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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe - ZJJ - Heft 2/05
Im Folgenden finden Sie das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2005. Einzelne Artikel können Sie (gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten) über die Geschäftsstelle erhalten.
Schwerpunkt: Arbeits- und Kooperationsfeld Schule und Jugenddelinquenz
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Editorial (S. 229)
F A C H B E I T R Ä G E
Schwerpunkt Arbeits- und Kooperationsfeld Schule und Jugenddelinquenz
Plewig, H.-J.: Einführung in den Schwerpunkt (S. 120)
Oelerich, G. & von Reischach, G.: Jugendhilfe und Schule – Handlungsfelder der Kooperation (S. 121)
In der Diskussion um Jugendhilfe und Schule gab es schon immer Konjunkturen. Mal war es die Schulsozialarbeit, die im Vordergrund stand, mal die Jugendberufshilfe, mal Projekte für Schulverweigerer. Und zurzeit zieht die Auseinandersetzung um Ganztagschulen/schulisches Ganztagsangebot und deren Kooperation mit der Jugendhilfe ein Großteil der Aufmerksamkeit auf sich. Jedenfalls: Allen Unkenrufen zum Trotz ist das Thema „Jugendhilfe und Schule“ auch weiterhin auf der Tagesordnung – gleichwohl auf der Prioritätenliste der Bildungs- und Jugendhilfepolitik sicherlich nicht an vorderer Stelle – jedenfalls nicht, was die finanzielle Ausstattung angeht. Im Folgenden soll es darum gehen, eine Überblicksskizze über zentrale Handlungsfelder der Kooperation von „Jugendhilfe und Schule“ zu zeichnen und dabei wesentliche Bezugspunkte wie auch spezifische Schwerpunkte einzelner Bereich aufzuzeigen.
Braun, F.: Schulabsentismus, Delinquenz und Strategien der Jugendsozialarbeit. Ein Überblick über Fachdiskussion und Forschungsergebnisse. (S. 130)
Dass Kinder und Jugendliche trotz Schulpflicht die Schule nicht besuchen, hat in den letzten Jahren wachsende öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Die Sorge ist: Bedeutet das Verletzen der Schulpfl icht den ersten Schritt in eine Kriminalitätskarriere? Was sind die Formen, Abläufe und Umfänge von Schulpflichtverletzungen? Was sind die Zusammenhänge zwischen Schulpflichtverletzungen und abweichendem Verhalten? Und mit welchen Strategien begegnet Jugendsozialarbeit den problematischen Verhaltensweisen von Schülerinnen und Schülern. In einem ersten Abschnitt setzt sich der Beitrag mit den Begriffen auseinander, die rings um das Thema „Verletzung der Schulpfl icht“ im Umlauf sind, und auf die Bedeutungen, die durch diese Begriffe transportiert werden. In einem zweiten Schritt reflektiert er, was Forscherinnen und Forscher und insbesondere Praktikerinnen und Praktiker zum Verlauf von Schulschwänzerkarrieren und die Rahmenbedingungen solcher Karrieren berichten. Im dritten Abschnitt werden Daten zum Umfang von Schulversäumnissen zusammengefasst. Im vierten Abschnitt werden einige Forschungsergebnisse über das Zusammentreffen von Schulschwänzen und Kriminalität referiert und im letzten Abschnitt gibt der Beitrag einen Überblick über Strategien der Jugendsozialarbeit in diesem Handlungsfeld.
