Ergebnisse des Forschungsprojekts „Evaluation des neu eingeführten Jugendarrestes neben zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe (§ 16a JGG)“

25.01.2017

Das BMJV hat Ergebnisse einer Untersuchung zur Evaluation des § 16a JGG veröffentlicht.

Die 2013 neu eingeführte Regelung ermöglicht die Verhängung eines maximal vier Wochen langen Jugendarrestes neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe. Mit einer umfassenden Evaluation der Neuregelung wurden das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) und die Universität Kassel beauftragt. Das Ergebnis der Studie liegt nun vor. Es vermittelt erste Erkenntnisse u.a. über Häufigkeit und Voraussetzungen der Anwendung des § 16a-Arrestes, über seine Ausgestaltung in der Praxis, über die statistisch relevanten Merkmale der betroffenen Arrestanten und über die Akzeptanz der Regelung unter den Praktikern.

Den kompletten Abschlussbericht des Forschungsprojekts finden Sie hier