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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe - ZJJ - Heft 3/05
Im Folgenden finden Sie das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 3/2005. Einzelne Artikel können Sie (gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten) über die Geschäftsstelle erhalten.
Schwerpunkt: Jugend, Drogen, Delinquenz
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Editorial (S. 229)
F A C H B E I T R Ä G E
Schwerpunkt Jugend, Drogen, Delinquenz
Goerdeler, J.: Jugend, Drogen, Delinquenz – Einführung in den Schwerpunkt (S. 232)
Kreuzer, A.: Drogen, Kriminalität und Strafrecht (S. 235)
Der Beitrag geht im ersten Teil der Frage, welche Zusammenhänge es zwischen Drogenkonsum und strafbaren Verhalten gibt. Er zeigt dabei auf, dass die Wechselwirkungen komplex sind und es eine monokausale und monodirektionale Gesetzmäßigkeit, dass der Konsum illegaler Drogen zu einem kriminalitätsgeprägten Lebensstil führt, nicht gibt. Der zweite Teil des Beitrages (II. bis IV.) befasst sich mit problematischen Entwicklungen des gegenwärtigen Betäubungsmittelstrafrechts. So wurden in dem Versuch, bis auf den straffreien Konsum flächendeckend alle denkbaren drogenbezogenen Verhalten strafrechtlich zu erfassen, die Tatbestände enorm ausgeweitet und überwinden vielfach die klassischen strafrechtlichen Kategorien wie Vollendung/Versuch/Vorfeld oder Täterschaft und Teilnahme. Es entstand zudem eine teilweise in sich widersprüchliche und unsystematische Abstufung der Tatbestände. Die Tendenz zur tatbestandlichen Ausdehnung führt auch zu Zielverfehlungen in der Anwendung, wenn Strafvorschriften, die für die Verfolgung organisierter Formen des Drogenhandels geschaffen wurden, so weit gefasst sind, dass sie primär Kleindealer und Konsumenten treffen. Schließlich ist das Zusammenspiel von Strafe und Therapie unübersichtlich und kompliziert geregelt. In der Praxis erzeugt dies Unsicherheiten in der Rechtsanwendung.
 | Keupp, H.: Drogen, Sucht und Rausch – individuelle und gesellschaftliche Funktionen (S. 241)
Etwa jede vierte junge Frau und jeder dritte junge Mann geben an, mit illegalen Drogen Erfahrungen gesammelt zu haben. Gerade bei den jungen Männern aus dem Jugendhilfebereich deckt das Experimentierfeld weite Bereiche der illegalen Drogen ab. Erwachsenwerden ist ein Projekt, das in eine Welt hineinführt, für die heute kein Atlas mehr existiert, auf den Erwachsenen zurückgreifen könnten, um Heranwachsenden ihren möglichen Ort und den Weg dorthin erklären zu können. Der Beitrag skizziert die Gesellschaft, mit der sich Jugendliche und Heranwachse heute konfrontiert sehen. Auf dieser Grundlagen analysiert er, welche Identitätskonstruktionen in der Wissens-, Risiko-, Ungleichheits-, Zivil-, Einwanderungs-, Erlebnis- und Netzwerkgesellschaft entstehen. Identitätsarbeit hat als Bedingung und als Ziel die Schaffung von Lebenskohärenz. Schließlich geht der Beitrag der Frage nach, welche Kompetenzen und Ressourcen des Subjektes und welche der sozialen Umwelt eine gelungene Identitätsfindung befördern.
