| Als sozialpädagogischer Fachdienst im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz muss die Jugend(gerichts)hilfe oft mit schwierigen, teils mehrfach benachteiligten jungen Menschen umgehen können und sozialpädagogische Handlungsstrategien in das Jugendstrafverfahren einfließen lassen. Hierbei steht sie an der Schnittstelle Jugendhilfe und Justiz. Diese Position ist oft schwierig, birgt sie doch die Gefahr von Rollenkonfusion in beide Richtungen. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, ist eine vertiefende Weiterbildung und Rollen-klärung für MitarbeiterInnen in diesem Arbeitsfeld unerlässlich. Ziel des vierteiligen Kurses ist es, die TeilnehmerInnen zu befähigen, die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren selbstbewusst und qualifiziert wahrnehmen zu können und die sich häufig ergebenden Kommunikationsprobleme mit anderen Verfahrensbeteiligten zu erkennen und zu lösen.
Themenschwerpunkte u.a.: Kriminologische Grundlagen Auftrag, Rolle, Haltung, Anforderungen an die MitarbeiterInnen in diesem Aufgabenfeld Rechtsfolgen jugendlicher Straftaten im Jugendstrafrecht Aufgabenwahrnehmung der Jugendhilfe im Strafverfahren gem. §§ 52 SGB VIII, 38, 50 Abs. 3 JGG Gesetzliche und methodische Anforderungen im Spannungsfeld des SGB VIII und des JGG Auswirkungen des § 36a SGB VIII Berichterstattung in der Jugendhilfe im Strafverfahren Der sozialpädagogisch begründete Maßnahmenvorschlag Kommunikation mit anderen Verfahrensbeteiligten Haftentscheidungshilfen Auftrag der Jugendhilfe im Diversionsverfahren
Die Fortbildung findet in vier jeweils dreitägigen Einheiten statt. Die einzelnen Kurseinheiten bauen aufeinander auf. Um ein fortlaufendes Lernen zu ermöglichen, ist ein Quereinstig nicht möglich. Mit der Anmeldung zur zweiten Kurseinheit verpflichten sich die TeilnehmerInnen zur Teilnahme am gesamten weiteren Programm. TeilnehmerInnen an allen vier Kursen erhalten zum Abschluss ein Zertifikat.
Zielgruppe: MitarbeiterInnen bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die im Arbeitsfeld der Jugend(gerichts)hilfe neu tätig sind
Seminarleitung: Gitta Schleinecke, Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin | Thomas Müller, Diplom-Sozialarbeiter / Diplom-Sozialpädagoge, Jugendgerichtshilfe Freiburg
Termine:
Teil 1: 04.10., 12.30 Uhr bis 06.10.2010, 13 Uhr
Teil 2: Frühjahr 2011, Teil 3: Herbst 2011, Teil 4: Frühjahr 2012
Kontaktadresse DVJJ, Geschäftsstelle
Marion Tschertner
Lützerodestraße 9
30161 Hannover
Tel.: 0511 - 348 36 42
Fax: 0511 - 318 06 60
Mail: tschertner@dvjj.de |