über die aktuelle Rechtslage dargestellt. Die verschiedenen vorliegenden Positionspapiere und Gesetzentwürfe werden vorgestellt und die darin streitigen Punkte diskutiert. Im Ergebnis wird Zurückhaltung bei gesetzlichen Änderungen vor allem im Bereich der Aktivrechte von Opfern gefordert und eine Stärkung einer qualifizierten Beobachterrolle für sinnvoll gehalten, für die es allenfalls kleinerer gesetzlicher Änderungen bedarf.
J U G E N D H I L F E
Hoops, S. & Permien, H.: Kinder und Jugendliche und Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe: Wie viele, woher, wohin, warum und wie? – Erste Ergebnisse eines DJI-Forschungsprojekts (S. 41)
Das Deutsche Jugendinstitut untersucht seit Oktober 2003 mit dem Forschungsprojekt „Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfe, Psychiatrie und Justiz“ die aktuelle Praxis der Anordnung und Durchführung Freiheitsentziehender Maßnahmen in Deutschland. Im Mittelpunkt der Studie stehen Analysen über die Indikationen und die Verfahrensgestaltung, über das Zusammenwirken der Jugendämter, freien Träger und der Familiengerichte sowie die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe mit der Kinde- und Jugendpsychiatrie. Das Projekt läuft bis März 2006. Aus den schon durchgeführten Untersuchungen lassen sich jedoch schon erste Ergebnisse in Hinblick auf die aktuellen Platzzahlen und die Belegung der Plätze, die den Freiheitsentziehenden Maßnahmen zugrundeliegenden Konzeptionen, die Indikationsstellung sowie die Beachtung der Verfahrensstandards mitteilen.
Autorenkollektiv: Erziehung hinter Schloss und Riegel – Freiheitsentzug in pädagogisch orientierten Einrichtungen – Ein Strukturvergleich zwischen Ungarn und Deutschland (S. 49)
Vergleiche zwischen pädagogischen Systemen in europäischen Ländern - so die Erfahrungen aus dem vom IJAB organisierten langjährigen weltweiten Fachkräfteaustausch und den bilateralen Kooperationen des DJI vor allem mit osteuropäischen Ländern - sind zwar schwierig, aber wichtig. Denn trotz kultureller und sozialer Unterschiede wird die europäische Einigung auch vor pädagogischen Strukturen und Einrichtungen nicht Halt machen, werden zumindest Rahmenbedingungen wie z.B. die rechtlichen Ansprüche und Pflichten der Einzelnen und öffentlicher Einrichtungen verändert werden.
Um solche Entwicklungen qualifiziert mit gestalten zu können ist es wichtig, auch über die eigenen Grenzen zu schauen. Es gilt beim „Anderen“, aber auch durch den Blick der „Fremden“ auf die eigene Arbeit, nach Positivem zu suchen und auch Probleme zu erkennen. Deshalb haben IJAB und DJI für Deutschland und Mobilitas für Ungarn einen Austausch zwischen ungarischen und deutschen Fachkräften organisiert, der sich mit der pädagogischen Arbeit unter „geschlossenen“ Bedingungen befasst hat. Um die Erkenntnisse und Fragen nicht nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen haben sich die teilnehmenden Fachkräfte entschlossen, das in einem einwöchigen Seminar im September 2003 gesammelte Wissen trotz aller Vorläufigkeit zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Die gemeinsam erarbeiteten Kenntnisse sollen in die jeweiligen Fachdebatten in Ungarn und Deutschland eingebracht und weiter notwendiger Austausch soll angeregt werden.
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J U G E N D G E R I C H T S H I L F E
Hoffmann, B.: Datenerhebung durch die Jugendgerichtshilfe (S. 59)
Jugendgerichtshilfe definiert ihre Rolle heute nicht mehr primär über Mitwirkung in Jugendstrafverfahren, sondern ebenso über sozialpädagogische Betreuungs- und Hilfefunktionen für Jugendliche als Jugendhilfe in Jugendstrafverfahren. Allen Aufgabenbereichen ist gemeinsam, dass die Aufgabenwahrnehmung für einen bestimmten Jugendlichen genaue Kenntnisse und Informationen vom Sachstand, seinen Hintergründen, der Person des Jugendlichen und seinen Lebensbedingungen, also eine Datenerhebung, voraussetzt. Das Erlangen dieser Kenntnisse und Informationen erfolgt durch eine Datenerhebung. In diesem Beitrag sollen die Voraussetzungen und Grenzen einer Datenerhebung durch die Jugendgerichtshilfe ausgelotet werden.
