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ZJJ - Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe

 

Im Folgenden finden Sie das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 3/2008. Einzelne Artikel können Sie (gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten) über die Geschäftsstelle erhalten.




S C H W E R P U N K T E: Jugendstrafvollzug, Jugendstrafrecht, Jugendhilfe


Editorial (S.189)

FACHBEITRÄGE


S C H W E R P U N K T JUGENDSTRAFVOLLZUG

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Walter, J.: Jugendstrafvollzug in freier Form. Die baden-württembergischen Projekte „Chance“ in Creglingen-Frauental und „Prisma“ in Leonberg. Versuch eines Diskussionsanstoßes. (S.192)

Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Jugendstrafvollzug in freien Formen, wie er in zwei baden-württembergischen Projekten durchgeführt wird. Dargestellt werden Entstehungshintergründe und Organisation, die pädagogische Konzeption und deren theoretische Grundlage sowie Rechtsänderungen infolge des seit 2007 geltenden Jugendstrafvollzugsgesetzes und deren Probleme für den Vollzug in freien Formen. Schließlich werden kritische Fragen im Hinblick auf Effekte und Nachhaltigkeit des Vollzugs aufgeworfen, die sich insbesondere angesichts des pädagogischen Konzepts mit praktiziertem Stufensystem und einer Übernormierung des Alltags sowie der religiösen Ausrichtung der Projekte stellen.

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Dölling, D. & Stelly, W.: Befunde der Begleitforschung zu dem baden-württembergischen Projekt Chance. (S. 201)

Im folgenden Beitrag werden Befunde der Begleitforschung zum Jugendstrafvollzug in freien Formen präsentiert, der im baden-württembergischen Projekt Chance durchgeführt wird. Im Rahmen der Begleitforschung durch die Institute für Kriminologie der Universitäten Heidelberg und Tübingen wurden die Probanden der Einrichtungen in Creglingen und Leonberg beim Zugang in das Projekt, bei der Entlassung und einige Zeit nach der Entlassung mittels standardisierter Fragebögen befragt, zudem wurden die Betreuerinnen und Betreuer zur Entwicklung der Jugendlichen befragt. Zudem wurden 71 leitfadengestützte, problemzentrierte Interviews mit Probanden durchgeführt. Nachfolgend werden zentrale Befunde zu angebotenen bzw. durchgeführten Maßnahmen und Wirkungen des Projekts sowie zur Bewertung des Projekts aus Sicht der jugendlichen Probanden dargestellt.

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Prätorius, R.: Neubestimmung der amerikanischen Strafvollzugspolitik: Rehabilitation der Rehabilitation. (S. 209)

Das bloße Wegsperren von Menschen verbessert diese selten. Hohe Rückfallquoten und überfüllte Gefängnisse haben dieser Einsicht in den USA zunehmend Akzeptanz verschafft. Mögliche Nutznießer dieses Wandels sind religiöse Initiativen im Strafvollzug, die einem sehr spezifischen Verständnis von Reintegration einen Raum verschaffen, der ohne sie nicht gegeben wäre. Dennoch bleibt ihre Tragweite gerade wegen der religiösen Ausrichtung beschränkt.




JUGENDSTRAFRECHT

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Sonnen, B.-R.: Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Eine erste Einschätzung. (S. 214)

Die Große Anfrage enthält 205 Fragen zu allen aktuellen Problemen in der Jugendkriminalrechtspflege. Sie ist in sieben Abschnitte unterteilt. Dabei geht es um Allgemeines und Grundlagen des Jugendstrafrechts (Fragen 1-14), um die Altersgrenzen (Fragen 15-29), im umfangreichsten Teil um die Sanktionen des JGG (Fragen 30-151), um Diversion (Fragen 152-165), um das Problem der Sicherungsverwahrung (Fragen 166-171), um die Beteiligten im Jugendstrafverfahren (Fragen 172-192) und schließlich um das Jugendstrafverfahren selbst (Fragen 193-205).

