Editorial (S. 3)
FACHBEITRÄGE
S C H W E R P U N K T 100 Jahre Jugendgerichte – 100 Jahre Jugendgerichtshilfe
Sonnen, B.-R..: Blick zurück nach vorn: Jubiläen der Jugendkriminalrechtspflege in ihrer Bedeutung für die aktuelle Jugendkriminalpolitik (S. 4)
„Blick zurück nach vorn“ lautete der Untertitel des 25. (Jubiläums-)Jugendgerichtstages 2001 in Marburg zum Thema „Jugend, Gesellschaft und Recht im neuen Jahrtausend“. Der 1. Jugendgerichtstag fand vom 15. bis 17.03.1909 in Berlin-Charlottenburg statt, also vor genau 100 Jahren. Nach „100 Jahre Jugendgerichte – 100 Jahre Jugendgerichtshilfen“ 2008 ist auch 2009 erneut ein Jubiläumsjahr für die Jugendkriminalrechtspflege, Anlass, sich die Ausgangslage zu vergegenwärtigen, Entwicklungen nachzuzeichnen und vom Ist-Stand aus kriminalpolitische Perspektiven der DVJJ zu entwickeln.
S C H W E R P U N K T Jugendstrafrecht
Bihs, A. & Walkenhorst, P.: Jugendarrest als Jugendbildungsstätte? (S. 1).
Der Jugendarrest ist ein zumindest aus pädagogischer Sicht nicht gerade vordringlich bearbeitetes Zuchtmittel des Jugendstrafrechts, durch das jedes Jahr tausender junger Menschen hindurchgeschleust werden – wenn man den Rückfallstatistiken glauben will, mit wenig Erfolg. Der folgende Beitrag möchte ausloten, ob und worin die pädagogischen Potentiale des Jugendarrests bestehen und zeigen, dass auch im Arrest grundsätzlich die Möglichkeit besteht, zumindest zeitweise Beziehungen zwischen Personal und Arrestanten zu schaffen, Interesse an den Lebenswegen anderer Menschen zu signalisieren, vielleicht eine oder zwei Botschaften zu vermitteln, die über das bislang Erfahrene positiv hinausweisen, legale Überlebenshilfen anzubieten oder zu vermitteln und anderes mehr.
Breymann, K.: Jugendstrafrecht: Strafen mit und ohne Hilfe – Potentiale der ambulanten Maßnahmen und Blockaden der Jugendgerichtsbarkeit (S. 22).
.Der Erziehungsauftrag des JGG verbindet Justiz und Soziale Arbeit, so die Rechtslage. Der Autor geht der Frage nach, ob damit nicht weitgehend Gegensätzliches verbunden werde und Schwierigkeiten des Umgangs miteinander dadurch verursacht sind, dass diese Gegensätze nicht offen benannt werden, zulasten der praktischen Sozialarbeit. Er fragt nicht nur nach formalen Blockaden, sondern unter anderem auch nach unterschiedlichen Persönlichkeitsstrukturen: Strafrichter/Staatsanwalt oder Sozialpädagoge wird man nicht zufällig und die Berufswahl entspricht einer Persönlichkeitsdisposition: Strafe als Prinzip vs. Hilfe als Programm
Fromm, I.E.: Die Auswechselung des Pflichtverteidigers im Jugendstrafverfahren (S. 26).
Das Problem des Pflichtverteidigerwechsels stellt sich in der Praxis gerade in Jugendstrafverfahren sehr häufig. Der Beitrag befasst sich mit dem Recht des Jugendlichen auf Auswahl und Bestellung eines Pflichtverteidigers, den Gründen für die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung sowie den Möglichkeiten und von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen der Auswechselung des Pflichtverteidigers. Dabei ist dem Recht des Jugendlichen auf freie Wahl seines Verteidigers ein hoher Stellenwert einzuräumen. Der Pflichtverteidigerwechsel ist insbesondere unter erleichterten Voraussetzungen zu ermöglichen, wenn die Vertrauensgrundlage zum bisherigen Pflichtverteidiger beschädigt ist.
