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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe - ZJJ 4/2006

 

Im Folgenden finden Sie das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 4/2006. Einzelne Artikel können Sie (gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten) über die Geschäftsstelle erhalten.



S C H W E R P U N K T E: Jugendstrafvollzug und Jugendstrafrecht, Kriminologie und Kriminalprävention.






Editorial (S. 233)

FACHBEITRÄGE


S C H W E R P U N K T Jugendstrafvollzug

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Sonnen, B.-R.: Aktuelle Entwürfe zur Regelung des Jugendstrafvollzuges auf dem Prüfstand (S. 236)

Der Beitrag unterzieht die derzeit vorliegenden Gesetzentwürfe zum (Jugend-) Strafvollzug einer kritischen Überprüfung. Maßstab sind die hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 (ZJJ 2006, S.193 ff.) an ein Jugendstrafvollzugsgesetz stellt. Aufbau- und schwerpunktmäßig orientiert sich der Beitrag an dem DVJJ-Eckpunkte-Papier zum Jugendstrafvollzug, das der Vorstand am 30. Oktober 2006 beschlossen hat.

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Tondorf, M. & Tondorf, B.: Plädoyer für einen modernen Jugendstrafvollzug (S. 241)

Mit seinem Urteil vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres den Jugendstrafvollzug auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Dabei hat es zahlreiche grundlegende Aussagen über die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzuggesetzes gemacht. Der Beitrag analysiert das Urteil und behandelt die zentralen Vorgaben an die nun zuständigen Landesgesetzgeber.

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Walter, J.: Bedingungen bestmöglicher Förderung im Jugendstrafvollzug (Teil 2) – Ein Diskussionsbeitrag in der Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2006. (S. 248)

Der vorliegende Beitrag stellt eine – nicht abschließende – Positivliste der Bedingungen auf, die eine optimale Förderung Jugendlicher im Strafvollzug ermöglichen würden. Der hier erscheinende zweite Teil setzt den in Heft 3/2006, S. 236 erschienenen ersten Teil fort. Während im ersten Teil die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Vollzugsgestaltung dargestellt, die Rahmenbedingungen analysiert und Überlegungen zur optimalen Förderung auf der Ebene des Inhaftierten vorgestellt werden, setzt der Beitrag nun mit Thesen zur Ebene des Personal, der Beziehung zwischen Personal und Gefangenen sowie der Lernumwelt und Anstaltsstruktur fort.




JUGENDSTRAFRECHT

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Pruin, I. R.: Gereift in 53 Jahren? Die Reformdebatte über die deutsche Heranwachsenderegelung (S. 257)

Der Beitrag stellt die Regelung zur Behandlung der Heranwachsenden im deutschen Jugendstrafrecht zur Diskussion. Aufgrund der Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des § 105 JGG geht der Beitrag von einer Reformbedürftigkeit aus. Er stellt kriminologische, psychologische und soziologische Aspekte dar, die für einen besonderen strafrechtlichen Umgang mit Delinquenz junger Erwachsener sprechen und vollzieht insbesondere die Veränderungen nach, die sich in der Lebenssituation Heranwachsender oder in deren wissenschaftlicher Interpretation in den vergangenen 50 Jahren ergeben haben.

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Busch, T. P.: Evidenzbasierte Entscheidungsalgorithmen zur strafrechtlichen Zuweisung gemäß § 105 JGG (S. 264)

Die Beurteilung von Heranwachsenden gemäß § 105 JGG gehört zu den schwierigsten Herausforderungen für den im Bereich des Jugendrechts tätigen forensischen Sachverständigen. Seit dem In-Kraft-Treten des § 105 JGG im Jahre 1953 ist die Liste der Schwierigkeiten und Probleme lang. Es besteht somit die Notwendigkeit der Implementierung methodischer Standards für den Gutachtenprozess und die Entwicklung qualitativer Beurteilungskriterien. Der in dieser Arbeit vorgestellte diagnostische Prozess zur Begutachtung heranwachsender Straftäter gemäß § 105 JGG macht deutlich, dass eine regelgeleitete Begutachtung, die sowohl bezüglich der verwendeten Informationen als auch des diagnostischen Vorgehens nachvollziehbar und transparent ist, durchaus möglich ist. Grundlage hierfür bilden die Ergebnisse einer bundesweiten Expertenbefragung (Bonner Delphi-Studie) und einer sich daran anschließenden Validierungsstudie.

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Bareis, F.: Nebenstrafen und Nebenfolgen jugendstrafrechtlicher Verurteilungen (S. 272

Der Beitrag stellt die Rechtslage über die im Jugendstrafverfahren in Betracht kommenden Nebenstrafen und Nebenfolgen dar. Die Ausführungen zeigen, dass die (auch außergerichtlichen) Nebenstrafen und Nebenfolgen den Jugendlichen oder Heranwachsenden mindestens ebenso belasten können wie die Verurteilung selbst.