 | Peters, A. & Kleipoedßus, S.:Der Übergang von Schule in Ausbildung: Ein Weg in den prekarisierten Habitus? (S. 137)
In den letzten Jahren lässt sich für viele junge Menschen ein zunehmend problematischer Einstieg in die Arbeitswelt nachzeichnen. Der Weg in die Berufstätigkeit über vorgegliederte institutionelle Maßnahmen wird vor allem für Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen zur Normalität, kann die Gefahr eines vollständigen Ausschlusses von der Arbeitswelt dennoch nicht ausschließen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und liegen vor allem in der Entwicklung des Arbeitsmarktes, der Geringqualifi zierte zunehmend ausschließt.1 Als weitere Einfl ussfaktoren lassen sich u.a. die Haltung der Jugendlichen, das soziale Umfeld, die Beeinfl ussung durch die Peers benennen. In diesem Beitrag soll vor allem die Schule in ihrer Bedeutung als „Förder- oder Hemmfaktor“ für die Vorbereitung der Schüler auf den Arbeitsmarkt im Mittelpunkt stehen. Es geht um die Frage, ob und wenn ja, welche Veränderungen es im System Schule bedarf, um jungen Menschen einen leichteren Einstieg in den aktuellen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ihnen somit einen der wichtigsten Bereiche gesellschaftlicher Teilhabe zu öffnen.
 | Henschel, A., Krüger, R., Schmitt, C. & Stange, W.: Kooperation von Schule und Jugendhilfe: Die Tandemweiterbildung zur Präventionsfachkraft als Baustein (S: 142)
Im Jahr 2000 legte das Land Niedersachsen das Präventions- und Integrationsprogramm (PRINT) auf, dessen Ziel es ist, schwerpunktbezogen Devianz, Schulversagen, Schulabsentismus entgegenzuwirken. Ein wichtiger Bestandteil von PRINT ist die Tandemfortbildung von Lehrern und Fachkräften der Jugendhilfe zu Präventionsfachkräften am Fachbereich Sozialwesen der Universität Lüneburg (vormals: FH Nordost-Niedersachsen). Getragen wird die Fortbildung vom Forschungsprojekt NetzwerG. Der Beitrag stellt die Arbeitsweise des NetzwerG sowie Struktur und Curriculum der Tandem-Weiterbildung vor. Zu den zentralen Absichten der Weiterbildung gehört es, einen gegenseitigen Rückkoppelungsprozess zu etablieren: einerseits soll eine theoriegeleitete, re- fl exive Praxis gefördert werden, andererseits sind die Erfahrungen der Praxis Befruchtungen für wissenschaftliche Theoriebildung. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Vermittlung erprobter und gelungener Praxisprojekte (best practice) ein. Über die Tandem- Weiterbildung hinaus bietet NetzwerG weitergehende Aktivierungsseminare an, führt einmal jährlich einen landesweiten Präventionsmarkt durch und veranstaltet Fachsymposien.
 | Göbel, J.: TagesSchulGruppen (TSG) als Praxis- beispiel gelungener Kooperation von Schule und Jugendhilfe (S. 147)
In diesem Artikel wird eine langjährig erprobte und gelungene Kooperation der Bereiche Schule und Jugendhilfe dargestellt, nämlich das Konzept der „TagesSchulGruppen“(TSG) im CJD Jugenddorf Göddenstedt, welches die sonderpädagogische Förderung an einer Schule für Erziehungshilfe verzahnt mit der Förderung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz. Diese Form der Zusammenarbeit stellt einen Spezialfall dar und berührt einen kleinen Teil von Jugendhilfe und schulischer Förderung. Darüber hinaus ist eine spezielle Bedingung zu erwähnen: sowohl die schulische als auch die Jugendhilfeförderung werden in diesem Beispiel unter dem Dach eines einzigen Trägers angeboten. Gleichwohl ist das Praxisbeispiel geeignet, positive und ermutigende Anregungen auf der Suche nach einer neuen Qualität des Miteinanderarbeitens zu geben.