 | Lienemann, W.: Freiheit von Sucht als Ziel für eine moderne Gesellschaft? (S. 253)
Für den Menschen ist es gut, lebenswichtig und sittlich geboten, von Sucht frei zu sein. Zur Frage, was „Sucht“ ist, findet der Autor eine Antwort in dem durch die Sucht bewirkten Autonomieverlust des Individuums. Es entsteht eine paradoxe Situation: individuelle Akte der Freiheit können die Freiheit selbst zerstören, indem sie ihre Grundlage, die personale Autonomie, zerstören. Kontrollierter Drogenkonsum ohne Abhängigkeit ist aber möglich und Bestandteil fast aller Kulturen. Auch in der Bibel werden nicht einfach Tabus oder Verbote statuiert, sondern Regeln und Rituale des Gebrauchs, insbesondere von Wein. Es ist eine Illusion zu glauben, mit den Mitteln von Politik und Verwaltung könne ein drogen- und suchtfreie Gesellschaft geschaffen werden. Insbesondere die Illegalisierung lässt keine Verringerung des Konsums erwarten. Vor diesem Hintergrund ist zwar für eine Politik zu plädieren, die auf Prävention und Therapie setzt. Realistischerweise ist aber davon auszugehen, dass die sozialen und anthropogenen Ursachen für Drogenkonsum und Sucht gesamtgesellschaftlich niemals überwunden werden. Anstatt mit repressiven Mitteln das Ziel einer drogen- und suchtfreien Gesellschaft zu verfolgen, sollten die Bedingungen für die Entwicklung von Willensfreiheit und Ich-Stärke zu verbessert werden.
 | Farin, K.: Drogengebrauch bei jungen Menschen – Trends und Erscheinungsformen (S. 260)
Drogen sind ein Bestandteil in vielen Jugendkulturen. Der Beitrag beschreibt Zusammenhänge von Jugendkultur und Drogengebrauch sowie die Rolle, die Drogen innerhalb der Jugendkulturen spielen. Die Konsumgewohnheiten der Jugendlichen verändern sich weit weniger dramatisch, als die Skandalisierung in vielen Medien glauben macht. Von einem „immer mehr“ und „immer jünger“ kann nicht die Rede. So ist der Anteil der Jugendlichen, die illegale Drogen konsumieren, seit den 70er Jahren konstant. Aus Sicht der Jugendlichen ist der gesellschaftliche Umgang mit Drogen unglaubwürdig, wenn ausschließlich der Gebrauch illegaler Drogen durch Jugendliche problematisiert wird, die Folgen des Alkohol- und Nikotinkonsums durch Erwachsene aber verschwiegen oder bagatellisiert werden. Jugendliche erkennen dies als Doppelmoral.
Zurhold, H.: Jugendlicher Drogenkonsum in der Genderperspektive (S. 265)
Der Beitrag analysiert das unterschiedliche Drogenkonsum-Verhalten Jugendlicher aus der Genderperspektive. Festzustellen ist, dass sich die Gender-Rollen in den vergangenen Jahren angenähert haben. Dies hat auch Auswirkungen auf die jeweiligen Konsummuster. Er setzt sich mit den verschiedenen Erklärungsmodellen für jugendlichen Drogenkonsum auseinander (Bewältigung von Entwicklungsaufgaben, jugendtypisches Risikoverhalten, Ausdruck von genderspezifischem Gesundheitsverhalten). Der jeweils favorisierte Erklärungsansatz hat unmittelbare Folgen für die Konzeption der Präventionsarbeit. Obwohl der Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln unter Jugendlichen bisher nicht hinreichend erforscht ist, ist in der Präventionsarbeit ein weitverbreiteter Aktionismus auszumachen. Nicht alles, was unter dem Label der „Suchtprävention“ umgesetzt wird, ist sinnvoll und erst recht ist nicht alles wirksam.
Aschoff, S. & Voigt. U.: Freizeitverhalten und Drogenkonsum von Schülern der Schule für Erziehungshilfe und der Schule für Lernbehinderte (S. 273)
Besonderes für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung ist der Freizeitsektor von besonderer Bedeutung, da zum einen Freizeitbeschäftigung und schulische Entwicklung in einer engen Beziehung zueinander stehen und zum anderen viele Absolventen auch auf Grund der problematischen Arbeitsmarktsituation ihre Interessen in den Freizeitbereich verlagern. Um auf diesem Gebiet jedoch eine erfolgreiche und schülerorientierte Förderung anbahnen zu können, müssen die Interessenlagen, die Bedürfnisse und das Freizeitverhalten der Heranwachsenden berücksichtigt werden, was nur über den empirischen Weg zu realisieren ist, da aktuelle Daten fehlen. Im Rahmen zweier explorativer Untersuchungen werden insgesamt 309 Schülerinnen und Schüler aus Schulen für Erziehungshilfe und Schulen für Lernbehinderte aus dem Ruhrgebiet, dem Münsterland und dem Bergischen Land zu ihrem Freizeitverhalten befragt. In diesem Beitrag werden die Ergebnisse zum Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsum dargestellt.
