Einträge von DVJJ

32. Deutscher Jugendgerichtstag: Grußwort von Bundesjugendministerin Lisa Paus & verlängerte Anmeldefrist

Auf unserer Seite zum diesjährigen Deutschen Jugendgerichtstag finden Sie ab sofort das Grußwort von Bundesjugendministerin Lisa Paus, das uns im Voraus  übermittelt wurde.

Dafür möchten wir uns herzlich bedanken!

Sollten Sie sich bislang noch nicht für den Jugendgerichtstag angemeldet haben, können Sie dies dank der verlängerten Anmeldefrist noch bis zum 15. Juli 2023 nachholen.

Nutzen Sie die Chance. Wir freuen uns darauf, Sie vom 15. bis 18. September 2023 an der Freien Universität Berlin begrüßen zu dürfen!

Anmeldung zum „Markt der Möglichkeiten“ ab sofort möglich!

Am 16. und 17. September 2023 haben Projekte und Träger, z. B. der Jugendhilfe, Jugendstraffälligenhilfe, Bewährungshilfe und der Jugendkriminalprävention Gelegenheit, sich und ihre Arbeit auf dem „Markt der Möglichkeiten“ vorzustellen und mit den Teilnehmer*innen des Jugendgerichtstags über ihre Erfahrungen, Erfolge und Erwartungen ins Gespräch zu kommen.

18. Forum für Täter-Opfer-Ausgleich & Restorative Justice | 20. bis 23. September 2023 in Mannheim

Mit dieser Veranstaltung setzt das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung (TOA-Servicebüro) des DBH-Fachverbandes e. V. neue Impulse für die weitere Etablierung der Konfliktvermittlung in Strafsachen, in Kooperation mit der Landesanstalt für Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW). Nachdem die pandemiebedingten Restriktionen aufgehoben worden sind, kann diese Tagung erfreulicherweise zum ersten Mal seit fünf Jahren wieder in Präsenz stattfinden.

Fachliche Qualifikation nach § 37 JGG – Was noch zu tun wäre … | Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021 (BGBl. I S. 1810), in Kraft getreten am 01.01.2022, hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Qualifikation von Jugendrichter*innen sowie Jugendstaatsanwält*innen erhöht. Zu Recht weist die Gesetzesbegründung darauf hin, dass an diese Berufsgruppen besondere Anforderungen im Hinblick auf den im Jugendstrafverfahren geltenden Erziehungsgedanken und seine Wirkungsorientierung gestellt werden.