Bosecker, E., Brodda, R., Hoffmann, U. & Murasch, M.: Jugenddelinquenz und Schule – Neue Wege der Zusammenarbeit (S. 152)
Der Artikel beschreibt neue Wege der Kooperation der verschiedenen sozialen und pädagogischen Dienste am Beispiel einer Allgemeinen Berufsschule in Bremen. Diese Schule nimmt einen hohen Anteil an sozial und strafrechtlich auffälligen Schülern auf, die es aus verschiedenen Gründen nicht geschafft haben, weiterführende Schulen zu besuchen oder ein Ausbildungsverhältnis zu beginnen. Diese Schule, die von vielen Kritikern auch als „Restschule“ bezeichnet wird, schafft es, durch ein kluges und organisiertes Netzwerk und Kooperationsgefüge Schüler und Schülerinnen zu motivieren, wieder an sich selbst und erwachsene Bezugspersonen zu glauben und Schule als Lern- und Lebensort anzunehmen. Voraussetzung ist die affi rmative Einstellung der Pädagogen und Sozialarbeiter zu den Jugendlichen und das Vorhalten lösungsorientierter Ansätze statt defi zitorientierter Denkschablonen. Wunder werden aufgezeigt, aber es werden Beispiele und Hinweise gegeben, die aufzeigen, dass auch die Arbeit mit schwierigen und hochstrafauffälligen Jugendlichen sinnvoll und effektiv sein kann.
 | Lorenzen, V. & Braun, B.: Berufswegplanung im Kooperationskontext von Jugendhilfe und Schule – am Beispiel der Job-Lokomotive Hamburg – (S. 158)
Ziel der Stiftung „Jugend und Zukunft“ ist es, Jugendlichen berufl iche Perspektiven zu vermitteln. Zur Förderung sozial benachteiligter Jugendlicher startete die Stiftung 1999 in Hamburg-Wilhelmsburg das Projekt „Job-Lokomotive“. Dieses war ursprünglich auf die Unterstützung von erwerbslosen Jugendlichen und Jungerwachsenen im Stadtteil Wilhelmsburg durch Lern-, Aus- und Weiterbildungsangebote konzentriert. Ab 2003 verlagerte sich die Tätigkeit auf schulbegleitende Angebote, um früher und präventiv eingreifen zu können. Das Angebot sollte die Schüler bereits während ihrer Schulzeit auf den Übergang in die Berufsausbildung vorbereiten. Hierzu wurde eine „modulare Berufswegeplanung“ entwickelt und allen (Vor-)Abgangsklassen angeboten. Allerdings zeigte sich, dass sich diese in Wilhelmsburg erfolgreich angewandten Instrumente nicht in dem erhofften Maße auf die neue Zielgruppe übertragen ließen.
Ziebarth, N.: Cop4U (Teil 1): Ein Kooperations-Konzept der Hamburger Polizei (S. 162)
Der Beitrag des Landesjugendbeauftragten der Hamburger Polizei, NORBERT ZIEBARTH, schildert das in Hamburg praktizierte Konzept einer engen Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Polizei. Kernstück ist die Benennung eines für die betreffende Schule zuständigen Kontakt-Beamten, der die Schule regelmäßig (uniformiert) besucht und fester Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrer und Schüler ist. Ein Plakat mit dem Foto des zuständigen „Cop“ und seiner Telefon-Nummer wird an jeder Schule ausgehängt. Der nachfolge Beitrag von PLEWIG setzt sich mit der Konzeption dieses Projektes kritisch auseinander.
Plewig, H.-J.: Cop4U (Teil 2): Kritische Anmerkungen
(S. 164)
Der Beitrag des Landesjugendbeauftragten der Hamburger Polizei, NORBERT ZIEBARTH, schildert das in Hamburg praktizierte Konzept einer engen Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Polizei. Kernstück ist die Benennung eines für die betreffende Schule zuständigen Kontakt-Beamten, der die Schule regelmäßig (uniformiert) besucht und fester Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrer und Schüler ist. Ein Plakat mit dem Foto des zuständigen „Cop“ und seiner Telefon-Nummer wird an jeder Schule ausgehängt. Der nachfolge Beitrag von PLEWIG setzt sich mit der Konzeption dieses Projektes kritisch auseinander.