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J U G E N D S T R A F J U S T I Z
Breymann, K.: Jugendakademie – Zu den Gundlagen der Weiterbildung für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte - 2.Teil (S. 279)
Im 1. Teil (ZJJ 2/2005, S. 185 ff) wurden die rechtlichen Grundlagen für die besondere Qualifikation der Jugendrichter/-Staatsanwälte (JRi/-StAe) dargestellt und auf zahlreiche Untersuchungen hingewiesen, die belegen, dass in den außerjuristischen Fachgebieten professionelle Mindestanforderungen von JRi/-StÄen regelmäßig nicht erfüllt werden. In der Fremdbewertung schneidet jugendrichterliches Handeln deshalb oft ungünstig ab (z.B. zur Kommunikation in der Hauptverhandlung). Da Jugendrichter wenig kritische Rückmeldungen erfahren, entwickeln sie zum ihrem Handeln kaum ein kritisches Verhältnis sondern eher eine hohe Selbst- und Berufszufriedenheit. Dass JRi/-StÄe wenig Interesse an Fortbildung oder gar an einer Grundlagenausbildung in den außerjuristischen Bezugswissenschaften zeigen erscheint folgerichtig. Weiterbildung will mehr als nur Informations- und Anpassungsfortbildung. Unter dem Stichwort „Jugendakademie“ sollen Qualifikations- und (Aus-)Bildungsansätze entwickelt werden, um JRi/-StAe überhaupt oder zumindest besser in die Lage zu versetzen, ein professionelleres Verhältnis zu ihrem Handeln (Wissen und Können) zu entwickeln, als Voraussetzung dafür, den Erziehungsanspruch des Jugendgerichtsgesetzes in Praxis umzusetzen.
 | Dick, M.: Erwachsenenbildung, Arbeitsforschung und Professionsentwicklung
Ein Ansatz zur Förderung jugendrichterlicher Kompetenz (S. 290)
Vor dem Hintergrund eines vielfältigen und beschleunigten gesellschaftlichen Wandels wird in diesem Beitrag die pädagogische Dimension des jugendrichterlichen Handelns betrachtet. Diese folgt einer anderen Handlungslogik als die juristische Dimension richterlichen Handelns. Mit dem Modell der Professionsentwicklung wird ein Ansatz vorgestellt, der die dazu benötigte Kompetenz anders als klassische Qualifizierungsmodelle nicht nur auf individueller, sondern auch auf systemischer, organisatorischer und institutioneller Ebene fördert. Eine wichtige Basis dieses Ansatzes ist das erfahrungsbasierte Wissen der praktizierenden Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Zwei Bausteine dieses Modells, die Weiterbildung und die empirische Arbeitsforschung, sind Aufgaben des Netzwerkes Jugendakademie, das sich der Frage der Professions-, Qualitäts- und Kompetenzentwicklung in der Jugendgerichtsbarkeit widmet.
A M B U L A N T E - M A S S N A H M E N
Sommerfeld, M.: Finanzierungsnotstand der ambulanten Maßnahmen mit der Folge vermehrten Freiheitsentzugs? (S. 295)
Die Fragestellung impliziert einen Zusammenhang zwischen dem Finanzierungsnotstand der ambulanten Maßnahmen und vermehrtem Freiheitsentzug. Mit ihr befasste sich eine Arbeitsgruppe des 5. Bundestreffens der Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte und Rechtsanwälte vom 28. Februar 2005 bis 2. März 2005 in Weimar. Der Beitrag ist als Grundlage für eine Diskussion in der Arbeitsgruppe zu verstehen. Vor diesem Hintergrund wird zunächst der Finanzierungsnotstand der ambulanten Maßnahmen aus der Sicht der Jugendhilfe und der Justiz sowie aus jugend- und rechtspolitischer Sicht dargestellt. Im Fokus stehen dabei die gegensätzlichen (Rechts-)Auffassungen zur Kostentragungspflicht für richterlich angeordnete ambulante Maßnahmen. Da die Frage nach vermehrtem Freiheitsentzug notwendige Bedingung für die Beantwortung der Frage ist, ob der Finanzierungsnotstand der ambulanten Maßnahmen für jenen ursächlich sein kann, schließt sich eine darauf bezogene Analyse der Sanktionspraxis an. Zur Auflösung der jedenfalls latenten Schnittmengenproblematik des Finanzierungsnotstands einerseits und vermehrten Freiheitsentzugs andererseits werden hierzu vertretene Lösungsstrategien dargestellt und bewertet. Seiner Zielrichtung als Impulsreferat entsprechend endet der Beitrag in zusammenfassenden Thesen.
