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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe - ZJJ 1/2007

 

Im Folgenden finden Sie das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 1/2007. Einzelne Artikel können Sie (gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten) über die Geschäftsstelle erhalten.



S C H W E R P U N K T E: Jugendstrafrecht, Jugendstrafrecht und Jugendhilfe, Jugendhilfe, Jugendstrafvollzug, Kriminologie



Editorial (S. 1)

FACHBEITRÄGE

S C H W E R P U N K T: Jugendstrafrecht

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Breymann, K.: Schülergerichte – für wen eigentlich? (S. 4)

So genannte Schülergerichte haben gegenwärtig große Konjunktur und sprießen vielerorts. Aus der Fachwelt hört man nur zögernde Kommentare und Einwände, wie das unter den herrschenden Bedingungen von relativem Nichtwissen und Erfahrungsmangel nicht anders zu erwarten ist. Der Beitrag versucht eine fachliche Einschätzung vor dem Hintergrund allgemeiner kriminologischer Erkenntnisse.


Bild 1
Block, T. & Kolberg, J.H.: Teen Court – Viel Lärm um Nichts? Hintergründe eines „neuen“ jugendstrafrechtlichen Ansatzes (S. 8)

Der folgende Beitrag geht auf die historischen Hintergründe und theoretischen Grundannahmen der so genannten Teen Courts, die normativen, jugendstrafrechtliche Einbettung sowie Erkenntnisse zu Wirkungen einer solchen Variante des Umgangs mit Jugendkriminalität aus bislang verfügbaren Evaluationen ein


Bild 1
Stuppi, F.: Die Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch das 2. Gesetz zur Modernisierung der Justiz (S. 18)

Das am 31. Dezember 2006 in Kraft getretene 2. Justizmodernisierungsgesetz enthält neben zahlreichen anderen Gesetzesänderungen auch einige Änderungen zum Jugendstrafrecht. Mit diesen wird das Ziel verfolgt, die Stellung des Opfers im Jugendstrafverfahren zu verbessern. Diese Änderungen sollen im Folgenden näher dargestellt werden.


Bild 1
Findeisen, S.: Der Einstiegs- bzw. Warnschussarrest – ein Thema in der Diskussion (S. 25)

Der folgende Beitrag will einen Überblick über den Streitstand zum Einstiegs- bzw. Warnschussarrest geben. Dieses an sich alte, nach Ansicht mancher sogar veraltete Rechtsinstitut wurde vor dem Hintergrund der Bewältigung der in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Jugendkriminalität wieder zu einem heiß diskutierten Thema unter Jugendstrafrechtlern und Politikern




JUGENDSTRAFRECHT / JUGENDHILFE

Bild 1
Trenczek, T.: Jugendgerichtshilfe: Aufgaben und Steuerungsverantwortung (S. 31)

Über die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren wird seit alters her gestritten, prallen hier doch juristische und sozial pädagogische Sichtweisen wie in kaum einem anderen Feld aufeinander. Besonders deutlich wird dies, wenn man die aktuellen Diskussionen aus Anlass der SGB VIII-Novellierung durch das KICK 2005 insbesondere zu der in § 36a SGB VIII hervorgehobenen Steuerungsverantwortung der Jugendhilfe beobachtet




JUGENDHILFE

Bild 1
Kindler, H., Permien, H. & Hoops, S.: Geschlossene Formen der Heimunterbringung als Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe Eine empirische Forschungsübersicht zu Wirkungen, Alternativen und Indikationen (S. 40)

Der folgende Beitrag basiert auf einer internationalen Forschungsübersicht sowie auf dem Projekt „Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfe, Psychiatrie und Justiz“. Präsentiert werden Ergebnisse und offene Fragen zu rechtlichen Grundlagen, den Indikationen, Wirkungen und Alternativen von Freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Heimerziehung




JUGENSTRAFVOLLZUG

Bild 1
Bereswill, M., Döll, M., Koesling, A. & Neuber, A.: „Ich weiß gar nicht, warum die das mit mir machen“ – Sozialtherapeutische Behandlungsmaßnahmen aus der Sicht inhaftierter junger Männer (S. 48)

Im vorliegenden Beitrag wird Behandlung im Jugendstrafvollzug aus einer qualitativen Perspektive untersucht. Im Mittelpunkt stehen die Deutungsmuster von männlichen Heranwachsenden, in deren Interviewerzählungen wir über sehr unterschiedliche Maßnahmen der Diagnostik, Sozialtherapie und Sozialpädagogik und deren Verarbeitung aus Sicht der Inhaftierten erfahren. Dabei wird deutlich, wie widersprüchlich und konflikthaft die Wechselwirkung zwischen einem erzieherischen Behandlungsanspruch, dem geschlossenen Rahmen des Gefängnisses und der Dynamik in der Gefangenensubkultur ist. Es zeigen sich in den Erzählungen der jungen Männer verschiedene Konstellationen von Abwertung und Annäherung




KRIMINOLOGIE

Bild 1
Ohder, C.: „Intensivtäter“ im Spiegel von Akten der Berliner Staatsanwaltschaft (S. 56)

Zahlreiche und darunter schwere Rechtsverletzungen sowie einschneidende (jugend)strafrechtliche Reaktionen belegen für die Mehrzahl so genannter „Intensivtäter“ einen vorangeschrittenen Kriminalisierungsprozess. Die Akten der für diese Tätergruppe zuständigen Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft lassen jedoch auch erkennen, dass massiver Straffälligkeit regelmäßig weitere Problemkomplexe vorgeschaltet sind: Herkunft aus belasteten und belastenden Familien, Scheitern an den Anforderungen der Schule, Ausschluss aus beruflicher Bildung und Erwerbstätigkeit oder massiver Drogenkonsum


