Häuser des Jugendrechts – Es kommt drauf an, was man (draus) macht | Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)
Die räumliche Zusammenfassung der unterschiedlichen Professionen des Jugendkriminalrechts findet inzwischen seit über 20 Jahren an zahlreichen Orten statt und wird oft mit dem Namen „Haus des Jugendrechts“ oder ähnlichen Titeln versehen. Weitere derartige Einrichtungen werden geplant. Anders als der Name suggeriert, geht es keineswegs um Jugendrecht im Allgemeinen, sondern um Zusammenschlüsse, in denen Jugendstrafverfahren bearbeitet werden. Eine einheitliche Ausgestaltung dieser Einrichtungen gibt es nicht. Sie unterscheiden sich in Genese, Beteiligten, Rahmenbedingungen, Ausstattung, Zuständigkeitszuschnitten und Kooperationspartner*innen.