J U G E N D S T R A F R E C H T
Heinz, W.: Zahlt sich Milde aus? Diversion und ihre Bedeutung für die Sanktionspraxis (Teil 1) (S. 166)
Der Beitrag nähert sich in 10 Thesen der im Titel gestellten Frage, ob sich Milde auszahlt, anhand der Entstehung, Praxis und Wirkung der Diversion im Jugendstrafverfahren. Obschon der gegenwärtige Erfolg der Diversion auf dieEntwicklung in den 60ern in den USA zurückgeht, wurden gleichgerichtete Konzepte in Deutschland schon von der „modernen Schule“ zur Jahrhundertwende entwickelt. Der deutsche Gesetzgeber scheint in der Diversion ein erfolgreiches Konzept zu sehen und hat daher in der Vergangenheit die Diversionstatbestände beständig ausgeweitet. Die Praxis hat seither in zunehmenden Maße von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht: trotz einer erheblichen Zunahme der von der Polizei bearbeiteten Fälle (und damit der Tatverdächtigen), ist die Anzahl der Verurteilten dank vermehrter Verfahrenseinstellung bei den Staatsanwaltschaft nicht nennenswert gestiegen. Der im nächsten Heft erscheinende Teil 2 behandelt die Einstellungspraxis im Jugendstrafverfahren sowie die spezialpräventiven Wirkungen der Diversion.
 | Momsen, C.: Der rechtliche Rahmen für die Verschiebung der Altersgrenzen im Jugendstrafrecht (S. 179)
Der Beitrag behandelt schwerpunktmäßig die Strafmündigkeitsgrenze des (Jugend-) Strafrechts. Die Begründung für die Festlegung des Strafmündigkeitsalters fi ndet er nicht in entwicklungspsychologischen Erkenntnissen, sondern gewinnt sie aus dem System des Strafrechts: das Schuldprinzip limitiert die staatlichen Reaktion auf vorwerfbares Fehlverhalten und eine in Qualität und Quantität angemessene Reaktion. Der Erziehungsauftrag des Jugendstrafrechts wird interpretiert als Erziehung zu einer inhaltlichen Akzeptanz der wesentlichen Verhaltensnormen, mithin als Erziehung zur Schuldfähigkeit. Die Bestimmung der Strafmündigkeit knüpft nicht an die individuelle Schuldfähigkeit an, sondern an die generelle Frage, ob Kinder einer bestimmten Altersstufe in der Lage sind, die Strafrechtsnormen zu verstehen und nach ihnen zu handeln. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze sei nicht zu legitimieren, wenn die Mehrzahl der Kinder der entsprechenden Altersgruppe nicht in Lage ist, die Strafrechtsnormen zu erkennen und zutreffend zu bewerten. Im Ergebnis spricht sich der Autor für eine Beibehaltung der bestehenden Altersgrenzen aus.
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J U G E N D S T R A F J U S T I Z
Breymann, K.: Jugendakademie – Zu den Grundlagen der Weiterbildung für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte (S. 185)
Unter dem Begriff „Jugendakademie“ werden bereits allgemein neue Konzeptionen für die Aus- und Fortbildung im Jugendstrafverfahren diskutiert. Der Verfasser greift den Begriff auf. Er sichtet im 1. Teil seines Beitrags den Forschungsstand und fragt nach dem professionellen Wissen und Können von Jugendrichtern und Jugendstaatsanwälten nach Maßgabe des § 37 JGG. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die jugendrichterliche Erziehungskompetenz unzulänglich ist und weder Ausbildung noch Fortbildung an wissenschaftlichen Kriterien von Erwachsenenbildung/ Weiterbildung orientiert sind. Dem geht er im 2. Teil nach und entwickelt berufspsychologische und –soziologische Ansätze für Weiterbildung und Qualitätssicherung, die dem Anforderungsprofi l an Jugendkriminalrechtspflege besser entsprechen könnten. Teil 2 wird im Heft 3/2005 veröffentlicht.