KRIMINOLOGIE

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Bock, M. : MIVEA als Hilfe für die Interventionsplanung im Jugendstrafverfahren (S. 282)

Der Beitrag stellt die Methode der idealtypisch vergleichenden Einzelfallanalyse (MIVEA) in ihren Grundlagen und in der Anwendung dar. Der Beitrag erläutert das kriminologische Fundament und grenzt die Arbeit mit Idealtypen am Einzelfall gegen statistische Theorieansätze in der Kriminologie ab. Er erläutert, welche Bedeutung Aspekte des Leistungsbereichs (Schule, Ausbildung, Arbeit) und der Beziehungen (u.a. persönliche Bindungen, Sexualkontakte) für die Einzelfalleinschätzung haben, und befasst sich mit Erstellung und Bedeutung des Interventionsvorschlags.




KRIMINALPRÄVENTION

Linssen, R. & Gluba, A.: Wie Strafverfolgungsbehörden von Synergieeffekten profitieren könn(t)en. (S. 290)

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„Synergieeffekte“ ist ein ebenso ungeliebtes wie häufig verwendetes Wort. Man kennt es aus ökonomischen Zusammenhängen. Obwohl der Begriff Synergieeffekte in aller Munde ist, löst er bei vielen bestenfalls genervt sein und den Eindruck von inhaltsleerem Gerede auf hohem Niveau aus. Andere reagieren einfach mit Ablehnung nicht zuletzt, weil gerade im Wirtschaftsleben, etwa bei Firmenfusionen, Synergie das Streichen überflüssig gewordener Arbeitsplätze bedeutet. Dass Synergien auch ganz entscheidend zu konkreten Qualitätsverbesserungen beitragen können, wird hingegen oft übersehen. Und gerade Polizei und Justiz nutzen das Potenzial, das Synergien bieten, bisher noch zu wenig. Vor dem Hintergrund der Erfordernis von mehr wissenschaftlichem Wissen und mehr Zusammenarbeit sollen im Folgenden Überlegung zur Nutzbarmachung von Synergien zur Verbesserung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden dargestellt und am praktischen Beispiel illustriert werden.




ANALYSEN und KOMMENTARE

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Cornel, H. : Die Entwicklung der Anwendung jugendstrafrechtlicher Sanktionen in Berlin (S. 396)

Nicht nur Jugendmoden und Kriminalitätsformen ändern sich, sondern auch jugendrichterliche Sanktionsstile, das heißt die Anwendung unterschiedlicher jugendstrafrechtlicher Sanktionen im Laufe der Jahre und Jahrzehnte. In dem vorliegenden Beitrag wird das für Berlin anhand statistischer Daten des Bundes und Berlins unter anderem hinsichtlich der Arten der Verurteilungen und Verfahrenseinstellungen, der Dauer der Jugendstrafen, der Altersverteilungen und der Strafaussetzungen zur Bewährung untersucht und dargestellt.

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Scholz, C. : Das Urteil des BVerfGs zum Jugendstrafvollzug. Ein Hoffnungsschimmer für die Gesetzgebungskultur in Deutschland (S. 304)

Die Entscheidung des BVerfG´s zum Jugendstrafvollzug ist über den eigentlichen Verfahrensgegenstand, nämlich dem Jugendstrafvollzug, von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Wesentliche Passagen des Urteils haben eine weit darüber hinausgehende Bedeutung zum einen für das gesamte Jugendstrafrecht, aber auch für die Gesetzgebungskultur in Deutschland. Lediglich diese beiden Aspekte sollen Inhalt der nachfolgenden Erörterung sein. Die konkreten Auswirkungen auf den Jugendstrafvollzug sind anderen Abhandlungen vorbehalten.

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Helmken, D. : Jugendstrafrecht in Serbien. Ein kurzer Reisebericht (S. 306)

Der geneigte Leser möge mir verzeihen, dass diese positive Abwandlung des Schlachtrufs des kriegslüsternen Teils Deutschlands nach der Ermordung des Habsburger Thronfolgers in Sarajevo sich mir förmlich aufdrängt, um seine Aufmerksamkeit auf das Faktum zu lenken, dass wir, d.h. Deutschland und Europa, Serbien nicht abschreiben dürfen. Im Auftrag der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Bonn hatte ich Gelegenheit, in der Zeit vom 3. bis 6. Oktober 2006 in Belgrad mit hochrangigen Vertretern aus dem Bereich des Jugendstrafrechts (u.a. drei Abteilungsleitern im serbischen Justizministerium, einem Stellvertretenden Obersten Staatsanwalt von Serbien, einem Ex-Richter des Supreme Court, einer Abteilungsleiterin des Sozialamtes in Belgrad, einem Professor für Strafverfahrensrecht und Jugendstrafrecht, einem Leiter der einzigen serbischen Jugendstrafanstalt, einer Leiterin der einzigen serbischen geschlossenen Erziehungsanstalt) zusammenzukommen, um diese über die Praxis der deutschen Jugendgerichtsbarkeit zu informieren. Als alter DVJJler habe ich natürlich neben unserer Praxis und den empirischen Befunden unserer rührigen deutschen Kriminologen auch die Reformvorstellungen der DVJJ, wie sie im Reformentwurf von 2002 enthalten sind, propagiert.

