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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe - ZJJ 2/2010
Im Folgenden finden Sie das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2010. Einzelne Artikel können Sie (gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten) über die Geschäftsstelle erhalten.
S C H W E R P U N K T E: Rechtsextremismus, Jugendhilfe, Jugendstrafvollzug, Jugendstrafrecht
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Editorial (S.113)
FACHBEITRÄGE
S C H W E R P U N K T RECHTSEXTREMISMUS
Stöss, R.: Neuere Entwicklungstendenzen des Rechtsextremismus in Deutschland. Ein Überblick. (S.116)
Seit Anfang der neunziger Jahre hat sich die Anzahl der Rechtsextremisten in der Bundesrepublik von rund 65.000 auf 30.000 halbiert, bei Wahlen ist die Resonanz der rechtsextremistischen Parteien gesunken und auch das rechtsextreme Einstellungspotenzial scheint etwas geringer geworden zu sein. Haben wir also Anlass zu Entwarnung? Nein. Ich werde in diesem Beitrag zeigen, dass der Rechtsextremismus zwar quantitativ rückläufig ist, qualitativ aber einen programmatisch-politischen und einen strukturellen Wandel vollzogen hat und dadurch noch gefährlicher geworden ist.
Farin, K.: Unter Kameraden. (S. 124)
Die organisierte rechtsextreme Szene stagniert trotz Medien-, Verfassungsschutz- und Antifa-Hype auf niedrigstem Niveau, doch das ist kein Grund zur Entwarnung: Das rechte Gewaltpotential ist nach wie vor hoch. Rund 100.000 Unter-Dreißigjährige in Deutschland gehören rechtsorientierten, gewaltbereiten Cliquen an. Der folgende Beitrag gibt einen Einblick in die rechtsextreme Jugendkultur.
Rieker, P.: Rechtsextremismus bei Jugendlichen und die Entwicklung von Prävention und Intervention: Wie passen sie zusammen? (S. 130)
Im vorliegenden Text wird der Frage nachgegangen, inwieweit Präventions- und Interventionsstrategien gegen Rechtsextremismus auf solche Aspekte gerichtet sind, mit denen Jugendliche auffällig werden. Dafür wird zunächst auf verschiedene Ausprägungen von Rechtsextremismus eingegangen und kurz skizziert, inwiefern sich diesbezüglich eine spezielle Jugendproblematik zeigt. Anschließend wird die Entwicklung verschiedener Ansätze der Prävention und Intervention gegen Rechtsextremismus beschrieben. Zum Abschluss wird es darum gehen, inwieweit Präventions- und Interventionsangebote den bei Jugendlichen relevanten Aspekten von Rechtsextremismus gerecht werden.
Baier, D. & Pfeiffer, C.: Regionale Unterschiede im Rechtsextremismus Jugendlicher. (S. 135)
Regionale Unterschiede im Rechtsextremismus sind bislang wenig untersucht. Vorhandene Studien konzentrieren sich auf den Vergleich von Bundesländern oder auf den Vergleich einzelner ausgewählter Gebiete. Mit einer deutschlandweiten Repräsentativbefragung unter Jugendlichen der neunten Jahrgangsstufe ist es nun erstmals möglich, 61 Landkreise bzw. kreisfreie Städte hinsichtlich ihrer Rechtsextremismusbelastung zu vergleichen. Dabei ergeben sich zum Teil deutliche regionale Unterschiede. Diese Unterschiede können nicht mit der differierenden wirtschaftlichen Situation oder sozialen Zusammensetzung der Gebiete erklärt werden. Daher wird abschließend ein Forschungsprojekt skizziert, das sich systematisch der Untersuchung weiterer Bedingungsfaktoren regionaler Unterschiede im Rechtsextremismus widmen soll
Krüger, C.: Hintergründe rechter Gewalt. Erkenntnisse einer biografieorientierten Studie (S. 145)
Der Beitrag stellt Ergebnisse einer qualitativen kriminologischen Studie zur Lebenswirklichkeit jugendlicher rechter Gewaltstraftäter vor. Die Analysen der Lebensverläufe richteten sich insbesondere auf die Rekonstruktion der Entwicklung des Gewaltverhaltens und der rechten Einstellung. Sie zeigen, dass die Entwicklung hin zum so genannten rechten Gewaltstraftäter unterschiedlich verlaufen kann und es keine einheitliche Erscheinungsform „rechter Gewaltstraftäter“ gibt. Nur selten wird die „rechte“ Gewalt tatsächlich von einer rechtsextremen Ideologie motiviert. Erkennbar wird vielmehr eine diffuse, allgemeine Gewalt, die weitgehend nicht als politische Gewalt einzuordnen ist.
