Aktuelle Rechtsprechung zum Jugendstrafrecht | Online

24. September 2022

Datum der Veranstaltung:
24. September 2022

Veranstaltungsort:
Online

Anmeldeschluss:
12/09/2022

Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr: 105 Euro für Nicht-Mitglieder | 85 Euro für DVJJ-Mitglieder - Falls die Veranstaltung zusammen mit der Fortbildung „Verteidigung in Jugendstrafsachen“ gebucht wird, beträgt die Teilnahmegebühr für beide Veranstaltungen zusammen 175 Euro für Nicht-Mitglieder und 125 Euro für DVJJ-Mitglieder.

Veranstaltungsnummer:
22/24-2

Die Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung zum Jugendstrafrecht“ bietet einen Überblick über die wichtigste Rechtsprechung der obersten Gerichte in den letzten Jahren. Für die Praxis bedeutende Entscheidungen der Instanzgerichte werden ebenfalls dargestellt. Die praktischen Konsequenzen der Entscheidungen werden erörtert. Die Veranstaltung ist eng abgestimmt mit der Fortbildungsveranstaltung „Verteidigung in Jugendstrafsachen“ vom 17.09.2022.

Behandelt werden dabei schwerpunktmäßig die folgenden Themen:

  • Anwendbarkeit des JGG, insbesondere § 105 JGG sowie unterschiedliche Altersstufen
  • Rechtsfolgen des JGG, insbesondere Anordnung und Zumessung der Jugendstrafe sowie Vorbewährung
  • Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht
  • Verfahren, insbesondere notwendige Verteidigung, elterliches Konsultationsrecht
  • Rechtsmittelbeschränkungen nach § 55 JGG
  • Jugendstrafvollstreckung

Termin: Samstag, 24.09.2022 | 10-15 Uhr (online über Zoom)

Teilnahmegebühr: 105 Euro für Nicht-Mitglieder | 85 Euro für DVJJ-Mitglieder*

*Falls die Veranstaltung zusammen mit der Fortbildung „Verteidigung in Jugendstrafsachen“ gebucht wird, beträgt die Teilnahmegebühr für beide Veranstaltungen zusammen 175 Euro für Nicht-Mitglieder und 125 Euro für DVJJ-Mitglieder.

Referent: RA Prof. Dr. Christian Laue, Neckargemünd

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die Kenntnisse im Jugendstrafrecht erwerben oder vorhandene Kenntnisse vertiefen möchten

Die Veranstaltung bietet 4 Stunden fachrelevante Fortbildungszeit (§ 15 FAO). Über die Anerkennung entscheidet die jeweilige Rechtsanwaltskammer.