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Körner, J. & Friedmann, R. : Die so genannte Kritik am Denkzeit-Training – Replik auf Drewniak/Peterich: Anmerkungen zum so genannten Denkzeit-Training in ZJJ 2006, S. 275. (S. 307)

Im Heft 3/06 dieser Zeitschrift veröffentlichten Regine Drewniak und Petra Peterich1 eine scharfe Kritik zum Beitrag von J. Körner über das Denkzeit-Training für delinquente Jugendliche aus demselben Heft. Die beiden Autorinnen bezogen sich auch auf die Monographie „Denkzeit für delinquente Jugendliche“, die von J. Körner und R. Friedmann im Jahre 2005 im Lambertus Verlag veröffentlicht worden war. Wir freuen uns, auf die Kritik antworten zu können; weil uns nur wenig Platz eingeräumt werden konnte, müssen wir uns in unserer Gegenkritik auf einen Schwerpunkt beschränken, der uns besonders strittig erscheint: Die Bedeutung von Diagnose und Indikation, Prognose und Evaluation in der sozialen Arbeit mit Delinquenten.




ENTSCHEIDUNGEN zum JUGENDRECHT

Brechmittel; unmenschliche und erniedrigende Behandlung; faires Verfahren: EGMR – Rechtssache Jalloh . /. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 54810/00 – Urteil vom 11.07.2006 (S. 309).

Andrea Kemper & Helmut Pollähne: Anmerkung zu EGMR Nr. 54810/00 – Urteil vom 11.07.2006 (S. 318).

Vollstreckung einer Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug: OLG Dresden – 2 Ws 364/06 – Beschluss vom 28.07.2006 (S. 322).

Notwendige Verteidigung, Schädliche Neigungen: OLG Karlsruhe – 3 Ss 140/06 – Beschluss vom 28.09.2006 (S. 323).

Nebenklage in verbundenen Verfahren: OLG Saarbrücken – 1 Ws 174/05 – Beschluss vom 08.09.2005 (S. 324).

Olaf Möller: Anmerkung zu OLG Saarbrücken – 1 Ws 174/05 – Beschluss vom 08.09.2005. Nebenklage in verbundenen Verfahren von Jugendlichen und Erwachsenen. (S. 325).




TAGUNGSBERICHTE

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Jünschke, K.: Jugendstrafvollzugsgesetz und wachsende soziale Ungleichheit – Nachlese zur Veranstaltung am 17.10.2006 der DVJJ-Regionalgruppe Rheinland (S. 326).




REZENSIONEN

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Richter, J.: Harry Hubert: Jugendfürsorge, Jugendwohlfahrt und Jugendhilfe. Zur Geschichte des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main. Band 1: Von den Anfängen bis 1945 (S. 328)




DOKUMENTATION

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Position der DVJJ zur Jugendkriminalprävention.

Der Vorstand der DVJJ hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, eine fachliche Position zur Jugendkriminalprävention zu entwickeln. Dabei geht es um die Perspektive eines Fachverbandes, der insbesondere die Jugendkriminaljustiz, die Jugendhilfe sowie die Polizei vertritt. Dementsprechend sollen die kriminalpräventiven Aufgaben dieser Institutionen und die Rahmenbedingungen ihrer Zusammenarbeit geklärt werden. Insbesondere interessieren die Gestaltung der Schnittstellen und die Kooperation der Institutionen. Die Arbeitsgruppe ist darüber hinaus aufgerufen, Schritte und Tätigkeiten zu benennen, die eine erfolgreiche kriminalpräventive Tätigkeit fördern.
Die hier dokumentierte Positionierung zur Jugendkriminalprävention wurde durch eine vom Bundesvorstand der DVJJ einberufene Arbeitsgruppe unter Leitung von Professor Heribert Ostendorf erarbeitet. Der Vorstand hat diese Positionierung in seiner Vorstandssitzung am 15. November 2006 angenommen. Sie war Gegenstand der Beratungen des Geschäftsführenden Ausschusses der DVJJ am 1. und 2. Dezember 2006.





Nachrichten und Mitteilungen (S. 339)

Gesetzgebungsübersicht (S. 344)

Termine (S. 346)

DVJJ – INTERN (S. 347)

Personalia (S. 348)

Berichte aus den Landes- und Regionalgruppen, Arbeitsgemeinschaften (S. 348)

Kontaktadressen (S. 349)

 

Letzte Änderung dieser Seite: 07.04.2008