Tagung zum Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren – Die notwendige Verteidigung | Online – AUSGEBUCHT

20. April 2021

Datum der Veranstaltung:
20. April 2021

Veranstaltungsort:
Online

Anmeldeschluss:
31/03/2021

Teilnahmegebühr:
30,00 für Nichtmitglieder (20,00€ für DVJJ-Mitglieder)

Veranstaltungsnummer:
V 21/06

Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren wurde am 16. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 2146) und ist damit in seinen wesentlichen Teilen am 17. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in der StPO und die Verweisung in § 70c JGG sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das damit eng verknüpfte Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung wurde am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 2128) und trat am 13. Dezember 2019 in Kraft. Die Gesetze dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind bzw. der EU-Richtlinie 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.

Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich durch die Umsetzung wesentliche Neuerungen, insbesondere im Bereich der notwendigen Verteidigung. Vor allem die umfassenden Neuregelungen zur Bestellung eines Pflichtverteidigers in Fällen einer „zu erwartenden“ Jugendstrafe (§ 68 Nr. 5 JGG) sowie die Frage nach dem Zeitpunkt der Bestellung (§ 68a JGG) beschäftigt die Praxis, auch da gemäß § 51a JGG die Möglichkeit besteht, dass eine Hauptverhandlung ggf. neu beginnen muss.

Die Veranstaltung für PraktikerInnen aus der Justiz, Anwaltschaft und Polizei schafft einen Rahmen für den bundesweiten Austausch zu neuen Herausforderungen und Best-Practice-Beispielen, sowohl innerhalb der einzelnen Berufsgruppen als auch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.

Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam. Zu Beginn der Veranstaltung wird kurz in die Funktionen von ZOOM eingeführt, das Programm ist intuitiv zu bedienen.

Termin: 20.04.2021 | 09:00 bis 16:00 Uhr

  • 9.00-9.15 Uhr – Ankommen und Begrüßung
  • 9.15-11.00 Uhr – Vortrag und Arbeitskreise: „Fälle notwendiger Verteidigung“
  • 11.00-11.15 Uhr – Kaffeepause
  • 11.15-13.00 Uhr – Vortrag und Arbeitskreise: „Bestellungszeitpunkt/Teilnahme des Verteidigers an der Vernehmung“
  • 13.00-14.00 Uhr – Mittagspause
  • 14.00-15.15 Uhr – Vortrag und Arbeitskreise: „Bestellungsverfahren“
  • 15.15-16.00 Uhr – Fragen und Abschlussdiskussion, Verabschiedung

Seminarleitung: Prof. Dr. Theresia Höynck, Vorsitzende der DVJJ, (Universität Kassel) | Dr. Stephanie Ernst, Geschäftsführerin der DVJJ

Referent: MR Prof. Dr. Jan Schady, RiAG a.D. (Justizministerium SH)

Zielgruppe: PraktikerInnen aus der Justiz, Anwaltschaft und Polizei

Teilnahmegebühr: 30,00 für Nichtmitglieder (20,00€ für DVJJ-Mitglieder)

Anmeldeschluss: 31.03.2021

Veranstaltungs-Nr.: V 21/06

Diese Veranstaltung wird gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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