DVJJ - Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
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Aktuelles
11.01.2008

Für ein rationales Jugendstrafrecht statt „Voodoo-Kriminalpolitik“!
DVJJ-Erklärung vom 11. Januar 2008

 

Angesichts der gegenwärtig ausufernden Debatte um das Jugendstrafrecht tritt die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen mit Nachdruck dafür ein, auf die Straffälligkeit junger Menschen – Jugendlicher wie junger Erwachsener, einheimischer wie solcher, die einen Migrationshintergrund haben – angemessen und mit einem rationalen Jugendstrafrecht zu reagieren. Sie distanziert sich entschieden von überkommene Straf-Rezepte, die eher an Geisterbeschwörungs-Rituale denn an eine sachliche Auseinandersetzung mit kriminalpolitischen Fragen erinnert.



Die DVJJ trägt daher die Resolution von Professor Heinz mit und bezieht sich an dieser Stelle ausdrücklich auf.

In Ergänzung erklärt die DVJJ:

1. Keine Gewaltzunahme in der Jugendkriminalität
Die Entwicklung der Jugendkriminalität gibt keinerlei Anlass für die geforderten Verschärfungen. Denn weder aus den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik noch aus Dunkelfelduntersuchungen lassen sich für die letzten Jahre dramatische Steigerungen der Jugendkriminalität entnehmen. Wenn sich im Bereich der Körperverletzungsdelikte eine höhere Sensibilität der Bevölkerung zeigt, die zu mehr Anzeigen führt, ist das ein erfreulicher Aspekt – keiner der zu Verschärfungen Anlass gibt.

2. Falsche Instrumente
Selbst wenn es eine Gewaltzunahme gäbe, wären die vorgeschlagenen Mittel – Warnschuss-Arrest, Ausdehnung der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre, regelmäßige Anwendung von Allgemeinem Strafrecht auf Heranwachsende – die falschen Antworten. Derartige Maßnahmen tragen mehr zur Entstehung, Stabilisierung und Verlängerung krimineller Karrieren bei, als zu ihrer Vermeidung. Sie erhöhen die gesellschaftlichen Kosten, nicht nur weil später Strafvollzug teurer als vorherige präventive Arbeit ist, sondern vor allem auch weil sie mehr – statt weniger – neue Opfer zu folge haben wird.

Nach gesicherten Erkenntnissen der empirischen Sozialforschung im In- und Ausland sind helfende und die soziale Integration fördernde Reaktionen erfolgreicher als freiheitsentziehende wie die Jugendstrafe oder der Jugendarrest.

So weist der Jugendarrest eine größere Rückfallwahrscheinlichkeit (rund 70%) auf, als die Jugendstrafe auf Bewährung (rund 60%) – und gar als die ambulanten Sanktionen. Eine Kombination von Jugendstrafe auf Bewährung und Jugendarrest zum sog. „Warnschussarrest“ würde wohl kaum die Rückfallwahrscheinlichkeit der zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verbessern.

Die Verlängerung der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre wird keine Abschreckungswirkung haben. Jugendkriminalität wird überwiegend spontan begangen ohne die Folgen zu bedenken - und nicht geplant und unter Berücksichtigung möglicher Strafenmaße kalkuliert.

3. Nicht Freiheitsentzug ausweiten, sondern ambulante
Maßnahmen!

Statt einer Ausweitung freiheitsentziehender Sanktionen brauchen wir ein flächendeckendes qualitativ gutes Jugendhilfe-Angebot gerade auch für straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene. Die Versorgung mit den sog. Ambulanten Maßnahmen ist in den letzten Jahren aufgrund der Finanzprobleme der Kommunen, aber auch weil viele Bundesländer – wie bspw. Hessen – sich aus einer Mit-Finanzierung zurückgezogen haben, eher zurückgegangen. Die Finanzierung dieser kriminalpolitisch sinnvollen und wichtigen Angebote – zu erwähnen ist insbesondere auch der Täter-Opfer-Ausgleich – muss gesichert werden.

4. Nicht nur schnelle, sondern vor allem gute Jugendstrafverfahren!
Im Jugendstrafrecht kommt es nicht nur auf die Geschwindigkeit an: wichtig ist, dass die beteiligten Institutionen gut zusammenarbeiten. Sonst gehen wichtige Informationen und die Chance für aussichtsreiche Interventionen verloren. Gute Kooperation ist nur machbar, wenn die beteiligten Richter, Staatsanwälte, P0lizisten und Fachkräfte der Jugendhilfe sich engagieren und die notwendige Zeit haben. Das wird beispielsweise bei der Personalbedarfsbemessung in der Justiz (PEBB§Y) nicht ausreichend berücksichtigt. Gute Kooperation braucht daher personell gut ausgestattet Institutionen und Dienste. Dazu gehört die Justiz, aber auch die Jugendgerichtshilfe.

5. Mehr „echte Jugendrichter“ und „echte JGH“
Gute Jugendstrafverfahren brauchen Fachleute. Dem ist es nicht förderlich, wenn die Jugendstrafrechtsdezernate immer wieder als „Durchlauferhitzer“ für junge Kolleginnen und Kollegen benutzt werden, die nach kurzer Zeit wieder in ein anderes Tätigkeitsfeld wechseln. Oder wenn Jugendgerichtshilfen „entspezialisiert“ werden, so dass jede Fachkraft des Allgemeinen Sozialdienstes auch ein bisschen Jugendgerichtshilfe mitmacht.

6. Nicht weniger sonder mehr Jugendstrafrecht!>
Statt einer vermehrten Anwendung des Erwachsenen-Strafrecht bei Heranwachsenden fordern wir die regelmäßig Anwendung des Jugendstrafrechts sowie die Möglichkeit, auch darüber hinaus bei jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren auf die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts zurückgreifen zu können. Das Jugendstrafrecht ist nicht „milder“, sondern hat das bessere und flexiblere Sanktionsspektrum. Es kennt mehr als Geld- und Freiheitsstrafe und kann daher auch sinnvoller reagieren.

7. Bessere Integration statt Ausweisung!
Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind nicht krimineller als Einheimische. Sie werden statistisch häufiger strafrechtlich auffällig, weil sie im Durchschnitt auch in schwierigeren Lebenslagen aufwachsen. Die Kriminalität von Einheimischen und Zugewanderten unterscheidet sich kaum noch, wenn die sozialen Variablen in der Statistik angeglichen werden. Die höhere Kriminalitätsbelastung von jungen Zuwanderern ist also vor allem eine Frage der Integration und der Chancenverteilung. Unser Schulsystem ist bekanntlich einer der größten Hemmschuhe für eine erfolgreiche Integrationspolitik.

Vielfach sind es Jugendliche oder junge Erwachsene aus der zweiten oder dritten Generation, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, die straffällig werden. Das zeigt, dass es ein Problem ist, das hier entstanden ist.

8. Verantwortungsvolle Politik
Von denjenigen, die in der Politik Verantwortung tragen, erwarten wir, dass sie dieser Verantwortung gerecht werden, in dem sie sich sachlich mit den Problemen auseinander setzen undVon denjenigen, die in der Politik Verantwortung tragen, erwarten wir, dass sie dieser Verantwortung gerecht werden, in dem sie sich sachlich mit den Problemen auseinander setzen und diese nicht für Angstkampagnen in Wahlkampfzeiten missbrauchen.