KRIMINOLOGIE
Simonson, J.: Punitivität: Methodische und konzeptionelle Überlegungen zu einem viel verwendeten Begriff (S. 30)
Ausgangspunkt für den folgenden Beitrag ist die in der deutschen Kriminologie geführte Diskussion um Tendenzen einer wachsenden Punitivität in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern. Die Frage, inwieweit es zu einem Anstieg der Punitivität gekommen ist, wird im Rahmen der Debatte unterschiedlich beantwortet. Eine Ursache hierfür liegt darin, dass Punitivität ein äußerst vielschichtiger Begriff ist, dem kein klar umrissenes Konzept zu Grunde liegt. Darüber hinaus erfordert die Messung der verschiedenen Punitivitätsdimensionen unterschiedliche Zugangsweisen. Im Beitrag werden der Begriff der Punitivität und verschiedene methodische Zugänge, insbesondere zur Messung punitiver Einstellungen in der Bevölkerung, näher betrachtet und methodische Probleme diskutiert.
Oelkers, N. & Ziegler, H..: Punitivität, Verantwortung und Soziale Arbeit (S. 38)
Der folgende Beitrag fokussiert drei Aspekte. Zunächst analysiert er das umstrittene Themenfeld der Punitivität. In einem zweiten Schritt werden einige Aspekte der Punitivitätsthematik auf sozialpädagogische Diskurse bezogen. Auf dieser Basis stellt der Beitrag schließlich die Frage, ob statt Punitivität nicht eher das Aufkommen einer neuen post-wohlfahrtsstaatlichen Logik der Regulierung abweichender Jugendlicher das Kernstück einer veränderten Agenda der Devianzkontrolle darstellt.
JUGENDSTRAFVOLLZUG
Lauterbach, O.: Jugendstrafvollzug – Soziale Integration und Delinquenz nach Entlassung
aus dem Jugendstrafvollzug (S. 44)
Der vorliegende Beitrag untersucht die Lebensbedingungen von 1.135 aus dem norddeutschen Jugendstrafvollzug entlassenen jungen Männern im Alter von 17 bis 33 Jahren. Im Anschluss an eine kurze Zusammenschau zentraler theoretischer Annahmen werden Merkmale der sozialen Integration (Beruf, Partnerschaft, Sozialkontakte), Risikoverhalten wie Alkohol- und Drogenkonsum sowie kriminelles Verhalten im Dunkel- und Hellfeld betrachtet. Anschließend wird empirisch die Bedeutsamkeit einzelner Aspekte der sozialen Integration im Hinblick auf den Ausstieg aus der Kriminalität überprüft.
FORUM PRAXIS
Helmken, D.: Plädoyer für die flächendeckende Einrichtung von Opferfonds (S. 50)
Wenn durch eine Handlung eine Strafnorm verletzt wird, so entsteht generell dem Träger des durch die Norm geschützten Rechtsguts, ob Individuum oder Kollektiv, ein Schaden. Unsere Rechtsordnung sieht vor, dass der Täter, der diesen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, entsprechend dem Rechtsfolgenausspruch der verletzten Norm bestraft wird. Im Jugendstrafrecht wird hierzu, anders als im starren und einfallslosen Erwachsenenstrafrecht, eine Palette von Rechtsfolgen zur Verfügung gestellt, die neben anderen Strafzwecken auch die Schadenswiedergutmachung zum Ziel haben.