Bild 1
Heinz, W.: „Besorgniserregend“, „dramatisch“ ... Einige aktuelle Daten zur Einordnung und Bewertung der kriminalpolitischen Diskussion (S. 65)

Der Beitrag stellt nach dem Erscheinen des Zweiten Periodischen Sicherheitsberichtes und der PKS 2005 einige zentrale Befunde zur Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre vor und konfrontiert sie mit den in Öffentlichkeit und Politik weithin vorherrschenden Annahmen. Insgesamt ergibt sich in der längerfristigen Betrachtung der vergangenen Jahre ein Bild, dass jedenfalls die Behauptung einer Zunahme von Jugend- und Gewaltkriminalität nicht rechtfertigen kann. Der Bericht zeichnet ein differenziertes Bild der Deliktsentwicklungen und setzt verschiedene Erkenntnisquellen in Bezug




ANALYSEN und KOMMENTARE

Bild 1
Walter, M.: Der Skandal von Siegburg und der künftige Umgang mit jungen Strafgefangenen (S. 72)

Siegburg ist zu einem Synonym für einen skandalösen Strafvollzug geworden. Gemeint sind die Zustände in dem örtlichen Jugendgefängnis, der dortigen – wie es im Amtsdeutsch heißt – Justizvollzugsanstalt, in der angeblich moderner Jugendstrafvollzug praktiziert wird. Gefängnisskandale haben eine lange Tradition. Abgesehen von ähnlichen Vorfällen in jüngerer Zeit1 kam eine vergleichbare Bedeutung etwa Bezeichnungen wie der „Glocke“ im Hamburger Untersuchungsgefängnis, dem früher berüchtigten Beruhigungsraum im Dachgeschoss dieser Haftanstalt, oder auch allgemeineren Hinweisen auf menschenunwürdige Haftbedingungen im alten Kölner „Klingelpütz“ zu


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Höynck, T.: Zu den Ausweitungen der Opferrechte im JGG durch das 2. JuMoG (S. 76)

Mit dem am 31. Dezember 2006 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Modernisierung der Justiz (im Folgenden: 2. JuMoG) sind – von der Öffentlichkeit kaum beachtet – verschiedene Änderungen des JGG in Kraft getreten (Art. 23 des 2. JuMoG; für einen Überblick s. Stuppi in diesem Heft). Die vorliegenden Anmerkungen beziehen sich nur auf die Einführung der Nebenklage im Jugendstrafverfahren und die Ausweitung der Anwendbarkeit des Adhäsionsverfahrens bei Heranwachsenden


Bild 1
Peterich, P. & Drewniak, R.: Noch einmal: Zum Verhältnis des Denkzeit-Trainings und Sozialer Gruppenarbeit / Sozialen Trainingskursen (S. 78)

Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, die im vorletzten Heft begonnene Debatte1 um einige grundsätzlich klärende Anmerkungen zu ergänzen. Im Grunde geht es um die schon immer zentralen Fragen von Diagnose und Indikation, Prognose und Evaluation und – bei der Klärung dieser Fragen – um die erforderliche Trennung von konzeptionellen Anforderungen für ambulante Maßnahmen einerseits sowie konkreten Ausgestaltungen und die Nutzung im Rahmen von Jugendgerichtsverfahren andererseits




ENTSCHEIDUNGEN zum JUGENDRECHT

BGH: Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei Schuldfeststellung nach § 27 JGG (S. 80)

BGH: Verfahrensbeschleunigung; Kompensation bei Jugendstrafe durch Bewährung (S. 81)

BGH: Faktischer Aufenthaltsort des Jugendlichen zur Klageerhebung (S. 82)

BGH: Überlange Verfahrensdauer, Bemessung der Jugendstrafe (S. 82)

Anmerkung Joachim Walter: zu OLG Karlsruhe: Ist Gefangenenmeuterei möglich, wenn Strafvollzug in freien Formen durch eine Einrichtung der Jugendhilfe vollzogen wird? (S. 83)




TAGUNGSBERICHTE

Bild 1
Müller, U.A.: 15. Tagung der Mitarbeiter in den Jugendarrestanstalten in Hamburg vom 17. bis 21. September 2006 (S. 86)


Bild 1
Franzen, R.: Wem bekommen Schülergerichte? (S. 86)




REZENSIONEN

Bild 1
Gloss, W.: Klaus Habschick Erfolgreich Vernehmen – Kompetenz in der Vernehmungspraxis: Grundlagen (S. 89)


Bild 1
Zinke, S.: Reinhard Wiesner Sozialgesetzbuch VIII (SGB). Kinder- und Jugendhilfe. Kommentar (S. 91)


Bild 1
Goerdeler, J.: Die Steuerungsverantwortung des Jugendamtes im Jugendstrafrecht – eine vergleichende Rezension (S. 92)

  • Peter-Christian Kunkel (Hrsg.) Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe, Lehr- und Praxiskommentar

  • Johannes Münder et.al. Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe

  • Ulrich Eisenberg Jugendgerichtsgesetz





DOKUMENTATION

Bild 1
Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug(S. 94)




Nachrichten und Mitteilungen (S. 97)

Gesetzgebungsübersicht (S. 99)

Termine (S. 101)




DVJJ – INTERN (S. 102)

Berichte aus den Landes- und Regionalgruppen, Arbeitsgemeinschaften (S. 103)

Kontaktadressen (S. 113)

 

Letzte Änderung dieser Seite: 07.04.2008