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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe - ZJJ - 1/2006

 

Im Folgenden finden Sie das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 1/2006. Einzelne Artikel können Sie (gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten) über die Geschäftsstelle erhalten.




Fachbeiträge zu den Themen: Jugendstrafrecht, Jugendstrafvollzug und Kriminologie




Editorial (S. 1)

FACHBEITRÄGE

JUGENDSTRAFRECHT

Bild 1
Goerdeler, J.: The never ending story: das Verhältnis von Jugendhilfe und Justiz im Jugendstrafrecht.
Einige Anmerkungen zur „Steuerungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers“ (S. 4)

Der Beitrag behandelt das Verhältnis von Jugendhilfe und Justiz im Kontext des Jugendstrafverfahrens vor dem Hintergrund des im Oktober in Kraft getretenen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK). Der Beitrag geht auf die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren, die Hilfeplanung und die nun in § 36a Abs. 2 SGB VIII vorgesehenen Globalvereinbarungen ein. Ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Justizvorbehalt oder die Unabhängigkeit durch § 36a Abs. 1 SGB VIII liegt nicht vor.

Bild 1
Bareis, F.: Verstößt § 36a Abs. 1 SGB VIII gegen die richterliche Unabhängigkeit? (S. 11)

Der nachfolgende Beitrag prüft die Frage, ob die durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) eingeführte „Steuerungsverantwortung der Jugendhilfe“ (§ 36a Abs. 1 SGB VIII n.F.) die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit verletzt, und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschrift verfassungswidrig ist.

Bild 1
Ostendorf, H.: Veröffentlichungen zum Jugendstrafrecht seit 2003 (S. 16)

Der folgende Beitrag gibt einen kommentierten Überblick über Veröffentlichungen zum Jugendstrafrecht von 2003 bis 2005.




JUGENDSTRAFVOLLZUG

Bild 1
Bosold, C., Prasse, A. & Lauterbach, O.: Anti-Gewalt-Trainings im Jugendvollzug - Eine bundesweite Bestandsaufnahme (S. 27)

Der folgende Artikel basiert auf einer bundesweiten Befragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. über die Behandlungsmaßnahmen für Gewaltstraftäter im Jugendvollzug. Er stellt die Anti-Gewalt-Trainings in den einzelnen Jugendstrafvollzugsanstalten nach Teilnehmerkreis, Dauer, Zielen, Methoden und Behandlungsteam dar und gibt einen Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Konzeptionen. Es wird ein hohes Evaluationsinteresse der durchführenden Anstalten festgestellt. Soweit Evaluationen stattfinden, weisen diese jedoch häufig methodische Probleme auf. Bisher existiert nur eine rückfallbezogene externe Evaluationsstudie.

Bild 1
Heitmann, H. & Korn, J.: Verantwortung übernehmen – Abschied von Hass und Gewalt. Arbeit mit rechts-extrem gefährdeten Gewalttätern innerhalb des Jugendstrafvollzuges und Betreuung nach Haftentlassung (S. 38)

Der folgende Artikel stellt ein Projekt vor, das sich in Brandenburg seit 2002 mit rechtsextremen Gewalttätern im Jugendstrafvollzug und mit deren Begleitung nach der Haft beschäftigt. Das Programm differenziert zwischen drei typischerweise im Vollzug anzutreffenden Haltungen zur rechtsextremistischen Szene bzw. Weltanschauung (jugendkulturelle Verstrickung aufgrund von gruppendynamischen Entwicklungen; ideologische Kompensation ohnmächtiger Lebenssituationen; Verdrängung der rechten Vergangenheit und der Gewalttaten). Vorgestellt werden zum einen die Eckpfeiler des Programms und die Probleme, die sich bei der Arbeit mit rechtsextremen jungen Straftätern stellen, zum anderen thematisiert der Artikel die besonderen Anforderungen an die durchführenden Pädagogen und Pädagoginnen.




KRIMINOLOGIE

Bild 1
Stelly, W. & Thomas, J.: Die Reintegration jugendlicher Mehrfachtäter. (S. 45)

Verschiedene Langzeitstudien belegen, dass es auch bei den meisten jugendlichen Mehrfachtätern beim Übergang ins Erwachsenenalter zum Ende oder zumindest zu einem deutlichen Rückgang der Auffälligkeiten kommt. Nur wenig untersucht sind jedoch die dabei stattfindenden subjektiven Veränderungs- und Verarbeitungsprozesse. An diesem Defizit setzt die hier vorgestellte Tübinger Verlaufsstudie an, die 56 jugendliche Mehrfachtäter über mehrere Jahre in ihren Reintegrationsbemühungen begleitete. An den erfolgreichen „Abbrechern“ der kriminellen Karriere werden die Wechselwirkungen von kognitiven Prozessen, Verhaltensänderungen und sozialer Integration über die verschiedenen Stufen der Reintegration aufgezeigt. Die unterschiedlichen Reintegrationsverläufe legen den Schluss nahe, dass beim derzeitigen Wissensstand einheitliche Praxisempfehlungen für den Umgang mit jugendlichen Mehrfachtätern im Sinne eines „what works“ nicht möglich sind. Gefordert sind vielmehr individuelle Interventionskonzepte basierend auf detaillierten Einzelfallanalysen des Jugendlichen in seinen sozialen Bezügen.