Bibouche, S.: Rechtsextremismus und sein Umfeld: Eine Regionalstudie. (S. 151)
Im folgenden Beitrag werden wesentliche Befunde einer Untersuchung präsentiert, die die Tübinger Forschungsgruppe im Auftrag des Vereins für internationale Arbeit und Kultur durchgeführt hat. Ausgangspunkt der Studie waren starke rechtsextreme Aktivitäten, die sich im Jahr 2005 in einem süddeutschen Landkreis ereigneten. Im Fokus der Untersuchung standen die Wechselwirkungen zwischen sozialem Umfeld und Rechtsextremismus, wobei unter anderem strukturelle und soziale Faktoren, lokale Orientierungen, politische Kultur und Haltungen gegenüber Rechtsextremismus berücksichtigt wurden.
Möller, K.: Regionale Bedingungsfaktoren des Rechtsextremismus aus sozialwissenschaftlicher und (sozial-)pädagogischer Perspektive. (S. 159)
Der folgende Beitrag befasst sich mit sozialräumlichen Einflussfaktoren auf Rechtsextremismus – unter anderem Faktoren der Sozialstruktur, der sozio-ökonomischen Entwicklung von Regionen, dem politischen Klima, dem im Sozialraum geführten öffentlichen und medialen Diskurs über Rechtsextremismus, dem Verhalten von Akteuren aus dem Bereich der Politik und Zusammenschlüssen der Zivilgesellschaft – und präsentiert Überlegungen zu sozialräumlich relevanten sozialarbeiterischen Erfolgsbedingungen für den Abbau rechtsextremer Haltungen und für eine (Re-)Demokratisierung..
Rieker, P.: Familien als Ausstiegshelfer? Potenziale, Bedingungen und professionelle Angebote zur Aktivierung familialer Unterstützung beim Ausstieg aus der rechtsextremen Szene. (S. 165)
Der folgende Beitrag fokussiert auf die Frage, inwieweit Familien von Jugendlichen mit rechtsextremen Orientierungen Ausstiege aus der rechtsextremen Szene fördern und begleiten können. In einem ersten Abschnitt wird zunächst skizziert, was wir über die Herkunftsfamilien solcher jungen Menschen wissen, die Affinitäten zum Rechtsextremismus zeigen. Anschließend wird es darum gehen, welcher Unterstützungsleistungen Aussteiger aus der rechtsextremen Szene bedürfen – vor diesem Hintergrund kann dann thematisiert werden, welche Hilfe durch die Familien überhaupt geleistet werden kann und an welche Voraussetzung diese geknüpft ist. Schließlich wird auf Ansätze und Herausforderungen professioneller Unterstützung für Familien eingegangen, die als Ausstiegshelfer fungieren
Jende, S. & Speer, D.: Gedenkstättenbesuche mit jugendlichen Gewaltstraftätern. Erfahrungen aus einem Trainingskurs in Thüringen (S. 170)
Ist es sinnvoll, mit einer Gruppe jugendlicher Arrestanten, die zur Hälfte aus rechtsextremen Gewaltstraftätern besteht, eine Gedenkstätte zu besuchen? Lernen die Jugendlichen dort wirklich etwas? Benehmen die sich? Oder werden Parolen gegrölt und Opfer verhöhnt? Kann man das überhaupt verantworten? Diese Fragen sind nahe liegend, doch die Erfahrungen aus dem Thüringer Trainings- und Bildungsprogramm (TTB) zeigen: Auch mit verurteilten rechtsextremen Gewaltstraftätern kann man eine Gedenkstätte wie Buchenwald besuchen. Damit ein Gedenkstättenbesuch im Rahmen eines im Jugendarrest durchgeführten Trainingskurses für die Jugendlichen gewinnbringend und für Besucher, Angehörige der Opfer sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte zumutbar ist, müssen allerdings entsprechende Bedingungen geschaffen und zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden. Davon handelt dieser Beitrag. Zunächst sollen jedoch kurz die Zielsetzungen und der Ablauf des Thüringer Trainings- und Bildungsprogramms skizziert werden.