Thomsen, D.: Haftvermeidung nach §§ 71 Abs. 2, 72 Abs. 4 JGG und fehlende strafrechtliche Verantwortlichkeit (§ 3 JGG) – ein Fall in der Praxis (S. 52)
Im Juli 2008 gingen beim Jugendgericht in Flensburg die ersten Anklageschriften gegen einen Jugendlichen ein, die bereits erahnen ließen, dass es sich nicht mehr um einen gewöhnlichen Angeschuldigten handelte. Immerhin war der Jugendliche, dem unter anderem zahlreiche Diebstahlstaten verschiedener Schwere, Sachbeschädigungsdelikte und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wurde, erst 14. Jahre alt.
Mollik, R.: „Betreuungslotse Dresden“ – Ein Praxisbericht (S. 53)
Der Betreuungslotse Dresden, ein Beitrag zur lebendigen, integrierenden und präventiven Jugendhilfe. Bürger begleiten ehrenamtlich straffällig gewordene junge Menschen im alltäglichen Leben und geben Hilfe zur Selbsthilfe.
ANALYSEN und KOMMENTARE
Tondorf, G. & Tondorf, B.: Brauchen wir Gesetze zum Jugend- und Frauenmaßregelvollzug? (S. 54)
Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht seit Jahren der Jugendstrafvollzug. Vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006, die Tötungsdelikte in den Justizvollzugsanstalten in Siegburg und vor kurzem in Gelsenkirchen, sowie die Schläger in dem U-Bahnhof in München fanden großen Widerhall in allen Medien. Die Berichterstattung insbesondere der Boulevardpresse erreichte die Stammtische – und die Politik: Ministerpräsident Koch stellte den Jugendstrafvollzug in den Mittelpunkt seines Wahlkampfes in Hessen 2008, die Gesetzgeber in 16 Bundesländern schufen unter dem Einfluss der Medienkampagne ihre nicht unumstrittenen Jugendstrafvollzuggesetze.
ENTSCHEIDUNGEN zum JUGENDRECHT
BGH: Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Kompensation (S. 57).
OLG Schleswig: Vollstreckung von Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug, Vollstreckungsbehörde (S. 59).
LG Zweibrücken: Nebenklage, einheitliche (Nicht-) Zulässigkeit bei Beschuldigten unterschiedlicher Altersstufen (S. 61)
TAGUNGSBERICHTE
Bals, N.: Jugendstrafvollzug: Neue Gesetze – was nun? Tagungsbericht zur 4. Praktikertagung Jugendstrafvollzug vom 29. bis 31. Oktober 2008 in Leipzig (S. 62)
Franzen, R.: Gefangene Freiheit – Strafen und Festhalten, Konsequenzen und Alternativen Freiheitsentzug bei jungen Menschen: „Wegsperren“ vom 16. bis 18. Januar 2009 in Bad Boll (S. 64)
Fischer, J. & Ludwig, H.: Sozialtherapie im Jugendstrafvollzug 5. Thüringer Jugendgerichtstag am 19.11.2008 in Erfurt (S. 65)
REZENSIONEN
Förster, A.: Peter Aebersold: Schweizerisches Jugendstrafrecht (S.67)
Müller-Dietz, H.: Jochen Goerdeler & Philipp Walkenhorst (Hrsg.): Jugendstrafvollzug in Deutschland – Neue Gesetze, neue Strukturen, neue Praxis? (S. 68)
Pörksen, A.: Charlotte Köttgen (Hrsg.): Ausgegrenzt und mittendrin. Jugendliche zwischen Erziehung, Therapie und Strafe (S. 71)
Drewniak, R.: Sabine Riechert-Rother: Jugendarrest und ambulante Maßnahmen. Anspruch und Wirklichkeit des 1. JGGÄndG. Eine empirische Untersuchung (S. 71)
PERSONALIA
Scheerer, S. Zum Tode von Louk Hulsman (S. 73)
Nachrichten und Mitteilungen (S. 74)
Termine (S. 77)
Gesetzgebungsübersicht (S. 78)
DVJJ – INTERN (S. 79)
Berichte aus den Landes- und Regionalgruppen (S. 80)
Kontaktadressen (S. 89)
Letzte Änderung dieser Seite: 01.04.2009
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