PRAXIS JUGENDHILFE / POLIZEI

Bild 1
Fritsch, K., Schendel, J. & von Walter, A.: Kooperation in der Prävention von Jugenddelinquenz Veränderungen und Erfordernisse in Berlin aus Sicht der Clearingstelle Jugendhilfe / Polizei in Berlin (S. 51)

Die Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei, ein von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport finanziertes Projekt der Stiftung SPI, arbeitet seit 1994 an der Schnittstelle zwischen den Berufsbereichen Jugendhilfe und Polizei, zunehmend aber auch Schule und Justiz. Die ursprünglichen Grundlagen der Projektarbeit wurden im DVJJ-Journal 4/1998 bereits ausführlich beschrieben. Das Projekt hat in den vergangenen Jahren eine erhebliche Schwerpunktveränderung erlebt, was vor allem auf einen veränderten Bedarf und auf veränderte strukturelle Voraussetzungen in der Berliner Präventionslandschaft zurückzuführen ist. Im Folgenden sollen die Veränderungen der Kooperationsbereitschaft und der Strukturen der an der Prävention von Jugenddelinquenz beteiligten Institutionen in Berlin, die sich daraus ableitende Aufgabenstellung der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei sowie aktuelle Handlungsstrategien, die unter anderem auf einer Fachtagung im August 2005 entwickelt wurden, dargestellt werden.

PRAXIS JUGENDHILFE

Bild 1
Gehring-Decker, M., Pfleger, K. & Steingen, A.: Erfahrungsbericht des ersten Anti-Aggressivitätstrainings mit Mädchen bei der Jugendgerichtshilfe der AWO Köln“ (S. 57)

Das Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) wird bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Köln seit 1999 ambulant im Rahmen der Jugendgerichtshilfe angeboten. Zielgruppe waren bislang jedoch nur männliche Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren, die wiederholt durch Gewaltstraftaten auffällig wurden. In der Jugendgerichtshilfe der AWO Köln wurden in den letzten Jahren vermehrt Mädchen, die Gewaltdelikte begangen hatten, betreut. Außerdem erhielten wir zahlreiche Anfragen von Jugendeinrichtungen und Schulen bezüglich spezieller Trainingskurse für gewaltbereite Mädchen. Da wir davon ausgehen, dass Mädchen eine eigenständige Zielgruppe in der gewaltpädagogischen Jugendarbeit bilden und sich von Jungen in mehrerer Hinsicht unterscheiden, haben wir von September 2004 bis Februar 2005 erstmals ein spezifisches AAT für Mädchen angeboten. Die Erfahrungen dieser Arbeit werden im Folgenden vorgestellt.




ANALYSEN UND KOMMENTARE

Bild 1
Brodkorb, B.: Berliner Umgang mit „Intensivtätern“ – Ein Erfahrungsbericht (S. 62)

Bild 1
Blömeke, C.: Die Praxis der Geschlossenen Unterbringung in Hamburg – Zwischenergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (S. 64)

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Pollähne, H.: Endlich: Jugendstrafvollzug vor dem Bundesverfassungsgericht – Bericht von der mündlichen Verhandlung am 1. März 2006 (S. 67)

Bild 1
Mollik, R.: Jenseits von Arbeitsstunden – phantasievolle Überlegungen über „sinnvolle erzieherische Maßnahmen“? (S. 71)




ENTSCHEIDUNGEN ZUM JUGENDRECHT

Bild 2
Eröffnungsbeschluss, Besetzung: BGH – 4 StR 418/05 – Beschluss vom 02.11.2005 (S. 74)

Bild 2
Nachträgliche Sicherungsverwahrung, Therapieverweigerung: BGH – 1 StR 37/05 – Urteil vom 11.05.2005 (S. 74)

Revisionserstreckung, Rechtsmittelbeschränkung: OLG Karlsruhe – 2 Ss 135/05 – Vorlagebeschluss vom 12.01.2006 (S. 74)

Diversion, zulässiges Verteidigungsverhalten: OLG Hamm – 2 Ss 381/05 – Beschluss vom 24.10.2005 (S. 76)

Jochen Goerdeler: Anmerkung zu OLG Hamm – 2 Ss 381/05 –Beschluss vom 24.10.2005 Rechtswidrigkeit staatsanwaltlicher „Arbeitsdivision“ (S. 77)

Ladung einer minderjährigen Zeugin zur Hauptverhandlung: OLG Frankfurt – 3 Ws 281/05 – Beschluss vom 06.04.2005 (S. 78)

Maßregelvollzug, Privatisierung: OLG Schleswig – 2 W 120/05 – Beschluss vom 19.10.2005 (S. 79)

Ungehorsamsarrest, mündliche Anhörung: LG Arnsberg – 2 Qs 5/06 jug – Beschluss vom 31.01.2006 (S. 84)

Verfassungsrechtlicher Richtervorbehalt, Steuerungsverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe: AG Eilenburg – 11 Ls 254 Js 66216/05 – Vorlagebeschluss vom 23.01.2006 (S. 85)




TA G U N G S B E R I C H T E

Bild 1
Hüncken, A.: „... Sie müssen die Idee populär machen ...“ Symposium der BAG Täter-Opfer-Ausgleich e.V. am 07.11.2005 in Berlin (S. 93)




L I T E R AT U R

Neuerscheinungen – Eine Auswahl-Übersicht (S. 94)

Nachrichten und Mitteilungen (S. 95)

Gesetzgebungsübersicht (S. 97)

Termine (S. 99)




DVJJ – INTERN (S. 100)

Berichte aus den Landes- und Regionalgruppen, Arbeitsgemeinschaften (S. 101)

Personalia (S. 112)

Kontaktadressen (S. 113)