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JUGENDHILFE
Drewniak, R. , Kreichelt, D., Enzmann, J. & Mandel, D.: Selbstevaluation in der Jugendgerichtshilfe: Vorstellung eines Evaluationsinstruments. (S. 172)
Qualität in der Jugendgerichtshilfe setzt Reflexion von und Orientierung an Handlungsstandards voraus, die in Prozessen der Selbstevaluation erarbeitet und überprüft werden können. Eine Gruppe engagierter Mitarbeiter/innen aus der JGH in Brandenburg hat im Rahmen einer Fortbildungsreihe ein Evaluationsinstrument erarbeitet und bereits praktisch erprobt. Nach der Darstellung und Erläuterung des Instruments werden Erfahrungen aus der praktischen Erprobung dargelegt.
JUGENDSTRAFVOLLZUG
Hinz, S. & Hartenstein, S.: Jugendgewalt im Strafvollzug. Eine retrospektive Untersuchung im Sächsischen Jugendstrafvollzug (S. 176)
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Fragestellungen, Methoden und Kernbefunde einer retrospektiven Untersuchung an weiblichen und männlichen Jugendstrafgefangenen in Sachsen, die seit 2007 wegen mindestens einer im Strafvollzug begangenen Gewalttat aufgefallen sind. Es werden Aussagen zu Art, Aufkommen und Formen der Gewalt sowie zu Merkmalsunterschieden der Täter- und Opfergruppe und einer männlichen Vergleichsstichprobe getroffen. Schließlich werden ethische Aspekte einer möglichen Prognosestellung von Gewalttaten im Vollzug diskutiert und Anstöße für eine Diskussion über weitere Ansätze in der Präventionsarbeit mit möglichen Opfern und Tätern und hinsichtlich des Institutsklimas gegeben.
JUGENDSTRAFRECHT
Ostendorf, H.: Anleitung für Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht. (S. 183)
Wer als junger Staatsanwalt, insbesondere als Referendar vor einem Jugendgericht auftritt, ist sich häufig unsicher. Die Unsicherheit betrifft das besondere Jugendverfahren, vor allem auch den Sanktionsantrag. Die Anleitung soll hier zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungsvertretung Hilfestellung bieten, in die man auch noch während der Verhandlung schauen kann. Allerdings werden nur Hinweise auf Grundstrukturen und gesetzliche Voraussetzungen bzw. Grenzen gegeben. Eine jugendkriminologische und jugendstrafrechtliche Vertiefung kann damit nicht „erspart“ werden.
Wulf, R.: Diskussionsentwurf für ein Gesetz über stationäres soziales Training („Jugendarrestvollzugsgesetz“). (S. 191)
Unter dem Leitgedanken des stationären sozialen Trainings wird hier ein Diskussionsentwurf (DiskE) für ein Jugendarrestvollzugsgesetz vorgestellt; das vollständige Dokument ist auf der Homepage der DVJJ abrufbar.1 Auf der Grundlage der Europäischen Grundsätze für die von Sanktionen und Maßnahmen betroffenen jugendlichen Straftäter und Straftäterinnen des Ministerkomitees des Europarates vom 5. November 20082 betont der Diskussionsentwurf die Sicherung der Menschenrechte und nimmt die Mindeststandards der Fachkommission „Jugendarrest/Stationäres soziales Training“ (Vorsitz: Heribert Ostendorf) auf.