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Englmann, R.: Kriminalpädagogische Schülerprojekte in Bayern – Rechtliche und kriminologische Probleme sowie spezialpräventive Wirksamkeit sogenannter „Schülergerichte“. (S. 216)

Bei Kriminalpädagogischen Schülerprojekten – häufig auch als „Schülergerichte“ oder „Teen Courts“ bezeichnet – handelt es sich um ein in Deutschland erst vor wenigen Jahren eingeführtes Diversionsmodell im Jugendstrafverfahren. Der Beitrag setzt sich am Beispiel der Projekte in Bayern mit den juristischen und kriminologischen Problemen der umstrittenen Diversionsmaßnahme auseinander und soll zugleich der Praxis Anhaltspunkte für die Handhabung der Schülerverfahren bieten. Die vom Autor durchgeführte Rückfalluntersuchung deutet auf eine positive spezialpräventive Wirksamkeit der sogenannten „Schülergerichte“ hin.

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Villmow, B.: Junge Tatverdächtige in der Untersuchungshaft – Rechtliche Voraussetzungen, Haftpraxis und Alternativen. (S. 226)

Der Beitrag gibt eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen der Untersuchungshaft bei Jugendlichen sowie über die aktuellen statistischen Daten in diesem Bereich. Nach einer Analyse der besonderen Belastungen des U-Haftvollzugs für Jugendliche und der Beschreibung des Alltags in einzelnen Haftanstalten werden die Möglichkeiten der Vermeidung der Untersuchungshaft nach §§ 71, 72 JGG dargestellt. Es folgt der Versuch, die geringe quantitative Bedeutung der U-Haftvermeidung zu erklären. In diesem Kontext wird auch auf die Rolle der Jugendrichter und der Jugendgerichtshilfe eingegangen.




Jugendhilfe

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Jung-Pätzold, U.: § 36a SGB VIII und die Folgen (S. 238)

§ 36a SGB VIII mit seiner Betonung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes bei Jugendhilfeleistungen auch im Zusammenhang mit Jugendstrafverfahren ist zwar bereits seit 01.10.2005 in Kraft, bietet aber weiterhin Anlass für kontroverse Diskussionen und ist Auslöser für ein geplantes (3.) JGG-Änderungsgesetz. Der Verfasser nimmt in seinem Beitrag dezidiert Stellung zum Selbstverständnis der Jugendhilfe in der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren vor dem Hintergrund des § 36a SGB VIII.




FORUM PRAXIS

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Matt, R.: Anti-Gewalt-Training für Mädchen und Jungen. (S. 246)

Das Anti-Gewalt-Training für Mädchen und junge Frauen wird in Freiburg seit 2005 im Rahmen der offenen Jugendhilfe angeboten. Anlass für das Training war, dass wir – zwei Sozialarbeiterinnen mit langjährigen Erfahrungen in der Mädchensozialarbeit – eine Zunahme von Mädchengewalt vermuteten. Unsere subjektive Einschätzung wurde durch die Freiburger Polizeistatistik zu Körperverletzungsdelikten von Mädchen und jungen Frauen bestätigt. Die Zunahme der Mädchengewalt im Hellfeld, fehlende Präventionskonzepte für gewaltbereite Mädchen, unsere Erfahrung, dass wir diese Zielgruppe mit unseren bisherigen mädchenspezifischen pädagogischen Angeboten kaum erreichen und dass Schulverweis sowie Schulausschluss als einzige pädagogische Konsequenz für gewaltbereite Mädchen unzureichend sind, veranlasste uns im Jahr 2004, ein sozialraumbezogenes Projekt „Anti-Gewalt-Training für Mädchen“ zu entwickeln.




ANALYSEN und KOMMENTARE

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Bettinger, F. & Stehr, J.: Zur neuen Kultur der Kontrolle in Städten. Soziale Arbeit als
Akteurin lokaler Sicherheits- und Ordnungspolitiken. (S. 252)

Seit Jahrzehnten hat das Thema „Kriminalität“, insbesondere Kriminalität junger, ausländischer Menschen in den politischen und medialen Diskursen und an den Stammtischen Konjunktur. Nicht nur Roland Koch, Ministerpräsident des Bundeslandes Hessen, machte sich dieses Thema im vorvergangenen hessischen Landtagswahlkampf aus strategischem Kalkül zu Eigen und zielte auf die Rachegelüste potenzieller Wähler und Wählerinnen. Zunehmend – nicht nur in Wahlkampfzeiten – wird eine bedrohliche Zunahme von Jugend- und Gewaltkriminalität insbesondere in den Großstädten unterstellt und zugleich Forderungen nach Verschärfung strafrechtlicher Maßnahmen sowie dem Einbezug Sozialer Arbeit in die (präventive und reaktive) Bearbeitung oder Bekämpfung von Kriminalität formuliert.

