Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Der Entwurf sieht insbesondere die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII (sog. Inklusive Lösung) ab dem 01.01.2028 vor. Außerdem werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

  • Einführung eines infrastrukturellen Angebots der Bildungsassistenz zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe;
  • Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber erzieherischen Hilfen;
  • besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts;
  • Stärkung des aufgabenspezifischen Kompetenzansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe;
  • Bürokratieabbau und vereinfachte Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von UMA, zur Kostenheranziehung der Eltern und der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit;
  • besserer präventiver Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums.

Relevant für unser Feld dürften insbesondere die hier in fett hervorgehobenen Punkte sein. Die DVJJ wird eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgeben.

Den Referentenentwurf finden Sie hier. Eine Synopse zum Referentenentwurf ist hier einsehbar.

Der Vorstand und die Geschäftsführung der DVJJ haben zum Referentenentwurf eine Stellungnahme veröffentlicht.