Rose, F.: Das Verhältnis von Jugendstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – zugleich Anmerkung zu BGH – 4 StR 134/09 – Beschluss vom 26.05.2009 (= NStZ 2010, S. 93). (S. 196)
Im Falle der Anwendung materiellen Jugendstrafrechts gebietet zum einen die jugendstrafrechtliche Spezialnorm des § 5 Abs. 3 JGG die Prüfung, ob bei Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach den §§ 63, 64 StGB eine Ahndung durch Zuchtmittel oder Jugendstrafe entbehrlich ist. Werden zum anderen im Einzelfall nach einer derartigen Prüfung vom Tatgericht sowohl die Maßregel als auch eine Jugendstrafe von über 3 Jahren für erforderlich gehalten und entsprechend verhängt, gilt das vikariierende System des § 67 StGB im Bereich des Jugendstrafrechts entsprechend. Das Tatgericht hat dann insbesondere die in § 67 Abs. 2 StGB vorgesehenen, in der praktischen Anwendung schwierigen Prüfungen durchzuführen, ob und wie nach einem Teilvorwegvollzug der Jugendstrafe und dem Vollzug der Maßregel im Ergebnis eine Halbstrafenentlassung erfolgen kann. Beide Problemkreise werden vom BGH in seinem Beschluss vom 26.05.2009 angesprochen. Der Inhalt dieser Entscheidung wird hier zum Anlass genommen, die genannten dogmatisch und praktisch bedeutsamen Themen näher zu untersuchen.
 | Ostendorf, H.: Neue Gesetze im Jugendstrafrecht. (S. 199)
In dem Beitrag werden die gesetzlichen Änderungen im Jugendstrafrecht seit 2006 in komprimierter Form dargestellt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die neue gesetzliche Zielbestimmung des Jugendstrafrechts im § 2 Abs. 1 JGG.
FORUM PRAXIS
Volk-Eisemann, D. : Mobbing-Intervention und Mobbing-Prävention in der Untersuchungshaftanstalt Freiburg. (S. 202)
Schon in der Schulzeit begegnete mir das Phänomen, dass bestimmte Schüler, aber auch Lehrer laufend von Mitschülern schikaniert wurden. Später, als Sozialarbeiterin in der stationären Jugendhilfe, begegnete mir dieses Phänomen verschärft in Gruppen Jugendlicher, in denen dissoziale Machtstrukturen herrschten. Gleichzeitig musste ich erfahren, dass Versuche Erwachsener (Eltern/Lehrer/Sozialpädagogen), diese Machtstrukturen von außen aufzubrechen, viel zu oft erfolglos blieben, sie manchmal sogar nur noch verstärkten. Am härtesten erlebte ich diese Strukturen in der Jugend-Untersuchungshaft.
ENTSCHEIDUNGEN ZUM JUGENDRECHT
BGH: Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. (S. 206).
VG Köln: Indizierung jugendgefährdender Schriften. ( S. 209)
TAGUNGSBERICHTE
Mitzel, W., Eggs, T. & Reckel, S.: Hochdelinquente Minderjährige. Eingriffsmöglichkeiten der Jugendhilfe und in der Justiz – Was haben wir, was brauchen wir im Saarland? Tagung der Landesgruppe Saarland der DVJJ am 03.12.2009. (S. 211)
Rezensionen
Eisenberg, U.: Bernd Dollinger: Jugendkriminalität als Kulturkonflikt. (S. 213)
Rieker, P.: Figen Özsöz: Rechtsextremistische Gewalttäter im Jugendstrafvollzug. (S. 214)
Plewig, H.-J.: Sabrina Hoops: Was hilft bei Kinderdelinquenz? Familien als Experten. (S. 215)
Liebig, P.: Tilman Lutz: Soziale Arbeit im Kontrolldiskurs. Jugendhilfe und ihre Akteure in postwohlfahrtsstaatlichen Gesellschaften. (S. 216)
Emig, O.: René Grummt, Peter Schruth & Titus Simon: Neue Fesseln der Jugendhilfe. Repressive Pädagogik: historische Bezüge, rechtliche Grenzen und aktuelle Diskurse (S. 218)
DOKUMENTATION
Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst. (S. 219)
Offener Brief des Vorstands der DVJJ vom 27.04.2010 an:
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Kommunale Arbeitgeberverbände, KGSt – Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Landesjugendämter, Jugendämter, Verbände.
Nachrichten und Mitteilungen (S. 221)
Gesetzgebungsübersicht (S. 223)
Termine (S. 224)
DVJJ – INTERN (S. 225)
Tagesordnung zur Mitgliederversammlung am 13.09.2010 (226)
Kontaktadressen (S. 228)
Letzte Änderung dieser Seite: 23.06.2010
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