P R O J E K T B E R I C H T
Lütkes, A. & Rose, F.: Grenzen der Erziehung? – Intensivtäter nicht außen vor! (S. 63)
Der 26. Deutsche Jugendgerichtstag vom 25. bis 28. September 2004 in Leipzig stand unter dem Thema „Verantwortung für Jugend – Qualitätssicherung und Perspektiven in der Jugendkriminalrechtspflege“. Ein Arbeitskreis beschäftigte sich mit Intensivtätern, also jener zahlenmäßig geringen, aber durch die Begehung besonders schwerer oder besonders zahlreicher Straftaten gekennzeichnete Tätergruppe, die in der Öffentlichkeit immer wieder besondere Aufmerksamkeit erlangt. An Hand dieser Tätergruppe wird im nachfolgenden am Beispiel Schleswig-Holsteins dargelegt, dass ein rationaler Umgang mit Jugendkriminalität nicht nur möglich, sondern geboten erscheint. Im Rahmen der Schilderung des in Schleswig-Holstein eingeschlagenen, durch Prävention und Intervention gekennzeichneten Weges wird zudem deutlich werden, dass dieser zwar nicht die häufig geforderten „einfachen Lösungen“ in Form möglichst harter Reaktionen umfasst, dafür aber im Einklang mit den vom DJGT verabschiedeten fachlich fundierten Vorschlägen steht.
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A N A L Y S E N UND K O M M E N T A R E
Plewig, H.-J.: Der Wille zum Wissen – Vergewisserung fachlicher Qualität Anmerkungen zu den Ergebnissen des 26. Jugendgerichtstages (S. 69)
Cornel, H.: Lässt sich die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Bundesländer noch stoppen? (S. 72)
E N T S C H E I D U N G E N ZUM J U G E N D R E C H T
Aussetzung der Entscheidung über die Jugendstrafe, Jugendarrest, Bestimmtheitsgebot: Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 930/04 – Beschluss vom 09.12.2004 (S. 73)
Vernehmung durch die JGH, Zeugnisverweigerungsrecht, Beweisverwertung: BGH – 3 StR 185/04 – Beschluss vom 21.09.2004 (S. 75)
Maßregelvollzug, notwendige Verteidigung: OLG Köln – 2 Ws 538/04 – Beschluss vom 10.12.2004 (S. 76)
Jugendstrafvollzug, Postkontrolle: OLG Hamm – 1 VAs 17/04 – Beschluss vom 01.07.2004 (S. 77)
Helmut Pollähne: Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 01.07.2004 (S. 79)
Sozialraumbudgetierung, Berufsfreiheit der Träger der Freien Jugendhilfe: OVG Hamburg – 4 Bs 388/04 – Beschluss vom 10.11.2004 (S. 82)
Berufsfreiheit der Träger der freien Jugendhilfe, pauschalisierte Vermittlung VG Berlin – 18 A 404/04 – Beschluss vom 19.10.2004 (S. 86)
Johannes Münder: Anmerkung zu den Beschlüssen des OVG Hamburg vom 10.11.2004, des VG Hamburg vom 05.08.2004 und des VG Berlin vom 19.10.2004 (S. 86)
D O K U M E N T A T I O N E N
Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug muss beim Bund bleiben – Strafrechtswissenschaftler, Strafvollzugsrechtler und Kriminologen sprechen sich gegen die Änderungsvorschläge der Föderalismuskommission aus (Stand: Dezember 2004) (S. 89)
Wiesner, R.: „Verantwortung für Jugend“ – Grußwort zum Jugendgerichtstag in Leipzig (S. 91)
TA G U N G S B E R I C H T E
Kunath, W. & Meffert, S.: Umgang mit jugendlichen Gewalttätern im Jugendstrafverfahren. Seminar der BAG Polizei vom 24. bis 26.11.2004 in Celle (S. 92)
Wilms, Y.: Kinder und Jugendliche im Kontext häuslicher Gewalt – ein verkanntes Problem. Veranstaltung des Landespräventionsrates NRW vom 23.11.2004 in Münster (S. 93)
R E Z E N S I O N E N
Schmidt-Semisch, H.: Karl F. Schumann (Hrsg.) Delinquenz im Lebenslauf – Bremer Längsschnittstudie zum Übergang von der Schule in den Beruf bei ehemaligen Hauptschülern (S. 96)
Koesling, A.: John Muncie Youth & Crime (S. 98)
Nachrichten und Mitteilungen (S. 99)
Gesetzgebungsübersicht (S. 102)
D V J J - I N T E R N (S. 106)
Berichte aus den Landes- und Regionalgruppen, Arbeitsgemeinschaften (S. 107)
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