P R A X I S - D E R - J U G E N D H I L F E / D E R - P O L I Z E I
Gref, K.: Kooperation Polizei, Jugendhilfe und Sozialarbeit (PJS) in Nürnberg (S. 193)
Der Beitrag skizziert die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen Polizei und Jugendhilfe in der Stadt Nürnberg. Ausgangspunkt für Überlegungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der beiden Institutionen waren Mitte der 90er Jahre Schwierigkeiten im Umgang mit der (von Jugendlichen geprägten) Bahnhofsszene. Von 1998 bis 2003 lief das Modellprojekt Polizei-Jugendhilfe- Sozialarbeit (PJS). Der Beitrag analysiert die unterschiedlichen Ausgangs- und Arbeitsbedingungen beider Institutionen und beschreibt die Geschäftsbedingungen der Kooperation. Als Voraussetzung einer ebenbürtigen Konzeption macht der Autor die Feldkompetenz beider Institutionen aus, also die Fähigkeit, sich im jeweiligen „Revier“ auszukennen und Zugang zu den relevanten Szenen zu haben. Oberstes Prinzip der Kooperation ist die gegenseitige Anerkennung der anderen Fachlichkeit und der unterschiedlichen gesetzlichen Arbeitsgrundlagen. Zu den weiteren Geschäftsgrundlagen zählt der Autor die strukturelle Verankerung der Kooperation, die konkrete Defi nition und Analyse der Kooperationsfelder sowie Clearing-Gespräche, wenn es zu Konfl ikten zwischen den beteiligten Institutionen kommt.
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A N A L Y S E N - U N D - K O M M E N TA R E
Winter, F.: Täter-Opfer-Ausgleich – Wohin wird die Reise gehen? Zur Auswertung der Täter-Opfer-Ausgleichsstatistik (S. 199)
Mollik, R.:Hartz IV und die Folgen für die Jugendhilfe im Strafverfahren – Der ungleiche Wettbewerb: „1-Euro-Jobs“ und Arbeitsleistungen (S. 204)
E N T S C H E I D U N G E N - Z U M - J U G E N D R E C H T
205 Strafrechtliche Verantwortlichkeit, Qualifikationstatbestände: BGH – 4 StR 492/04 – Urteil vom 03.02.2005 (S. 205)
Heribert Ostendorf: Anmerkung zum Urteil des BGH vom 03.02.2005 – BGH – 4 StR 492/04 – (S. 205)
Jugendstrafe, Schwere der Schuld: BGH – 3 StR 136/04 – Beschluss vom 07.10.2004 (S. 206)
Besonderer Vollstreckungsleiter, Abgabe der Vollstreckung: BGH – 2 ARs 85/05 – Beschluss vom 23.03.2005 (S. 207)
Maßregelvollzug, Privatisierung: LG Flensburg – 6 T 1/05 – Beschluss vom 02.03.2005 (S. 208)
Jugendverfehlung, Entziehung der Fahrerlaubnis: AG Saalfeld – 635 Js 31395/04 2 Ds Jug. – Urteil vom 15.02.2005 (S. 211)
R E Z E N S I O N E N
Theile, H.: Kari-Maria Karliczek (Hrsg.)
Kriminologische Erkundungen – Wissenschaftliches Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Klaus Sessar. Berliner Kriminologische Studien Bd. 6. (S. 214)
Zinke: S. Herbert Wagner, Winfried Kievel, Peter Knösel, Ansgar Marx
Einführung in das Recht für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen (S. 216)
Nachrichten und Mitteilungen (S. 217)
Gesetzgebungsübersicht (S. 220)
Termine (S. 223)
D V J J - I N T E R N (S. 224)
Kontaktadressen (S. 225)
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