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Tondorf, G. & Tondorf, B.: Echternacher Springprozession – Gedanken zur Neuregelung des Jugendstrafvollzugs in Hamburg. (S. 257)

Die Neuregelung des Jugendstrafvollzugs vom 14.07.2009 durch die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg erinnert an die Echternacher Springprozession, bei der die Pilger ehemals drei Sprünge vor, dann wieder zwei zurücksprangen.




ENTSCHEIDUNGEN ZUM JUGENDRECHT

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BVerfG: Versagung einer Strafmilderung. (S. 260).

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BHG Schädliche Neigungen. ( S. 261)

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OLG Saarbrücken: Auferlegung von Kosten und Auslagen. (S. 262).

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LG Saarbrücken: Auferlegung von Kosten und Auslagen. (S. 263)

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Olaf Müller: Anmerkung zum Beschluss des OLG Saarbrücken und zum Beschluss des LG Saarbrücken (S.264).

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LG Berlin: Dauer der Führungsaufsicht nach Vollstreckung von Jugendstrafe. (S.265).




TAGUNGSBERICHTE

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Busse, P. & Holler, M.: Brücken bauen: zuhören – verstehen – konfrontieren
Tagungsbericht zum 7. Bundeskongress der Jugendgerichtshilfe / 26. Praktikertagung Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendrecht vom 6. bis 8. Mai 2009. (S. 267)




Rezensionen

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Eisenberg, U.: Jugendliche Intensivtäter/innen Kriminelle Karrieren und Präventionsmöglichkeiten aus Sicht der betroffenen Subjekte. (S. 270)

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Breymann, K.: Heribert Ostendorf (Hrsg.)Rechtsextremismus Eine Herausforderung für Strafrecht und Strafjustiz. (S. 271)

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Breymann, K.: Peter Rieker Rechtsextremismus: Prävention und Intervention Ein Überblick über Ansätze, Befunde und Entwicklungsbedarf. (S. 271)

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Gloss, W.: Alexa Holzmann Polizeilicher Umgang mit unter 14-jährigen Tatverdächtigen Eine kritische Analyse der PDV 382. (S. 272)

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Matt, E.: Katrin Höffler Graffiti – Prävention durch Wiedergutmachung. (S.273)




DOKUMENTATION

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Fachkommission Jugendarrest / Stationäres soziales Training Mindeststandards zum Jugendarrestvollzug. (S. 275)

Die Fachkommission Jugendarrest/Stationäres soziales Training ist von der bestehenden Gesetzeslage ausgegangen, wonach der Jugendarrest gemäß § 16 JGG im Rahmen der Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung steht. Es werden nicht die Vorschläge nach Abschaffung bzw. Eingrenzung des Jugendarrestes aufgegriffen. Die Vorschläge beziehen sich auf Vollstreckung und Vollzug des Jugendarrestes. Für den Vollzug des Jugendarrestes ist entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug dringend eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Hierfür werden Mindeststandards formuliert. Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass mit einer inhaltlichen Verbesserung des Vollzuges eine Sogwirkung im Sinne einer vermehrten Anwendung des Jugendarrestes eintreten kann. Dem wird mit der Betonung des Subsidiaritätsprinzips und dem Vorrang ambulanter unterstützender Sanktionen entgegen getreten (s. auch Punkt 1). Die Mindeststandards wurden am 27.07.2009 verabschiedet.




Nachrichten und Mitteilungen (S. 278)

Gesetzgebungsübersicht (S. 281)

Termine (S. 283)

DVJJ – INTERN (S. 284)

Kontaktadressen (S. 285)

 

Letzte Änderung dieser Seite: 01.10.2009