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J U G E N D S T R A F R E C H T
Heinz, W.: Zahlt sich Milde aus? Diversion und ihre Bedeutung für die Sanktionspraxis - 2.Teil (S. 302)
Der Beitrag nähert sich in 10 Thesen der im Titel gestellten Frage, ob sich Milde auszahlt. Nachdem der erste Teil die Entstehung der Diversion nachgezeichnet, ihre gesetzliche Verankerung im deutschen Jugendstrafrecht und ihre Anwendung in der Praxis verfolgt hat, beschäftigt sich der zweite Teil vor allem mit den spezialpräventiven Wirkungen der Diversion. Er kommt zu dem Ergebnis, dass – bei vergleichbaren Tat- und Tätergruppen - die formellen Sanktionierungen den informellen Erledigung (Diversion, Einstellung) in ihrer spezialpräventiven Wirkung keinesfalls überlegen waren. Ähnliche Erkenntnisse gibt es auch aus den USA. Die dortige „tough on crime“-Politik konnte keine positiven Effekte vorweisen. Hingegen sei die Diversion nicht nur wegen ihrer kriminalpräventiven Wirksamkeit geeignet, sondern könne auch die Dauer der Strafverfahren wirksam verkürzen. Insgesamt werde jedoch die kriminalpräventive Wirkung des Strafrecht vielfach überschätzt.
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A N A L Y S E N U N D K O M M E N T A R E
Kersten, J.: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004 und der Ertrag von Gewaltforschung (S.312)
Goerdeler, J.: Der Bundesrat verabschiedet das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) (S.315)
E N T S C H E I D U N G E N Z U M J U G E N D R E C H T
Untersuchungshaft, gesetzlicher Richter, „Jugendermittlungsrichter“:
Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 332/05 – Beschluss vom 12.05.2005 (S.320)
Außervollzugsetzung eines Haftbefehls bei Wiederholungsgefahr:
OLG Karlsruhe – 7 Qs 19/05 – Beschluss vom 12.05.2005 (S.322)
Stefan Allgeier: Anmerkung zum Beschluss des OLG Karlsruhe vom 12.05.2005 (S.323)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Jugendverfehlung:
AG Saalfeld – 630 Js 2981/04 2 Ds jug. – Urteil vom 14.09.2004 (S.323)
Kostenerstattung des Jugend-Maßregelvollzugs:
BVerwG – 3 A 3/04 – Urteil vom 19.05.2005 (S.325)
TA G U N G S B E R I C H T E
Wieben, H.-J.: Prävention um jeden Preis? Eine kritische Analyse kriminalpräventiven Handelns.
Polizei und Sozialarbeit XII, Tagung vom 27. bis 29.06.2005 in Loccum (S. 326)
Meyer, A. Beccaria-Konferenz: Visionen einer besseren Qualität in der Kriminalprävention – ein Kampf gegen Windmühlen? (S. 328)
R E Z E N S I O N E N
Pollähne, H.: Astrid Susanne Rieke
Die polizeiliche und staatsanwaltliche Vernehmung Minderjähriger (S.331)
Walter, J.: Willy Pecher (Hrsg.)
Justizvollzugspsychologie in Schlüsselbegriffen (S.332)
Meier, B.-D.: Almut Koesling, Werner Greve, Mechthild Bereswill
Gitterblick. Gesichter und Geschichten aus dem Strafvollzug (S.334)
Zinke, S.: Johannes Münder
Kinder- und Jugendhilferecht (S. 335)
Nachrichten und Mitteilungen (S. 336)
Gesetzgebungsübersicht (S. 339)
Termine (S. 341)
D V J J - I N T E R N (S. 342)
Berichte aus den Landes- und Regionalgruppen, Arbeitsgemeinschaften (S. 343)
Kontaktadressen (S. 345)
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